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Dritter Angeklagter im Schlägerprozess hält an Schweigen fest

(Keystone-SDA) Zürich/München – Der zweite der drei Angeklagten im Münchner Schlägerprozess hat am Dienstag im Gerichtssaal geredet. Er habe «umfangreiche Angaben zu den Vorfällen» gemacht, teilte die Justizpressestelle mit. Der dritte Angeklagte hielt an seinem Schweigen fest.
Vor knapp zwei Wochen hatte der erste der jungen Schweizer sein monatelanges Schweigen aufgegeben. Er hatte kurz zuvor den Anwalt gewechselt, der umgehend die Verteidigungsstrategie umkrempelte. Der heute 18-jährige legte ein Geständnis ab, entschuldigte sich und gab dem am schlimmsten zugerichteten Opfer einen Brief.
Wie sein Kollege sagte auch der zweite Angeklagte, er hätte sich gern schon früher geäussert, heisst es in der Mitteilung. Letztlich habe die Aussage seines Mitangeklagten den Ausschlag dafür gegeben, dass auch er jetzt ausgesagt habe.
Sein Mandant habe nicht ein eigentliches Geständnis abgegeben, präzisierte Anwalt Christian Bärnreuther auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Dies hätte ja bedeutet, dass er die Darstellung der Anklage bestätigt hätte. Der junge Mann habe vielmehr die Vorfälle aus seiner Sicht geschildert.
Ob der dritte Angeklagte doch noch reden will – beziehungsweise ob sein Rechtsvertreter Titus Boerschmann die Schweige-Strategie abbricht – ist offen. Prinzipiell sei es «bis zum letzten Moment» möglich, ein Geständnis abzulegen, sagte der Anwalt auf Anfrage. Zum konkreten Fall äusserte er sich nicht.
Bessere Position
Seit Prozessbeginn Anfang März vor der Jugendkammer des Landgerichts München hatten die drei ehemaligen Schüler der Berufswahlschule Küsnacht ZH auf Empfehlung ihrer Anwälte vor Gericht eisern geschwiegen.
Mit ihren Aussagen haben sich zwei von ihnen nun in eine bessere Position gebracht: Die Erklärungen werden beim Strafmass zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt.
Die jungen Schweizer sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Die damals 16-Jährigen sollen am Abend des 30. Juni 2009 in der Münchner Innenstadt fünf Passanten brutal zusammengeschlagen und teils lebensgefährlich verletzt haben. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.

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