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Wer in der Schweiz wählen kann – und wer nicht

A woman leaves a polling booth after having cast their vote
Wer keinen Schweizer Pass besitzt, kann nicht wählen. Aber einige Kantone, insbesondere im französischsprachigen Teil des Landes, geben Ausländern ein Mitspracherecht auf Gemeindeebene © Keystone / Gabriel Monnet

Wenige Wochen vor den eidgenössischen Parlamentswahlen untersucht swissinfo.ch, warum ein Drittel der Schweizer Wohnbevölkerung nicht daran teilnehmen darf. Wie steht es in der Schweiz um die Rechte für Ausländer, geistig Behinderte, Gefangene und andere Minderheiten?

Bei den letzten Wahlen 2015 waren 5,28 Millionen Menschen bei einer Gesamtbevölkerung von 8,33 Millionen (63%) stimmberechtigt. Wer waren die restlichen 37%?

Nachfolgend betrachten wir verschiedene Gesellschaftsgruppen und sagen, ob sie auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde abstimmen können.

Ein Viertel der Schweizer BevölkerungExterner Link hat kein Schweizer Bürgerrecht. Ohne dieses können sie nicht auf Bundesebene wählen, auch wenn Sie in der Schweiz geboren wurden oder ihr ganzes Leben im Land verbracht haben. Von den anstehenden Parlamentswahlen sind sie also ausgeschlossen. Zu ihnen zählen auch die 350’000 Menschen, die in der Schweiz geboren wurden, aber kein Schweizer Bürgerrecht haben.

Die meisten Kantone der Westschweiz geben Ausländern jedoch ein Mitspracherecht in kommunalen Angelegenheiten – meist nach einer gewissen Aufenthaltsdauer. Die Kantone Neuenburg und Jura erlauben es auch in kantonalen Fragen.Externer Link

Die deutschsprachigen Kantone sind viel zurückhaltender. Die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Aussenrhoden und Graubünden erlauben es ihren Gemeinden, Ausländern die Stimme anzubieten, aber in der Praxis tun dies nur wenige Gemeinden

Jeder fünfte SchweizerExterner Link über 15 Jahre hat mindestens eine andere Nationalität, meist italienisch, französisch oder deutsch. In Genf hat fast die Hälfte der Bevölkerung mehr als einen Pass. Die doppelte Staatsbürgerschaft hat keinen Einfluss auf das Stimmrecht in der Schweiz. Doppelbürger sind wahlberechtigt. 

Im Ausland leben rund 760’000 Menschen mit Schweizer BürgerrechtExterner Link. Sie können ihre politischen Rechte Externer Linkausüben, wenn sie 18 Jahre alt und bei ihrer Schweizer Vertretung im Ausland registriert sind. Sie müssen auch in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Wohngemeinde in der Schweiz oder, wenn sie noch nie in der Schweiz gelebt haben, in ihrem Herkunftsort eingetragen sein.

In einigen Kantonen können Auslandschweizer auch auf kantonaler und kommunaler Ebene Externer Linkwählen.

Die Regierung hat die Verfahren zur elektronischen Stimmabgabe ausgesetzt, so dass die Auslandschweizer entweder per Post oder persönlich abstimmen müssen. Die meisten Auslandschweizer stimmen nicht ab: Im Jahr 2015 lag die Beteiligung der gesamten Auslandschweizergemeinschaft bei 4,5%.    

Obwohl man für die Abstimmung auf Bundesebene 18 Jahre alt sein muss (gesenkt von 20 im Jahr 1991), steht es jedem Kanton theoretisch frei, Minderjährigen das Stimmrecht auf Kantonsebene zu gewähren. In der Praxis ist Glarus mit 40’000 Einwohnern der einzige Kanton, der es den 16- und 17-Jährigen erlaubt, über kantonale und kommunale Fragen abzustimmen. Ende 2018 waren 18 % der Schweizer Bevölkerung unter 18 Jahren. 

Im Gefängnis zu sein, ändert nichts an Ihrem Stimmrecht in der Schweiz – im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, die das Wahlrecht sogar nach der Haftentlassung einschränken – und Grossbritannien. Andere europäische Länder, wie Frankreich, Deutschland, Italien und die Niederlande erlauben die Aufhebung des Wahlrechts durch einen speziellen Gerichtsbeschluss.  

In der Schweiz können Sie nicht wählen, wenn Sie mangels Urteilsfähigkeit unter umfassender Beistandschaft Externer Linkstehen.

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Behinderte wollen auch in der Politik mitreden

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Mit Blick auf den 20. Oktober hat Insieme Schweiz eine Broschüre mit Wahlinformationen in leichter Sprache herausgegeben.

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Etwa 15’000 Menschen fallen in diese Kategorie. Die Entscheidung, jemanden unter Beistandschaft zu stellen, wird von den Behörden individuell getroffen. Der damit verbundene Verlust politischer Rechte kann nicht angefochten werden. Allerdings können Menschen mit einer Behinderung in den Kantonen Waadt, Genf und Tessin vor Gericht gehen, um ihre politischen Rechte geltend zu machen, jedoch nur auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Bürger, die älter, krank oder behindert sind und ihre Stimmzettel für Abstimmungen und Wahlen nicht selbst ausfüllen können, müssen auch in der Lage sein, ihre politischen Rechte wahrzunehmen. Die Kantone sorgen dafür, dass die Gemeinden die notwendige Unterstützung leisten. 

Natürlich dürfen Frauen in der Schweiz wählen! Aber erst seit 1971 auf Bundesebene und 1990 auf Kantonsebene in Appenzell Innerrhoden.

Obwohl die Schweiz eines der letzten Länder der Welt war, welche Frauen die Stimme gaben, war sie das erste Land, das dies aufgrund einer ausschliesslich männlichen Volksabstimmung tat.

Wahlrecht in der Schweiz

In der Schweiz ist das Stimmrecht nicht obligatorisch. Ausser im Kanton Schaffhausen bis zum 65. Lebensjahr: Wer dort keine Entschuldigung vorbringt, muss sein Versäumnis mit 6 Franken bezahlen.

Rund zwei Drittel der in der Schweiz wohnhaften Personen sind wahlberechtigt. Von ihnen nimmt knapp die Hälfte tatsächlich an Wahlen teil.

Zusammengefasst: Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht haben, mindestens 18 Jahre alt sind, in der Schweiz wohnen und nicht umfassend bebeistandet sind, können Sie auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene abstimmen und auch Referenden und Initiativen einleiten und unterzeichnen.  (Quelle: ch.ch)

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