Im Frühjahr versammelt sich alljährlich die Stimmbevölkerung von Appenzell-Innerrhoden und Glarus draussen auf einem öffentlichen Platz und stimmt über kantonale Verfassungs- und Gesetzesänderungen ab. Diese Form der Versammlungsdemokratie ist alt, aber noch immer sehr beliebt.
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Christoph Balsiger
Die Landsgemeinde ist eine der ältesten Formen von direkter Demokratie in der Schweiz. Sie ähnelt den altgermanischen und athenischen Volksversammlungen, ist aber im Mittelalter entstanden.
Ursprünglich gab es die Landsgemeinde in verschiedenen Schweizer Kantonen. Heute kennen nur noch Appenzell-Innerrhoden und Glarus die Volksversammlung auf kantonaler Ebene. Auf kommunaler Ebene gibt es vielerorts die Gemeindeversammlung, die aber nicht unter freiem Himmel stattfindet.
Eine Landsgemeinde ist ein grosser Event: Die Wahl- und Stimmberechtigten strömen bei Regen, Schnee oder Sonnenschein auf den Landsgemeindeplatz. Einige Stimmbürger sind mit Degen bewaffnet – der noch immer als Stimmrechtausweis dienen kann. Mittels Aufhebens der Hand (Appenzell-Innerrhoden) oder des Stimmrechtsausweises (Glarus) entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Im Kanton Glarus wird auch der Steuerfuss an der Landsgemeinde festgesetzt und im Kanton Appenzell-Innerrhoden die Regierung gewählt.
Die Landsgemeinde steht immer mal wieder in der Kritik, weil das Stimmgeheimnis nicht gewährleistet sei. Jeder kann sehen, wie der Nachbar oder die Nachbarin abstimmt. Bei der Bevölkerung von Glarus und Appenzell-Innerrhoden ist die Landsgemeinde aber beliebt. Denn sie hat auch Vorteile: Alle können mitdiskutieren und Anträge stellen. Damit ist die Versammlungsdemokratie die wohl lebendigste Form von direkter Demokratie.
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