Bald grünes Licht für Syngenta-Mais Bt-11
Die EU-Agrarminister überlassen es der Kommission, dem Gen-Mais der Schweizer Firma Syngenta die Zulassung für den EU-Markt zu erteilen.
Die Kommission hat sich bereits im Januar dafür ausgesprochen. Doch die Bevölkerung steht Gentech-Produkten kritisch gegenüber.
Es ist keine Überraschung, dass die 15 EU-Agrarminister keine Einigung bei der Zulassung des gentechnisch veränderten Syngenta-Maises erzielten. Der Süssmais Bt-11 ist eine genetisch gegen Schädlinge resistent gemachte Pflanze.
Die EU-Kommission werde Bt-11 voraussichtlich schon im Mai genehmigen, sagte Verbraucherschutzkommissar David Byrne am Montag in Luxemburg. Die Kommission hatte sich bereits im Januar dafür ausgesprochen.
Strikter Rahmen
Die Brüsseler Behörde kann das Produkt der Schweizer Syngenta nun im Alleingang genehmigen, da sich Gegner und Befürworter im Ministerrat blockierten. Byrne sagte, er erwarte keinen Widerstand in der Kommission gegen die Zulassung. Die Interessen der Verbraucher seien gewahrt.
Die Kommission begründet ihre Position damit, dass die EU den «striktesten rechtlichen Rahmen der Welt» besitze, seit sie neue Regeln zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO verabschiedet habe.
Nach der seit dem 18. April geltenden Regelung müssen genveränderte Produkte auch vom Supermarktregal bis zum Acker zurückverfolgt werden können. Die EU hatte im Oktober 1998 wegen der unklaren Rechtslage quasi einen Zulassungsstopp verhängt.
Moratorium aufgehoben
Nach mehr als fünf Jahren kommt nun in Europa wieder ein gentechnisch verändertes Lebensmittel in den Handel. Damit wird das bestehende faktische EU-Importverbot (Moratorium) für gentechnisch veränderte Lebensmittel aufgehoben.
Das Ende des Einfuhrverbotes kommt den USA und anderen wichtigen Handelspartnern der EU entgegen. Die USA hatten gemeinsam mit Argentinien und Kanada die EU vor der Welthandelsorganisation WTO wegen des Einfuhrverbotes verklagt.
Umstrittenes Thema
Bleibt die Frage, ob Brüssel das grüne Licht vor oder erst nach den Wahlen vom 13. Juni gibt, ist doch das Thema heikel und umstritten. Und die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten stehen Gentech-Produkten kritisch gegenüber.
Die Polemik wurde zusätzlich angeheizt durch die negativen Berichte über Bt-11, die zwei Forschungsteams in Frankreich und Belgien während der letzten Tage veröffentlichten. Die «Agence française de sécurité sanitaire des aliments» (Affsa) hat am 22. April erneut Bedenken geäussert, dass ungenügende Tierversuche durchgeführt worden seien.
Umweltorganisationen kritisierten überdies die bevorstehende Öffnung des EU-Marktes für Gen-Lebensmittel. Ein Greenpeace-Sprecher sagte, die Minister hätten sich für den Verbraucherschutz stark machen sollen.
swissinfo, Barbara Speziali, Brüssel
(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
Im Januar 2004 sprach sich die EU-Kommission für eine Zulassung von gentechnisch verändertem Mais aus.
Ein Gesetz für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO ist in der EU seit dem 18. April in Kraft.
Frankreich, Griechenland, Dänemark, Österreich, Luxemburg und Portugal stimmten gegen die Kommerzialisierung von GVO-Mais.
Italien, Grossbritannien, die Niederlande, Irland, Finnland und Schweden waren dafür.
In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2004 das Gentechnikgesetz (GTG) in Kraft. Es soll dem Wohl von Menschen, Tieren und Umwelt bei der Anwendung der Gentechnologie dienen und Missbräuche verhindern.
Letztes Jahr hatte die Schweiz grünes Licht für Freisetzungsversuche von GVO gegeben. Zur Zeit läuft ein Feldversuch der ETH im zürcherischen Lindau, der die Wirkung von veränderter Saat auf die Umwelt untersucht.
Beim Bundesrat hängig ist die Eidgenössische Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». Diese verlangt ein fünfjähriges Moratorium für GVO-Produkte im kommerziellen Anbau.
Nicht für den Anbau aber für den Konsum ist in der Schweiz der Bt-11-Mais zugelassen. Allerdings finden sich auch hierzulande keine GVO-Produkte in den Läden. Verschiedene Fleischproduzenten verzichten gar auf GVO in den Futtermitteln.
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