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EU-Gericht kippt Corona-Zugangsregel für Europaparlament – ein wenig

ARCHIV - Die Flaggen der europäischen Mitgliedsstaaten wehen vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa Keystone/dpa/Philipp von Ditfurth sda-ats

(Keystone-SDA) Bestimmte Europaabgeordnete können künftig auch mit einem negativen Corona-Schnelltest das Parlament betreten. Das geht aus einem vorläufigen Beschluss des Präsidenten des Gerichts der EU, Marc van der Woude, hervor. Zuvor war angeordnet worden, dass nur noch PCR-Getestete, Geimpfte oder Genesene Zugang erhalten.

Dagegen war eigenen Angaben zufolge unter anderem die AfD-Abgeordnete Christine Anderson vorgegangen. Demnach gilt der Beschluss jedoch nur für “die Handvoll” Abgeordnete, die gemeinsam mit ihr geklagt hätten, wie Anderson am Mittwoch mitteilte. Laut Gerichtsbeschluss muss der Test entweder in einer Apotheke, einer Arztpraxis oder Räumlichkeiten des Parlaments durchgeführt werden.

Ende Oktober hatte das Parlament angekündigt, die Zugangsregeln zu verschärfen. Der Schritt ermögliche den Abgeordneten die Rückkehr zu persönlichen Treffen für die parlamentarische Arbeit, während die Sicherheit gewahrt bleibe, hiess es damals. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Vorgabe bereits seit September für alle Besucher von ausserhalb gelte.

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