Bundesrat senkt BVG-Mindestzinssatz
Der Bundesrat hat die umstrittene Senkung des Mindestzinssatzes für die Altersguthaben der beruflichen Vorsorge wahrgemacht: Per 1. Januar 2003 sinkt er von 4 auf 3,25%.
Künftig wird der Zins der Markt-Entwicklung angepasst und alle zwei Jahre überprüft.
Ursprünglich hatte der Bundesrat von den seit 1985 geltenden 4% auf 3% hinuntergehen wollen. Nach der öffentlichen Debatte um den angeblichen «Rentenklau» und der Parlaments-Debatte zum Thema hat er sich jetzt für 3,25% entschieden.
Eine Verordnungs-Änderung bringt ein Verfahren, mit dem der Bundesrat den Mindestzinssatz regelmässig, mindestens alle zwei Jahre, anpassen kann.
Angesichts der weiterhin unsicheren Zinsentwicklung und der Lage auf den Anlagemärkten wird der Mindestzinssatz bereits im nächsten Jahr erneut überprüft.
Reaktionen fallen unterschiedlich aus
Die Gewerkschaften reagierten mit Empörung auf die Zinssenkung. Der Bundesrat missbrauche das Vertrauen der Versicherten, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung.
Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kritisierte den zu hohen Einfluss der Versicherungs-Gesellschaften auf den Bundesrat.
Die Rentenanstalt, die den grössten Teil der Vorsorgegelder verwaltet, bezeichnete die BVG-Zinssatz-Senkung als einen Schritt in die richtige Richtung.
Der Rentenanstalt wäre allerdings eine Senkung auf 3% lieber gewesen, da ihren Angaben zufolge die Rendite der Bundes-Obligationen seit längerem deutlich unter 3% liege.
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauerte, dass der BVG-Mindestzinssatz auf lediglich 3,25% gesenkt wurde. Der Entscheid kann laut Peter Hasler, Direktor des Arbeitgeberverbandes, Prämien-Erhöhungen zur Folge haben.
Möglichst aktuelle Daten
Ausschlaggebend für künftige Zinsanpassungen sind für die Regierung die Entwicklung der Rendite der Bundes-Obligationen und die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Ein weiterer Faktor ist die finanzielle Lage der Vorsorge-Einrichtungen, über die der Bundesrat künftig möglichst aktuelle Daten haben will.
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) muss die Situation der Vorsorge-Einrichtungen jährlich überprüfen und seine Folgerungen in einem Bericht festhalten. Die kantonalen Aufsichtsbehörden geben dem BSV die Angaben zu den von ihnen kontrollierten Einrichtungen. Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) liefert Daten zu den Lebensversicherern.
swissinfo und Agenturen
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