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EU/Gericht erklärt Glücksspiel-Monopol für rechtens

LUXEMBURG (awp international) – Das in vielen EU-Staaten geltende Glücksspiel- Monopol ist rechtens. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg bestätigt. Er wies zwei Klagen der britischen Unternehmen Ladbrokes und Sporting Exchange ab, die per Internet Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten. Der Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU begrüsste das Urteil als «schweren Schlag für die Online-Wettindustrie».
Die höchsten EU-Richter entschieden, Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit seien legal, wenn sie beispielsweise dazu dienten, Betrug und Kriminalität zu verhindern. Die nationalen Gerichte müssten entscheiden, ob diese Ziele verfolgt würden. Internetspiele seien aber grundsätzlich gefährlicher als andere Glücksspiele.
Alleine die Tatsache, dass dem nationalen Monopolunternehmen das Anbieten neuer Spiele einschliesslich Werbung dafür erlaubt werde, widerspreche dem nicht. Die Ausweitung des kontrollierten Wettangebots könne durchaus dem Zweck dienen, Menschen vom heimlichen Spielen fernzuhalten (Rechtssachen C-203/08 und C-258/08).
Die EU-Regierungen seien auch nicht verpflichtet, die in einem anderen EU-Staat ausgestellten Lizenzen anzuerkennen. Das Glücksspielmonopol unterliege auch keiner Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung, wenn es sich um einen Betreiber handele, der unter direkter Staatsaufsicht stehe. Der Präsident des Verbandes der Europäischen Lotterien (EL), Friedrich Stickler, begrüsste in einer Erklärung, dass auch private Unternehmen ein Glücksspielmonopol ohne vorherige Ausschreibung ausüben können, sofern sie unter direkter Staatsaufsicht stehen./eb/DP/wiz

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