«Das Stimmrecht darf in der Schweiz nicht gratis sein»
Sie machen 25% der Bevölkerung aus, arbeiten, bezahlen Sozialversicherung und Steuern, sind aber nicht stimm- und wahlberechtigt: die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Ist das in einer ausgereiften direkten Demokratie überhaupt vertretbar? Die Standpunkte von Politikern aus der Schweiz und Deutschland, die an den 8. Aarauer Demokratietagen zu dieser Frage diskutierten, blieben unversöhnlich.
«Auslandschweizer sind in ihrem Wohnland auch Ausländer. Sie haben oft eine dezidierte Meinung zur Schweiz, nehmen gleichzeitig aber auch oft aktiv am politischen Leben in ihrem Wohnland teil.» Mit dieser Analogie eröffnete Walter LeimgruberExterner Link, Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission, die 8. Aarauer Demokratietage, die das Zentrum für Demokratie Aarau dieses Jahr dem Thema «Politische Rechte für Ausländerinnen und Ausländer?» widmete.
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Leimgrubers Folgerung: «Auslandschweizer sind Citoyens zweier Staaten, sie zeigen, dass politisches Engagement für zwei Gesellschaften möglich ist.» Für ihn sind sie deshalb ein gutes Beispiel, wie Ausländer in ihrem Wohnland politische Teilhabe erwerben können, und dies unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Aufgrund der globalen wirtschaftlichen Verflechtung, die zu einer Entflechtung der nationalen Ebenen führe, und eines Anteils von 50% an binationalen Ehen in der Schweiz «müssten wir die politischen Rechte deshalb neu denken», forderte der Professor für Kulturwissenschaften an der Universität Basel.
Sein Ansatz: Die Loslösung des Stimm- und Wahlrechts von der Staatsbürgerschaft, stattdessen die Bindung politischer Rechte an eine so genannte Citoyenneté. Diese Form der Partizipation folgt dem Grundsatz, dass Ausländerinnen und Ausländer, die länger in der Schweiz leben, hier arbeiten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, politisch mitbestimmen können.
Ausländerstimmrecht in der Schweiz
Auf nationaler Ebene können nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren abstimmen und wählen.
In zwei Kantonen in der französischsprachigen Westschweiz dürfen Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene abstimmen und wählen. Sie können aber nicht gewählt werden: Kanton Jura. Seit 1979. Ausländerinnen und Ausländer, welche seit zehn Jahren in der Schweiz leben und davon mindestens ein Jahr im Kanton Jura, sind stimm- und wahlberechtigt (Ausnahme: Verfassungsänderungen). Kanton Neuenburg. Seit 2001. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Neuenburg leben, dürfen wählen und abstimmen.
In der Deutschschweiz können nur die Gemeinden der Kantone Graubünden und Appenzell Ausserrhoden das Stimmrecht für Ausländer fakultativ einführen.
Einzelne Gemeinden kennen besondere Mitwirkungs- und Beteiligungsinstrumente für Ausländer (z. B. die Ausländermotion in der Stadt Bern).
Cédric Wermuth, SP-Nationalrat, dessen Mutter aus der Westschweizer stammt, begründet den Graben mit den «sehr starken kulturellen Differenzen» zwischen der Landesteile.
In der Westschweiz sei das Verständnis betreffend Bürgerrechten aufgrund des Einflusses Frankreichs viel stärker republikanisch geprägt. So kenne der Kanton Neuenburg das Ausländerstimmrecht seit 1849, sagt Wermuth. Die Deutschschweiz dagegen sei in ihrer Auffassung der Bürgerrechte stärker vom deutschsprachigen Raum beeinflusst.
Zwar biete die Gesellschaft Ausländern zahlreiche Möglichkeiten, sich in der Schweiz einzubringen: Freiwilligenarbeit oder das Mitmachen in Vereinen, Schul- oder Gemeindekommissionen. Nur geschehe dies viel zu wenig. Oft auch, weil die Behörden die Informationen dazu als Hol- statt als Bringschuld taxierten.
Bürgerrecht als «Auszeichnung»
Vereine, soziale Medien, Vernehmlassungen: Dies sind auch für Thomas BurgherrExterner Link die Felder, auf denen sich Ausländer einbringen können und sollen. Doch Interesse für ein solches Engagement siehe er kaum, sagte der Aargauer Nationalrat der rechtsnationalen Schweizerischen Volkspartei (SVP).
Im Organisationskomitee für das Nordwestschweizerische Jodlerfest, dessen Präsident Burgherr ist, seien die Schweizer jedenfalls unter sich. Er steckte seine Position in der Podiumsdiskussion klar ab: «Die Schweizer Stimmbürgerschaft darf nicht gratis sein, es gibt sie nur gegen Leistung. Und das ist die Einbürgerung.» Wie viele betont auch er, nichts gegen Ausländer zu haben. «In Südafrika habe ich ein Patenkind, das ich finanziell unterstütze. Und ich beschäftige in meinem Holzbaubetrieb auch ausländische Mitarbeiter», sagte der Rechtspolitiker.
Robert HahnExterner Link und Jens WeberExterner Link brachten ein paar Argumente aus eigener politischer Erfahrung, die Burgherr eventuell zu einem Überdenken seiner Haltung hätten bewegen können. Hahn, Verwaltungsbürgermeister von Aaraus deutscher Partnerstadt Reutlingen, berichtete mit lakonischer Unaufgeregtheit: «Aufgrund des EU-Bürgerrechts können bei uns 100’000 Ausländer mitbestimmen. Das war nie Thema, sondern ist seit 1992 einfach eine Realität.» Negative Auswirkungen? Hahn verneinte.
Fast spektakulär wurde es dagegen bei Jens Weber. Er war Mitglied der Gemeinde-Exekutive in Trogen im Kanton Appenzell-Ausserrhoden, 2015 Nationalratskandidat und sitzt heute im Kantonsparlament. Und das als US-Bürger, Spross deutscher Auswanderer und Sozialdemokrat. Auch er sagte: «Dass ich Ausländer war, war in meinem politischen Handeln in Trogen nie ein Thema.» Punkt.
Ausländerstimmrecht als «Riesengeschenk»
«Es war einer der besten Tage in meinem Leben, als ich 2006 in Trogen hin ging und sagen konnte, ’so, jetzt kann ich mitmachen!'», berichtete der Gymnasiallehrer. Die damalige Einführung des Ausländerstimmrechts in Trogen empfindet Weber heute noch als «Riesengeschenk». Aus seiner Exekutiv-Erfahrung bleibt Weber die pragmatische Erkenntnis, dass in der Gemeinde «viele Vorlagen alle gemeinsam betreffen, ob Schweizer oder Ausländer».
Hahns und Webers Zeugenaussagen aus der Praxis beeindruckten aber weder Burgherr noch Titus MeierExterner Link. «Wo bleibt der Anreiz, sich einbürgern zu lassen, wenn wir politische Partizipation auf kommunaler Ebene gewähren?», fragte der bürgerlich-freisinnige Aargauer Kantonsparlamentarier. Die Gesetze zum Bürgerrecht stammten aus dem 19. Jahrhundert und basierten auf der Verknüpfung desselben mit allen drei Ebenen Gemeinde, Kanton und Bund, so Meier. Eine Entkoppelung, welche die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ermöglichen würde, wäre aufgrund der Gemeindeautonomie zwar möglich und könnte diskutiert werden.
Der sozialdemokratische Politiker Cédric WermuthExterner Link hielt erwartungsgemäss nichts vom bürgerlichen Festhalten an der Verknüpfung des Stimmrechts an das Staats-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht. «Der Begriff der Demokratie schliesst die Diskriminierung einer Gruppe aus», sagt er. Das Beispiel der Durchsetzungs-Initiative zeige aber, dass Ausländer gegenüber Schweizern diskriminiert seien. «Es bestimmte die Gruppe, die vom Entscheid garantiert nicht betroffen gewesen wäre, während jene Gruppe, die es garantiert betroffen hätte, nicht mitbestimmen konnte.» Übrigens besitzt Wermuth neben dem Schweizer auch den italienischen Pass – seine Grossmutter väterlicherseits stammt aus dem südlichen Nachbarland.
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