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Wie die Bürger wirklich das letzte Wort haben könnten

Swissinfo Redaktion

Die Bürger haben nicht immer das letzte Wort. Auch nicht in der Schweiz, wie wir jüngst zeigten. Der Artikel darüber, mit welchen Tricks Schweizer Behörden den "Volkswillen" umgehen, hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Eine davon stammt vom Youtuber Pierre-Alain Bruchez. Er schlägt vor, wie Volksentscheide und der Wille der Stimmbevölkerung besser umgesetzt werden können.

Jedes vom Parlament erlassene Gesetz unterliegt einem fakultativen Referendum. Das neue Gesetz tritt in Kraft, auch wenn das Volk gar nicht darüber abgestimmt hat.

Dies gilt selbst dann, wenn die Stimmbürger erst kürzlich ein ähnliches Gesetz abgelehnt hatten (wie das bei der Einführung der Sommerzeit der Fall gewesen war, die Red.).

Dabei wird jedoch übersehen, dass Organisationen, die ein Referendum ergreifen könnten, nicht über unendliche Ressourcen verfügen, um Unterschriften zu sammeln.

Wie aber reagieren Normalbürger, die nicht in der Lage sind, selbst ein Referendum zu organisieren und so eine Volksabstimmung zu verlangen? Sie können nur zuschauen, wie ein ähnliches Gesetz wie das von der Mehrheit gerade abgelehnte umgesetzt wird. Und zwar, ohne dass es eine zweite Abstimmung gibt. 

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10 Arten, den Schweizer «Volkswillen» zu umgehen

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Beschränkung der Zuwanderung, Alpenschutz, Mutterschaftsurlaub: Auch in der Schweiz wird mit Abstimmungsergebnissen «kreativ» umgegangen.

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Die Bürger haben den Eindruck, dass «die Mandatsträger in Bern sowieso das tun, was sie wollen». Das aber ist für die direkte Demokratie absolut schädlich.

Um dies zu vermeiden, würde folgende Änderung genügen: Lehnt das Volk ein Gesetz ab, und legt das Parlament innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Gesetz mit ähnlichem Inhalt vor, müsste das Volk in einem obligatorischen Referendum darüber befinden.

Der Bürger-Gegenvorschlag

Ein neu in die Verfassung aufgenommener Artikel kann im Widerspruch zu einem bereits bestehenden Verfassungsartikel stehen. Gewählte Parlamentarier und Beamte können sich dann frei fühlen, ihre eigenen Prioritäten zwischen den beiden widersprüchlichen Entscheidungen des Volkes zu setzen. Der Bürger weiss so nicht mehr genau, worüber er abstimmt.

Um dieses Problem anzugehen, könnte die Verfassung vorsehen, dass im Falle eines Konflikts zwischen zwei sich widersprechenden Verfassungsartikeln der neuere Artikel Vorrang hat. Tatsächlich berücksichtigt der zuletzt angenommene Artikel Informationen, die bisher nicht unbedingt verfügbar waren, und spiegelt à priori die Entwicklung der Mentalitäten besser.

Die Prioritätensetzung der jüngsten Entscheidung ist jedoch nicht angemessen, wenn es zu einem Konflikt zwischen einem Verfassungsartikel und einem internationalen Abkommen kommt, da ein verletztes internationales Abkommen null und nichtig werden kann. 

Der Schweizer Historiker und Autor Olivier Meuwly schlug eine Alternative vor: Der Gesetzentwurf, der eine Initiative im Widerspruch zu einem internationalen Abkommen umsetzt, muss einem obligatorischen Referendum unterzogen werden statt nur einem fakultativen. Daher müsste zwangsläufig über die Durchführungsbestimmungen abgestimmt werden.

Ich würde den Vorschlag von Olivier Meuwly ergänzen, indem ich den Bürgern die Möglichkeit gebe, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, der gleichzeitig mit dem Parlamentsentwurf zur Abstimmung gelangt. 

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Ein Paragraphen-Symbol auf einem Bild des Nationalrates

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Das Volk sagt Ja! Und dann?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Es ist nicht immer einfach den Willen des Volkes umzusetzen. Volksinitiativen können in der Schweiz als allgemeine Anregung formuliert sein oder – was viel häufiger der Fall ist – als fertig ausgearbeiteter Text vorliegen, dessen Wortlaut Parlament und Bundesrat nicht mehr verändern können. Bei einem positiven Volksentscheid wird ein solcher eins zu eins in die Verfassung…

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Die Anzahl der Unterschriften und der Zeitaufwand für diesen Bürger-Gegenvorschlag wären die gleichen wie für das fakultative Referendum, also 50’000 Unterschriften innert 100 Tagen. 

Diese Vorschläge können verfeinert und verbessert werden. Sie zeigen aber, dass es möglich ist, das Verfahren zur Umsetzung von Volksentscheiden zu verbessern.

Formulierung spezifischer Initiativen

Die Initiativen müssen jedoch so präzise formuliert sein, dass leicht beurteilt werden kann, ob sie vollständig umgesetzt wurden. Keinen Zeitrahmen für die Umsetzung zu setzen ist z.B. ein Anfängerfehler. Ein Ziel, ohne die Instrumente zu erwähnen, um dieses zu erreichen, könnte zu einem frommen Wunsch werden.

Die Einführung der Gesetzesinitiative würde es den Bürgern ermöglichen, die bestehenden Gesetze zu präzisieren, wenn die Richter ihre Auslegungskompetenz in einer Weise nutzen, die nicht dem Willen der Bevölkerung entspricht. Dies würde auch dazu beitragen, eventuelle Lücken zu schliessen. Schliesslich könnten die Bürger so ein Gesetz zur Umsetzung einer Initiative vorschlagen.

Jene bestrafen, die ihre Macht missbrauchen

Die oben vorgeschlagenen Klärungen würden dazu führen, dass jeder Machtmissbrauch deutlicher sichtbar wird. Der Verstoss gegen den Entscheid einer Volksabstimmung ist so schwerwiegend wie die Nichteinhaltung des Wahlergebnisses. Und es ist ernster als einige der Missetaten, die heute zu Recht die Medien empören.

Wenn gewählte Politiker ihre Macht missbrauchen, werden Demokraten aus allen Lagern sie bei den nächsten Wahlen bestrafen.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi)

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