Bundesangestellte im Ausland zahlen mehr Steuern
Schweizer Bundesangestellte, die im Ausland leben, müssen in Zukunft auf ihre Steuerbegünstigungen verzichten. Dies ist eine Folge der neuen Lohnausweise im Kanton Bern.
Damit könnte die steuerliche Belastung für die Betroffenen bis um das Zwei- bis Dreifache steigen.
Bundesangestellte im Ausland müssen sich künftig auf eine deutlich höhere Steuerrechnung gefasst machen. Denn auf dem neuen Lohnausweis im Kanton Bern sind neu auch die Lohnnebenleistungen zu deklarieren und zu versteuern.
«Die Steuerlast für die rund 900 EDA-Angestellten im Ausland könnte so um das Zwei- bis Dreifache steigen», sagt EDA-Sprecherin Carine Carey gegenüber swissinfo.
Die Mehrbelastung hänge ab vom jeweiligen Arbeitsort, den Arbeitsbedingungen und der Familienverhältnisse der Diplomaten und DEZA-Mitarbeitenden ab, sagt Carey.
Befindet sich ein Angestellter in einem sehr gefährlichen Einsatzgebiet, etwa in Bagdad, erhält er dafür eine Risikobeilage. Dieser Betrag ist künftig vollumfänglich steuerpflichtig.
Schulkosten und Vorsorgebeiträge
Verteuert der Einsatzort Unterrichts- und Einschulungskosten der Kinder, gibt es auch dafür Unterstützungsbeiträge, die neu ebenfalls zu versteuern sind.
Ebenso verhält es sich mit Beiträgen des EDA für die berufliche Vorsorge von Begleitpersonen, die aufgrund der Lebenssituation kein Einkommen mehr erzielen können. Selbst die jährlich bezahlte Heimreise wird neu vom Fiskus erfasst.
Ob die EDA-Mitarbeitenden im Ausseneinsatz bisher steuerlich privilegiert waren, wollte Carey nicht kommentieren. Momentan würden Varianten geprüft, welcher Spielraum im neuen Steuerregime bestehe, das Spesenreglement steuerlich zu optimieren, sagte Carey.
Schweizer Bundesangestellte, die im Ausland Wohnsitz haben, unterliegen nur der direkten Bundessteuer, von Gemeinde- und Kantonssteuer sind sie befreit.
Carey machte darauf aufmerksam, dass die Angestellten im Ausland wegen dieser Minderkosten einen Abzug auf ihrem Bruttolohn in Kauf zu nehmen hätten, den sie nicht von der Steuer abziehen könnten.
Unternehmen im Kanton Bern
Wie der Berner Steuerverwalter Bruno Knüsel gegenüber der Berner Zeitung sagte, seien die Verhandlungen mit dem EDA im Prinzip abgeschlossen.
Wegen des neuen Lohnausweises verhandle die Steuerverwaltung mit Unternehmen, die innerhalb der Kantonsgrenzen ihren Wohnsitz hätten. Es gehe darum, eine Annäherung an die allgemein übliche Spesenpraxis zu finden.
swissinfo und Agenturen
Im Allgemeinen müssen Personen, die die Schweiz verlassen, um im Ausland zu leben, hier keine Steuern mehr bezahlen. Im Prinzip zahlt man dort Steuern, wo man lebt und arbeitet.
Für die Angestellten des Bundes im Ausland gilt eine andere Regelung. Sie sind von der Gemeinde- und der Kantonssteuer befreit, müssen aber die direkte Bundessteuer bezahlen.
Um diesen steuerlichen Vorteil gegenüber in der Schweiz lebenden Landsleuten zu kompensieren, müssen die Bundesangestellten einen Abzug auf dem Bruttolohn in Kauf nehmen.
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