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Bankenregulierung in der Schweiz: Der Vorschlag des Bundesrats kurz erklärt

Karin Keller-Sutter vor der Presse
Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht während einer Medienkonferenz zum Bericht des Bundesrats zur Too-Big-To-Fail-Regulierung (TBTF). Keystone / Anthony Anex

Wie sollte die Schweiz ihre Banken nach dem Credit-Suisse-Kollaps von 2023 regulieren? Seit Mitte April sind die Vorschläge des Bundesrats bekannt. Die wichtigsten Elemente im Überblick.

Es war ein Tag für die Schweizer Geschichtsbücher: Am 19. März 2023 verkündete Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP), dass die Credit Suisse von der UBS übernommen werde – mit milliardenschwerer Unterstützung des Schweizer Staats.

Etwas mehr als ein Jahr später präsentiert der Bundesrat nun seine Vorschläge zur künftigen Bankenregulierung. Wir werfen einen Blick auf die drei wichtigsten Elemente:

1. Der Bundesrat fordert mehr Eigenkapital für das Stammhaus einer Bank

Ein zentrales Element der bundesrätlichen Vorlage betrifft die Eigenkapitalvorschriften für das Stammhaus. Sie sollen «substanziell» verschärft werden, schreibt der Bundesrat in seinem Bankenbericht. Doch was ist das Stammhaus genau?

Beim Stammhaus einer Bank handelt es sich um die Muttergesellschaft. Häufig hält sie Anteile an ihren bankinternen Tochtergesellschaften. Das Stammhaus der UBS hält unter anderem Anteile am US-Geschäft der UBS.

Solche Beteiligungen müssen zurzeit nur mit rund 60 Prozent Eigenkapital unterlegt werden. Das heisst: Das Stammhaus kann eine Eigenkapitalerhöhung der US-Einheit teilweise mit Fremdkapital finanzieren.

Das ist häufig günstiger für die Bank, führt aber dazu, dass das Stammhaus vergleichsweise wenig Eigenkapital hält. Künftig soll diese Art der Eigenkapital-Finanzierung nicht mehr im gleichen Mass möglich sein. So soll das Stammhaus gestärkt werden.

2. Der Bundesrat verzichtet auf eine Erhöhung der progressiven Eigenkapital-Komponente

Nicht erhöhen möchte der Bundesrat demgegenüber die progressiven Eigenkapitalanforderungen an die Grossbanken – entgegen der Erwartung vieler Expert:innen; und gegen den Willen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der Finanzmarktaufsicht (Finma) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), wie der Tages-Anzeiger schreibtExterner Link.

Zwar gibt es die progressive Eigenkapital-Komponente bereits heute. Sie führt dazu, dass die Eigenkapitalanforderungen überproportional steigen, wenn eine Bank wächst. Und weil Eigenkapital teuer ist, bedeutet das: Je grösser eine Bank ist, desto teurer wird es für sie, weiter zu wachsen.

Zusätzlich verteuern möchte der Bundesrat dieses Wachstum nun aber nicht. Die progressive Eigenkapitalanforderung an die Grossbanken soll nicht erhöht werden.

3. Der Bundesrat will die Liquiditätsversorgung der Banken durch die Nationalbank ausbauen

Als drittes Element möchte der Bundesrat die Nationalbank dazu verpflichten, den Banken im Notfall mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Das ist wichtig, weil strauchelnde Banken fast immer auf Geld der Zentralbank angewiesen sind, um ihre Kund:innen auszuzahlen. Die Credit Suisse konnte 2023 maximal 250 Milliarden Franken von der SNB beziehen, um einen Zahlungsausfall zu verhindern.

Bemerkenswert an den Vorschlägen des Bundesrats ist, dass er die Liquiditätsversorgung auch über die ordentlichen Instrumente der Nationalbank erweitern will – trotz der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit der SNB.

Konkret geht es dabei um die sogenannten ELA-Kredite der Nationalbank (ELA: emergency liquidity assistance).

Dem Vernehmen nach will der Bundesrat, dass die Nationalbank für ELA-Ausleihungen künftig auch weniger hochklassige Sicherheiten akzeptiert. Pikant dabei ist: Die Nationalbank könnte das bereits heute selbst entscheiden; trotzdem macht der Bundesrat nun politischen Druck.

Wie aber begründet der Bundesrat seinen Alleingang in der Bankenregulierung? Fabio Canetg hat im SWI-Podcast Geldcast mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter gesprochen. Hier finden Sie das Gespräch in voller Länge:

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