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Bundesrat hält den Kurs in der Swisscom-Affäre bei

Über die Zukunft der Swisscom entscheidet das Parlament zwischen Mai und Juni. Keystone Archive

Die Schweizer Regierung beurteilt die im Zusammenhang mit der Privatisierung der Swisscom an ihn gerichtete Kritik als unbegründet und weist sie zurück.

Er verwahrt sich gegen den Vorwurf der Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Nationalrates, er habe überstürzt und unprofessionell gehandelt.

In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Bundesrat, die GPK verkenne, dass er sich vor seiner Klausursitzung vom 23. November 2005 acht Mal in anderthalb Jahren mit der Bundesbeteiligung an der Swisscom und deren Auslandinvestitionen befasst habe.

Daher sei es nicht entscheidend gewesen, dass die massgeblichen Papiere erst kurz vor der Klausursitzung verteilt worden seien. Die GPK hatte gerügt, die «Sofortentscheide» zur Swisscom seien in Hektik und nach einer «Überrumpelung» durch einen Mitbericht von Christoph Blocher gefasst worden.

An seiner Klausursitzung hatte der Bundesrat beschlossen, die Swisscom vollständig zu privatisieren. Gleichzeitig wies er die Unternehmung an, auf Investitionen bei ausländischen Telekomunternehmen mit Grundversorgungsauftrag zu verzichten, Aktien zurückzukaufen oder Dividenden auszuschütten.

GPK auf falscher Fährte

Die GPK konzentriert sich in ihrem Bericht auf das Verbot von Auslandengagements der Swisscom. Aus Sicht des Bundesrats stand bei den Entscheiden vom 23. November jedoch der Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Privatisierung der Swisscom AG im Vordergrund.

Mit einer Abgabe der Bundesbeteiligung könnten die Interessenkonflikte zwischen den Rollen des Bundes als Gesetzgeber, Regulator, Grosskunde und Mehrheitsaktionär beseitigt, der Swisscom die nötigen unternehmerischen Freiheiten zugestanden und die Risiken für den Bund verringert werden, schreibt der Bundesrat.

Kommunikation missglückt

Der Bundesrat anerkennt, dass die Kommunikation seiner Entscheide «nicht in allen Punkten optimal verlaufen ist». Er werde der Kommunikation im Kollegium vermehrt Beachtung schenken und bei wichtigen Beschlüssen, die von den Anträgen der zuständigen Departemente abweichen, die Kommunikation festlegen.

Dass die Swisscom-Entscheide per Indiskretion bekannt wurden, stört auch den Bundesrat. Er kündigt an, sich mit dem Phänomen der Amtsgeheimnisverletzung vertieft auseinanderzusetzen. Die Vertraulichkeit müsse strikte geregelt werden. Anderseits beuge eine transparente Informationspolitik Indiskretionen vor.

Der Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, wird am nächsten Mittwoch über die vom Bundesrat vorgeschlagene Privatisierung der Swisscom entscheiden. Die Mehrheit seiner vorberatenden Kommission will auf die Vorlage gar nicht erst eintreten. Sollte die Vorlage das Parlament überstehen, hätte voraussichtlich das Volk in einer allfälligen Referendums-Abstimmung am 11. März 2007 das letzte Wort.

swissinfo und Agenturen

Am 23.November 2005 beschliesst der Bundesrat, die Bundesbeteiligung an der Swisscom zu verkaufen.

Am 14. Dezember 2005 drohen die Linken und die Christlichdemokraten mit dem Referendum, sollte das Parlament die Privatisierung bestätigen.

Am 17. März beschliesst der Bundesrat eine totale Privatisierung.

Am 28. März kritisiert die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Nationalrates die Behandlung des Dossiers durch den Bundesrat.

Der Nationalrat wird sich in seiner Sondersession im Mai zur Privatisierung der Swisscom äussern, der Ständerat im Juni.

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