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EU-Botschafter: «Wir sind so weit gegangen, wie es möglich war»

Keystone-SDA

Der Botschafter der Europäischen Union (EU) in der Schweiz, Petros Mavromichalis, hat Kritik an einzelnen Punkten des bilateralen Abkommens der Schweiz mit der EU gekontert. Die Schweiz habe in den Verhandlungen alles bekommen, was sie gewünscht habe, sagte er.

(Keystone-SDA) Der Lohnschutz sei keine schweizerische Erfindung, sagte er zum innenpolitisch viel diskutierten Thema. Mit den bestehenden EU-Regeln seien in keinem Mitgliedstaat die Löhne gesunken. «Warum sollte das in der Schweiz passieren?», fragte Mavromichalis in dem am Samstag veröffentlichten Interview von «Blick».

«Wir sind so weit gegangen, wie es möglich war», sagte der EU-Botschafter. Nun sei es an den Schweizer Sozialpartnern und der Regierung, sich innenpolitisch zu einigen.

Ein umstrittener Verhandlungspunkt war auch der Kohäsionsbeitrag, den die Schweiz für ihre Teilnahme am europäischen Binnenmarkt zahlt. «350 Millionen sind 38 Franken pro Einwohner», sagte Mavromichalis. Der EU-Binnenmarkt bringe der Schweiz einen jährlichen Gewinn von über 3000 Franken pro Kopf. Im Vergleich dazu sei der Schweizer Beitrag klein.

Regeln für die Teilnahme am Binnenmarkt

Die dynamische Übernahme von EU-Recht führte in der Schweiz ebenfalls zu Zähneknirschen. «Wenn die Schweiz am EU-Markt teilnehmen will, muss sie sich an die gemeinsamen Regeln halten, die dort gelten», sagte der Botschafter. Mit oder ohne Abkommen müssten Schweizer Firmen dies tun. Würden in der Schweiz die Rechtsnormen anders interpretiert als etwa in Deutschland oder Frankreich, sei das kein Binnenmarkt mehr.

Für Mavromichalis steht fest: «Die jetzt vorliegenden Verträge sind die letzte Chance für die Fortsetzung des bilateralen Weges.» Sollte die Schweiz das Abkommen ablehnen, würde die Beziehung zur EU erodieren, sagte er im Interview.

Die Verhandlungen zum bilateralen Abkommen wurden im vergangenen Dezember abgeschlossen. Der Bundesrat sowie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüssten den Verhandlungsabschluss. Laut dem Bundesrat soll das Abkommen im Frühling 2025 von beiden Chefunterhändlern paraphiert werden. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen National- und Ständerat den Texten zustimmen. Auch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen grünes Licht geben. In der Schweiz wird zudem mit mindestens einem Urnengang gerechnet.

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