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Klimaklage – neues Instrument der direkten Demokratie?

Für ältere Menschen können gerade längere Hitzeperioden bedrohlich werden. Dagegen wollen die Schweizer "KlimaSeniorinnen" mit einer Klage gegen den Staat vorgehen. Keystone

Es ist eine handfeste Premiere für die Schweiz und deren direkte Demokratie: Rund 150 Seniorinnen wollen den Staat einklagen, weil er zu wenig gegen die Klimaerwärmung unternehme. Längere Hitzeperioden seien insbesondere für ältere Menschen gefährlich, so die Begründung.

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Die Niederlande haben es mit Erfolg vorgemacht: Ein Zivilgericht hiess 2015 die Klage einer Nichtregierungs-Organisation und rund 900 Personen gut, die den Staat auf dem Rechtsweg zu einem schärferen Klimaschutz zwingen wollten.

Klimaklagen wurden jüngst auch in mehreren US-Bundesstaaten gutgeheissen. Nun ist die Klimaklage als neues Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz angekommen: Am Dienstag haben ältere Frauen in Bern den Verein KlimaSeniorinnenExterner Link gegründet. Die rund 150 Frauen, die nicht nur das links-grünen Spektrum vertreten, wollen die Klage noch in diesem Jahr einreichen.

«Wir sind überzeugt, dass die Klimaerwärmung eine unzulässige Gefahr für unsere Gesundheit darstellt. Mit dem Verein wollen wir erstmals Direktbetroffene in der Schweiz organisieren, um das Grundrecht auf Gesundheit für uns und künftige Generationen durchzusetzen», heisst es in der Einladung zur Gründungsversammlung.

Blocher vs. Blocher

Bekannte Mitglieder sind Christiane Brunner (69), die ehemalige Präsidentin der sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) und Genfer Ständerätin. Auch dabei ist Judith Giovanelli-Blocher, die 84-jährige Schwester von alt Bundesrat Christoph Blocher. Als Chefstratege der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) plädiert dieser für eine wenig einschneidende Klimapolitik.

Die Klimaklage richtet sich gegen die Schweizer Regierung und Umweltministerin Doris LeuthardExterner Link. Der Bund will den Ausstoss der Treibhausgase in der Schweiz bis 2020 gegenüber 1990 um 20% reduzieren. Zu wenig für die Umsetzung des Schweizer CO2-Gesetzes, finden die KlimaSeniorinnen. Laut dem Weltklimarat IPCC wäre eine Senkung der Kohlendioxid-Emissionen von 25 bis 40% nötig, um den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad zu begrenzen.

Bei welchem Schweizer Gericht sie die Klage einreichen wollen, darüber informieren sie im Herbst. Klar sind aber schon der Start- und der mögliche Endpunkt des Verfahrens: Die Frauen starten den Prozess nicht gleich mit der Klage, sondern reichen eine Beschwerdeschrift inklusive Gesuch für eine schärfere Umsetzung des CO2-Gesetzes ein. Als mögliche Adressaten nennt Elisabeth Joris vom Verein die Bundesämter für Energie oder Umwelt, das Umweltministerium von Doris Leuthard oder den Gesamtbundesrat.

Sollten aber in der Schweiz alle gerichtlichen Stricke reissen, ist aber auch schon der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgezeichnet. Dies, weil die KlimaSeniorinnen ihre Klage nicht nur auf Artikel 10 der Schweizerischen Bundesverfassung stützen, der den Schutz des Lebens garantiert. Sie beziehen sich ebenfalls auf die Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die den Schutz der Privat- und der Familiensphäre sichern, wie die Zürcher Anwältin Ursula Brunner gegenüber swissinfo.ch sagte. Die Initiantinnen stützen sich bei ihrer Klage nämlich auf ein Gutachten Brunners, das diese 2015 für Greenpeace erstellte. 

Nicht nur die Schweiz lässt sich von den Erfolgen der Klimaklage inspirieren. Auch in Norwegen und Belgien werden Pläne für das neue Instrument geschmiedet.


Die Klage als neues Instrument der direkten Demokratie – macht das Sinn? Schreiben Sie uns in den Kommentaren!

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