Die meisten Flüchtlingshelfer sind rehabilitiert
Seit Anfang 2004 hat die zuständige Parlamentskommission 119 Rehabilitierungen von Personen festgestellt, die während des Zweiten Weltkriegs wegen Flüchtlingshilfe verurteilt wurden.
Auf Bundesebene ist die Suche nach solchen Fällen nun abgeschlossen. Die Kommission empfiehlt den Kantonen, in ihren Archiven nach alten Strafurteilen zu forschen.
Das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer war Anfang 2004 in Kraft gesetzt worden.
Von den 119 Rehabilitierungsfällen, die seither von der Kommission festgestellt wurden, entfallen deren 68 auf die amtlichen Nachforschungen der Kommission im Bundesarchiv.
Weitere 48 gehen auf Gesuche der in St. Gallen ansässigen Paul Grüninger Stiftung und deren drei auf Gesuche von Fluchthelfern oder ihren Angehörigen zurück.
Die amtliche Suche von möglichen Fällen auf Bundesebene erstreckte sich vom Zeitpunkt der Grenzschliessung im Dezember 1940 bis ans Ende des Zweiten Weltkrieges und betraf die Akten der dafür zuständigen Militärjustiz.
Lohnende Suche
Die Suche habe sich gelohnt, teilte die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung am Dienstag mit und beschloss mit neun zu drei Stimmen, keine weiteren Nachforschungen vorzunehmen.
Aufgrund der positiven Ergebnisse und des Erfolges der Grüninger-Stiftung empfiehlt die Kommission nun den Kantonen, auch in ihren Archiven nach Strafurteilen zu suchen, die im Zusammenhang mit der Flucht von zumeist jüdischen Flüchtlingen vor dem Nationalsozialismus stehen.
Die Suche soll sich dabei vor allem auf die Zeit bis zur Grenzschliessung erstrecken. Denn in dieser Zeit waren die kantonalen Gerichte und Behörden für die Verurteilung zuständig. Die Kantone sollen entsprechend angeschrieben werden.
Aufruf an Kantone
Die Kommission betont, dass mit dem Abschluss der amtlichen Suche weitere Feststellungsentscheide nicht ausgeschlossen seien. Sie rief die Kantone und die betroffenen Personen auf, weitere Gesuche einzureichen, sofern sie von solchen Entscheiden Kenntnis haben und als Fluchthelfer oder Angehörige davon betroffen sind.
Gesuche werden gemäss Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 2008 entgegengenommen. Auf verspätete Gesuche wird bis Ende 2011 eingetreten, sofern entschuldbare Gründe vorliegen.
Die Kommission wird nun einen Bericht über ihre Tätigkeit verfassen und die Unterlagen so archivieren, dass sie für die Geschichtsforschung einfach zugänglich sind. Die Fälle sind auf der Internetseite der Rehabilitierungskommission publiziert.
swissinfo und Agenturen
Am 20. Juni 2003 hat das Parlament ein neues Gesetz zur Rehabilitierung von verurteilten Personen verabschiedet, die Flüchtlingen vor dem Naziregime Hilfe geleistet hatten.
Dieses Gesetz hebt die Strafurteile auf und sieht vor, dass eine Rehabilitierungskommission die Aufhebung konkreter Strafurteile feststellt.
Der Kommission gehören 12 Nationalräte und 5 Ständeräte an, die für eine Legislatur von vier Jahren gewählt wurden.
Am 12. Juni 2007 hat die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen.
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