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Ehemaliger gambischer Minister im Visier der Berner Justiz

Die Berner Justiz hat "einen ehemaligen gambischen Minister" von der Polizei anhalten lassen. Zudem hat sie formell eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet. (Symbolbild) KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Berner Justiz hat am Donnerstag einen ehemaligen gambischen Minister von der Polizei anhalten lassen. Zudem hat sie formell eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet.

Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, sagte auf Anfrage, die Anhaltung sei nach der Prüfung der umfangreichen Strafanzeige erfolgt. Der Minister – laut der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko – befinde sich nun in Polizeihaft.

Es gehe nun darum, diese Person zu befragen und zu identifizieren. Danach werde – aufgrund der Befragung – das weitere Vorgehen zu bestimmen sein.

Die Anhaltung fand in Lyss statt, wie eine Sprecherin der Berner Kantonspolizei auf Anfrage sagte. Im kantonalen Durchgangszentrum Kappelen/Lyss hielt sich Sonko seit November 2016 auf. Eingereicht hat die Strafanzeige gegen Sonko die Genfer Nichtregierungsorganisation Trial.

Foltervorwürfe gegen Sonko

Trial wirft Ousman Sonko vor, für Folterungen im westafrikanischen Land verantwortlich zu sein. Als Innenminister von 2006 bis 2016 habe Ousman Sonko davon mindestens wissen müssen. Sonko sei einer der starken Männer im Regime von Yahya Jammeh gewesen, der kürzlich zurücktreten musste und ins Exil ging.

Laut Trial reiste Sonko nach seiner angeblichen Absetzung durch Jammeh im Herbst zuerst nach Schweden und ersuchte dort um Asyl. Im November sei er dann in die Schweiz eingereist. Dann wurde er dem Kanton Bern zugewiesen, was beim bernischen Polizei- und Miltiärdirektor Hans-Jürg Käser für Erstaunen sorgte.

Dazu sagte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag auf Anfrage, es habe bei der Eröffnung des Asylverfahrens die Bedeutung des Falles gekannt. Das SEM habe «die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton rechtzeitig und sachgerecht informiert.»

Die Frage, ob Sonko zuerst in Schweden um Asyl ersuchte, beantwortete das SEM aus Datenschutzgründen nicht.

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