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Altersguthaben werden ab 2008 besser verzinst

Pascal Couchepin kalkuliert eher vorsichtig. Keystone

Der Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben in der Zweiten Säule steigt Anfang 2008 von 2,5 auf 2,75%. Der Bundesrat hat dies am Mittwoch beschlossen.

Mit der Anhebung um ein Viertelprozent soll der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung getragen werden. Die Gewerkschaften hatten mehr verlangt, die Versicherer weniger.

Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der Mehrheit der Eidgenössischen Kommission, die sich um das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) kümmert.

In der Konsultation der Sozialpartner vom Mai waren die Arbeitgeberverbände ebenfalls für 2,75% eingetreten, während die Gewerkschaften für mindestens 3% plädiert hatten.

Vorsichtig kalkuliert

Seit Anfang 2005 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2,5%. 2003 war er von 4% erstmals auf 3,25% gesenkt worden, 2004 auf 2,25%.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der Jahreseinkommen von 19’350 bis 77’400 Franken umfasst.

Weil die Mindestverzinsung grundsätzlich für alle Pensionskassen erreichbar sein muss, kalkulierte der Bundesrat laut Sozialminister Pascal Couchepin auch diesmal vorsichtig.

Die Kassen können die Altersguthaben im Übrigen höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungs-Reserven und Rückstellungen verfügen.

Leicht über Bundesobligationen

Massgeblich für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist der langfristige Durchschnitt der siebenjährigen Bundesobligationen.

Dieser liegt zurzeit bei rund 2,6%. Der Bundesrat erachtet es als gerechtfertigt, den BVG-Mindestzinssatz leicht höher anzusetzen.

Er begründet dies damit, dass sich die Aktienmärkte in den letzten Jahren trotz den wieder grösseren Schwankungen insgesamt positiv entwickelt hätten.

Auch bei den Immobilien in der Schweiz seien die Renditen derzeit gut. Bei den Anleihen hingegen hätten Kursverluste hingenommen werden müssen.

Von Gesetzes wegen muss der Bundesrat den Mindestzinssatz alle zwei Jahre überprüfen. Die nächste Überprüfung wäre demnach auf Anfang 2009 fällig.

Falls es zu stärkeren Fluktuationen komme, könne die Landesregierung aber auch früher intervenieren, sagte Couchepin.

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Kontrovers aufgenommen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erneuerte am Mittwoch seine Forderung nach einem Mindestzinssatz von 3%. Die Pensionskassen hätten zwischen 2004 und 2006 gute bis hervorragende Renditejahre erlebt; der 2005 festgesetzte Satz von 2,5% sei dennoch tief geblieben.

Auch für die Gewerkschaften Travail.Suisse und «Angestellte Schweiz» ist die Erhöhung ein Minimum. Der Bundesrat habe mutlos gehandelt, schrieb Travail.Suisse.

«Angestellte Schweiz» ist «vorerst zufrieden»; bei einer weiter positiven Entwicklung der Finanzmärkte sei aber bald eine weitere Erhöhung nötig.

Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) unterstützt den Entscheid des Bundesrates. Er kritisiert aber grundsätzlich, dass Erträge verteilt würden, bevor sie erwirtschaftet werden.

Enttäuscht ist dagegen der Schweizerische Versicherungsverband (SVV): Die aktuelle Situation auf den Kapitalmärkten erlaube die Erhöhung nicht, hiess es.

swissinfo und Agenturen

Berufstätige, die über 19’350 Franken pro Jahr verdienen, müssen einer Pensionskasse angeschlossen sein. Die Beiträge dieser zweiten Säule werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern geleistet.

Das angehäufte Kapital wird später in Form einer Rente oder von Kapital zurückbezahlt. Es dient auch zur Aufbesserung einer Rente im Fall von Invalidität oder wird im Todesfall den Waisen und Angehörigen ausbezahlt.

Das Geld kann auch zum Kauf von selber bewohnten Immobilien oder zur Gründung eines Geschäfts eingesetzt werden.

Der Mindestzinssatz für die Berufliche Vorsorge lag während 18 Jahren bei 4%. 2003 wurde er auf 3,25% gesenkt.

Im Januar 2004 wurde er erneut gesenkt, diesmal auf 2,25%. 2005 folgte eine leichte Erhöhung auf 2,5%.

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