E-Voting zwischen Hoffnung, Misstrauen und Konkurrenzdenken
Die Möglichkeit für Auslandschweizer, per Internet abstimmen und wählen zu können, macht am 27. November in Freiburg einen Schritt vorwärts: Nach einem Verbot des bisherigen Systems 2015 versucht es der Kanton mit einem neuen System der Post, das er jenem des Kantons Genf vorgezogen hat. Ein dritter Konkurrent – ein Zürcher Unternehmen – wirbt nun ebenfalls um neue Kantone.
Für das E-VotingExterner Link wird der kommende Sonntag im Kanton Freiburg zu einer Nagelprobe: Einerseits ist es das erste Mal, dass einer der neun Kantone, die sich zum Konsortium «Vote électronique» zusammengeschlossen hatten, diesen Kanal wieder für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer öffnet. 2015 hatte die Landesregierung (Bundesrat) dem Konsortium aus Sicherheitsgründen die Bewilligung entzogen, ihr System für Abstimmungen und Wahlen zu benutzen.
Andererseits ist es das erste Mal, dass «Post E-Voting» zum Einsatz kommen wird, das heisst, ein System, das von der Schweizerischen PostExterner Link in Zusammenarbeit mit der spanischen Firma Scytl entwickelt wurde.
Der Kanton Freiburg hat dieses dem System «CHvote»Externer Link vorgezogen, das der Kanton Genf entwickelt hatte und seit mehreren Jahren auch von den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Luzern eingesetzt wird.
Der Entscheid hatte zu Kritik einiger Politiker geführt, die nicht verstanden, warum ein System gewählt wurde, das nicht ganz in den Händen des Kantons und zudem teurer ist. Vor allem auch nach den Erfahrungen mit dem System des von Zürich geleiteten Konsortiums, das von einem privaten Unternehmen entwickelt worden war, während jenes des Kantons Genf in 13 Jahren E-Voting alle Tests ohne Probleme bestanden hat.
In Antworten an Parlamentarier und Journalisten hob die Freiburger Regierung jedoch die Sicherheitsgarantien sowohl für das System hervor – es bietet eine vollständige Überprüfbarkeit – wie auch für die Firma Scytl, die Weltmarktführerin in diesem Bereich ist. Das spanische Unternehmen hat bereits das E-Voting-System des Kantons NeuenburgExterner Link entwickelt, das bisher ebenfalls alle Tests bestanden hat.
Zudem sei «Post E-Voting» ein vollständiges System der zweiten Generation, während «CHvote» noch nicht abgeschlossen sei, sagen die Freiburger Behörden. Das bedeute, versichern sie, dass Freiburg, nun da die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen worden sei, den elektronischen Stimm- und Wahlkanal schrittweise auf die im Kanton wohnhafte Bevölkerung ausdehnen könne.
Momentan aber hat der Bundesrat die Bewilligung für die Testläufe bis Ende 2018 erteilt. In Freiburg ist dieser auf das Elektorat der über 5000 registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons beschränkt.
Alle Augen auf Testlauf gerichtet
Nun kommt das Freiburger System am Sonntag erstmals zum Praxistest: Die Freiburgerinnen und Freiburger im Ausland können dieses Instrument nutzen, um über die nationale Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» abzustimmen, aber auch, um ihre bevorzugten Kandidaten in die Kantonsregierung zu wählen.
Entscheidend wird sein, dass bei diesem Versuch alles rund läuft. Einerseits natürlich für eine Zukunft des Systems in anderen Kantonen, andererseits aber auch für die Zukunft der Post in diesem Bereich, und natürlich auch für jene der politischen Online-Teilnahme in der Schweiz. Denn noch sind viele Politiker der Meinung, diese neuen Systeme seien angreifbar und anfällig für Manipulationen und Hacker-Angriffe.
Die Post ihrerseits, auch wenn sie den Kanton Freiburg für ihr System begeistern konnte, liegt im Konkurrenzkampf mit dem Kanton Genf im Hintertreffen, konnte dieser doch kürzlich bekanntgeben, künftig auch die Kantone St. Gallen und Aargau im Boot zu haben. Auch diese beiden Kantone waren Teil des Konsortiums «Vote électronique». Die beiden haben vor, diesen Kanal ab nächstem Herbst wieder anzubieten, sollte die Landesregierung ihnen die Bewilligung dazu erteilen.
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Öffentlich oder privat? Der Kampf um die Zukunft des E-Voting
Wenn zwei sich streiten…
Die Entscheide dieser beiden Kantone werden jetzt aber von einem neuen Anwärter in Frage gestellt: Von der Schweizer Firma EmineoExterner Link. «Wir haben gegen beide Beschaffungsprozesse Rekurs eingelegt», sagt Werner Zecchino, einer der Gründer des Informatik-Unternehmens. Zum Wettbewerb seien in St. Gallen und Aargau nur Bewerber zugelassen gewesen, deren Systeme bereits im In- oder Ausland in Betrieb sind. Deshalb seien nur die Systeme Genf und Post zur Auswahl gestanden. «Das kommt einer Abschottung gleich und ermöglicht überhaupt keine Konkurrenz mehr», kritisiert er.
Auch Emineo habe in beiden Kantonen «eine Offerte präsentiert, zusammen mit einer deutschen Partnerfirma, die international tätig ist und im Ausland bereits E-Voting-Systeme entwickelt hat», so Zecchino. Die Zürcher Firma «steht gegenwärtig in Sondierungskontakten mit anderen Kantonen in der Deutschschweiz».
Nun wartet man gespannt auf die Entscheide der Gerichte, denn dieser Sektor birgt für die kommenden Jahre ein grosses Expansionspotenzial, was weitere Unternehmen auf den Geschmack bringen könnte. Gegenwärtig haben nur sechs der 26 Kantone der Schweiz E-Voting eingeführt, und lediglich in den Kantonen Genf und Neuenburg dürfen auch Teile des lokalen Elektorats elektronisch ihre Stimmen abgeben. Basel-Stadt hat diesen Kanal seit Juni 2016 auch für Menschen mit Behinderungen geöffnet, die im Kanton leben. Die anderen Kantone bieten diese Möglichkeit einzig den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an.
Unterschiedliches Tempo
Neben Aargau und St. Gallen, die eben erst entschieden haben, E-Voting wieder durchzuführen, sind weitere Kantone daran interessiert. Nach den negativen Erfahrungen mit dem Konsortium gibt es aber auch Kantone, die kein Geld mehr in Testläufe investieren wollen, um am Ende wieder mit leeren Händen dazustehen. Sie würden es vorziehen, direkt ein zertifiziertes, universelles System einzuführen, bei dem das gesamte Elektorat mitmachen darf. So will etwa Glarus dieses Ziel bis 2018 erreichen, Graubünden bis 2020 oder 2021.
Schliesslich gibt es Kantone, die noch nicht einmal die Rechtsgrundlage geschaffen haben, um Testläufe mit Online-Urnengängen durchzuführen und auch keine Anzeichen geben, demnächst einen solchen Schritt zu machen. Darunter die beiden Appenzell, der Jura und das Tessin.
Einen genaueren Rahmen der Pläne für die nächsten Jahre soll ein Bericht im Februar oder März 2017 aufzeigen, den die Bundeskanzlei der Regierung in Auftrag gegeben hat. Darin sollen die Resultate einer Konsultation veröffentlicht werden, die gegenwärtig in allen Kantonen durchgeführt wird.
Sicher scheint allerdings schon, dass das Ziel 2017-2019 der Strategie E-Government SchweizExterner Link, E-Voting in zwei Dritteln der Kantone einzuführen, nicht erreicht werden wird. Dies bedeutet, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer noch lange warten müssen, bis alle diesen Kanal für Abstimmungen und Wahlen nutzen können.
Bedürfnisse der Fünften Schweiz
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) kämpft seit Jahren für die Einführung des E-Voting für die Auslandgemeinde in allen Kantonen. Für viele von ihnen ist dies die einzige Möglichkeit, ihre Bürgerrechte wahrzunehmen, denn in gewissen Ländern ist die Post zu langsam, um das Stimm- und Wahlmaterial innert nützlicher Frist zuzustellen.
Ständerat Filippo Lombardi und Nationalrat Tim Guldimann haben je eine Motion eingereicht, in denen sie verlangten, bis zu den nationalen Wahlen 2019 allen berechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe anzubieten.
Der Ständerat lehnte die Motion LombardiExterner Link im letzten März ab und war damit der Empfehlung der Regierung gefolgt. Diese hatte argumentiert, für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen seien die Kantone zuständig. Nach der Ablehnung im Ständerat zog Guldimann seine MotionExterner Link im Nationalrat zurück.
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(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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