Erstmals eidgenössische Abstimmung durch Bundesgericht aufgehoben
(Keystone-SDA) Die Abstimmung über die Volksinitiative der CVP zur Heiratsstrafe muss wiederholt werden. Das Bundesgericht hat entsprechende Beschwerden gutgeheissen und damit erstmals eine Abstimmung auf Bundesebene aufgehoben.
Das Bundesgericht hat am Mittwoch an einer öffentlichen Beratung festgehalten, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten im Zusammenhang mit der CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» Fehlinformationen geliefert hat und somit die Abstimmungsfreiheit verletzt wurde.
Über zwei Jahre nach der Abstimmung im Februar 2016 hatte der Bundesrat darüber informiert, dass nicht wie in der Botschaft und in den Abstimmungsunterlagen publiziert 80’000 Zweiverdienerehepaare, sondern rund 454’000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen seien.
Zur Anzahl der betroffenen Rentnerehepaare hatte der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung keine Zahlen genannt, sondern nur von «zahlreichen» Paaren gesprochen.
«Geradezu schockierend»
Zu dieser vom Bundesrat gelieferten Zahl von 80’000 betroffenen Paaren äusserte sich die Mehrheit von vier Richtern mit klaren Worten. Es sei «geradezu schockierend», dass die Zahl nie korrigiert oder relativiert worden sei, sagte einer der Bundesrichter.
Es habe an Transparenz gefehlt. Weder sei von einer Schätzung die Rede gewesen, noch dass die Zahl aus dem Jahr 2001 stammte. Der Bund habe auch nie kommuniziert, dass keine Statistiken mit tatsächlichen Angaben bestehen würden.
Fehlinformationen von Seiten der Behörden führen jedoch nicht zwingend zur Aufhebung einer Abstimmung. In diesem Fall waren sich die vier obsiegenden Bundesrichter jedoch einig, dass die Informationen geeignet waren, um das Abstimmungs-Ergebnis zu beeinflussen.
Vertrauen in Bundesrat wiederherstellen
CVP-Präsident Gerhard Pfister zeigte sich erleichtert über den Entscheid. Es gehe dabei auch «um die Wiederherstellung des Vertrauens in den Bundesrat». Pfister fordert nun vor einer erneuten Abstimmung eine neue Botschaft des Bundesrats und eine Diskussion im Parlament.
Eine reine Wiederholung der Abstimmung sei für ihn keine Option, sagte Pfister gegenüber Keystone-SDA. Denn der Bundesrat habe «wesentlich falsche Zahlen als Basis» vorgelegt. Dadurch hätten das Parlament und das Stimmvolk auf Grund von falschen Fakten entschieden.
Experte: Positive Botschaft an das Volk
Vincent Martenet, Professor für Staatsrecht an der Universität Lausanne (UNIL) sagte gegenüber Keystone-SDA, der Entscheid sei ein historischer Entscheid sowie wichtige und positive Botschaft an das Volk. Vom Entscheid sei er grundsätzlich nicht überrascht, da die rechtlichen Grundlagen gut etabliert seien: die Schwere der verfassungsrechtlichen Verletzung und der Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung. Das Urteil zeige auch, dass die Demokratie gesetzlich gut geregelt sei.
Die Volksinitiative war mit 1’664’224 Nein- gegen 1’609’152 Ja-Stimmen verworfen worden, also mit 50,8 Prozent. Eine Mehrheit der Kantone stimmte der Initiative jedoch zu. Das Bundesgericht schliesst deshalb nicht aus, dass korrekte Informationen zu einem anderen Abstimmungs-Ausgang geführt hätten.