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Wie funktioniert das neue Schweizer Asylsystem?

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Tag der offenen Tür im Bundeszentrum von La Gouglera, Kanton Freiburg, im März 2018. © Keystone / Anthony Anex

Die Asylpolitik in der Schweiz hat sich seit dem 1. März 2019 grundlegend verändert. Die Verfahren werden beschleunigt, was bedeutet, dass die meisten Gesuche innerhalb von 140 Tagen bearbeitet werden. Eine komplexe Reform, die viel Kritik hervorrief. Erklärungen.

In der Schweiz eingereichte Asylgesuche werden seit dem 1. März 2019 schneller bearbeitet. Eine Umstrukturierung des Systems in mehreren Schritten trat im ganzen Land in Kraft, was zu schnelleren Verfahren und Rückführungen sowie zu einer Neuorganisation der Aufnahmezentren führte.

  • 1. März 2019: Das neue AsylsystemExterner Link tritt in der ganzen Schweiz in Kraft.
  • 5. Juni 2016: Das Schweizer Stimmvolk nimmt mit 66,8%-Ja-Stimmen einen Entwurf zur Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Verfahren an.
  • 15. Oktober 2019: Das Schweizer Fernsehen SRFExterner Link berichtet, dass die Reform nicht unbedingt zu schnelleren Verfahren führe, weil viele Entscheidungen von den Gerichten aufgehoben würden.
  • Was sind die wichtigsten Änderungen am neuen System?

Die Empfangszentren wurden neu organisiert. Wer ein Asylgesuch einreichtExterner Link, wird zunächst in einem der sechs BundesasylzentrenExterner Link untergebracht, die über die ganze Schweiz verteilt sind. Die Mehrheit der Asylsuchenden bleibt während des gesamten Verfahrens dort. Eine Minderheit wird in eines der kantonalen Empfangszentren überwiesen, weil die Dossiers genauer überprüft werden müssen.

Schema des Bundes zur Erläuterung des neuen Asylsystems.
Schema des Bundes zur Erläuterung des neuen Asylsystems. Staatssekretariat für Migration

Die VoraussetzungenExterner Link für den Asylantrag haben sich nicht geändert, aber die Schweizer Behörden bearbeiten die Gesuche schneller: Rund 70% der Entscheidungen werden innerhalb von 140 Tagen getroffen. Alle Gesuchsteller haben von Beginn des Verfahrens Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung.

Die Frist für die Einreichung einer BeschwerdeExterner Link gegen einen Asylentscheid wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens von 30 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Befindet sich die Person in einem erweiterten Verfahren, hat sie immer noch 30 Tage Zeit, um Beschwerde einzureichen.

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  • Was sind die Ziele?

Beschleunigte Verfahren: Entscheidungen sollen in sehr kurzer Zeit getroffen werden, um Betroffene schnell zurückzuschicken oder schnell zu integrieren. Die Unterbringung der Asylsuchenden, der Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEMExterner Link) und der Juristen unter einem Dach soll die Effizienz der Fallbearbeitung erhöhen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich das Asylverfahren verzögert und Menschen jahrelang in der Schweiz auf einen Entscheid warten, ohne Möglichkeit zu arbeiten oder sich zu integrieren. Ausserdem rechnet die Regierung mit erheblichen finanziellen Einsparungen.

  • Funktioniert es?

Ja, sagt das SEMExterner Link. Laut SRFExterner Link funktioniert es nicht so gut. Zahlreiche Asylentscheidungen seien seit Inkrafttreten der beschleunigten Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) aufgehoben worden. Vorher, zwischen 2007 und 2018, habe das BVG 4,8% der Fälle ans SEM zur Neubeurteilung zurückgeschickt. Ab 1. März 2018 sei die Rückweisungsrate auf 16,8% gestiegen ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob das neue Asylverfahren tatsächlich effizienter ist.

Das SEM anerkennt Schwachstellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Systems, hält es jedoch für normal, dass bestimmte Aspekte von den Gerichten entschieden werden, wenn eine so umfassende Reform durchgeführt wird.

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Viele Flüchtlings-OrganisationenExterner Link, RechtsanwälteExterner Link und Freiwillige waren von Anfang an sehr kritisch. Sie befürchten, dass die Beschleunigung der Verfahren eine ordnungsgemässe Prüfung der Asylgründe nicht ermögliche. Das BVG hat mehrere Entscheidungen aufgehoben, weil es der Ansicht war, dass sich das SEM nicht genügend Zeit nahm, um sich über den GesundheitszustandExterner Link der Asylsuchenden ins Bild zu setzen.

Die Wirksamkeit des kostenfreien Rechtsschutzes wird ebenfalls in Frage gestellt: Einige Rechtsabklärungen würden nicht gedeckt. Ausserdem seien die Fristen für Beschwerden zu kurz.

Auch die Lebensbedingungen in den Aufnahmezentren des Bundes sind besorgniserregend: Einige Gebäude sind isoliertExterner Link, Asylsuchende haben manchmal eine eingeschränkte BewegungsfreiheitExterner Link, Besuche von externen Personen werden nicht immer bewilligt, die Betreuung sei nicht unbedingt ausreichend und der Zugang zur GesundheitsversorgungExterner Link nicht gewährleistet.

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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