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Sollen auch Menschen mit schwerer Behinderung abstimmen und wählen dürfen?

Gastgeber/Gastgeberin Renat Kuenzi

Genf ist der erste Schweizer Kanton, der den Ausschluss dieser Gruppe von den politischen Rechten aufheben will.

Zum Artikel Genferinnen und Genfer stimmen über Behinderten-Gleichstellung ab

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worldtraveller
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Es steht hier im Text mit schwerer geistiger Behinderung! In diesem Punkt wäre ich klar dagegen. Denn ich kann mit nicht vorstellen das man eine schwere geistige Behinderung haben kann und trotzdem fähig sein soll zu wählen. Wenn dem so wäre, dann ist der Begriff schwere geistige Behinderung völlig falsch.
Bei schwerer körperlicher Behinderung hingegen sehe ich absolut keinen Grund warum diese nicht wählen sollten!

Numerous Bees
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Die Frage verwirrt mich grade etwas. In der Schule haben wir ja generell folgendes gelernt:

"Stimm- und Wahlrecht

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen."
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Ausserhalb der erwähnten Ausnahme bei dauernder Urteilsfähigkeit sollten *selbstverständlich* alle Schweizer*innen abstimmen dürfen.

Unterstütze das Genfer Referendum also vollständig.

swissman53
swissman53

Wenn ein Behinderter geistig erfassen kann, worüber er/sie abstimmt, bin ich sehr einverstanden. Wenn sich aber jemand beeinflussen lässt und dadurch zum Spielballabstimmer/in wird, habe ich bedenken....

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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