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Chronik des Seilziehens über den Staatsvertrag

Die Regelung der Flüge über süddeutsches Gebiet nach Zürich-Kloten hängt nach viereinhalbjährigen Bemühungen im luftleeren Raum.

Am Anfang war der deutsche Wunsch nach weniger Überflügen und einem Vertrag zur Flugsicherung. Am Ende drohen nun einseitige Massnahmen.

Die wichtigsten Etappen:

Herbst 1998

Deutschland verlangt die Regelung der von der Schweiz ausgeübten Flugverkehrskontrolle über dem süddeutschen Raum in einem Staatsvertrag. Den Abschluss dieses Vertrags macht Deutschland von der reduzierten Benützung des Luftraums abhängig.

23. Mai 2000

Deutschland kündigt die geltende Vereinbarung für An- und Abflüge auf den Flughafen Kloten per 31. Mai 2001. Gleichzeitig wird der Schweiz ein Vorschlag unterbreitet, der ein Wochenendflugverbot, ein Nachtflugverbot von 21.00 bis 07.00 Uhr und eine Begrenzung der jährlichen Anflüge auf 80’000 vorsieht.

25. Januar 2001

Nach acht Verhandlungs-Runden auf technischer Ebene wird der Staatsvertrag zur Chefsache. Die Verkehrsminister der Schweiz und Deutschlands, Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig, nehmen sich der Frage persönlich an.

23. April 2001

Leuenberger und Bodewig einigen sich auf die Eckwerte des Vertrags – Beschränkung der Anflüge auf maximal 100’000, Nachtflugverbot unter der Woche zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Wochenenden zwischen 20.00 Uhr und 09.00 Uhr.

14. August 2001

Nach einem ergebnislosen Treffen mit Leuenberger droht der deutsche Verkehrsminister Bodewig damit, die Flüge über Süddeutschland durch eine einseitige Rechtsverordnung auf 80’000 einzuschränken.

4. September 2001

Die Verhandlungspartner einigen sich in Bonn definitiv auf den Staatsvertrag. Die Schweiz muss die Flugbewegungen in der Übergangszeit nicht schrittweise reduzieren und vorerst keine Lärmentschädigungen an süddeutsche Gemeinden zahlen.

18. Oktober 2001

Der Staatsvertrag wird in Bern vom Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Andre Auer und Botschafter Reinhard Hilger unterzeichnet. Als erste vorgezogene Massnahme tritt tags darauf das Nachtflugverbot in Kraft.

8. März 2002

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Luftverkehrs-Abkommen ans Parlament.

26. April 2002

Der Zürcher Regierungsrat revidiert seine frühere Position und lehnt den Vertrag ab. Dieser widerspreche den Interessen von Bevölkerung und Kanton.

17. Mai 2002

Der Deutsche Bundestag ratifiziert den Staatsvertrag mit der Schweiz.

19. Juni 2002

Der Nationalrat lehnt den Staatsvertrag deutlich mit 105 zu 79 Stimmen ab. Der deutsche Verkehrsminister Bodewig bekräftigte umgehend seine Absicht, eine härtere Lösung einzuführen.

12. Juli 2002

Die deutsche Länderkammer legt Einspruch gegen den Staatsvertrag ein. Dabei spielt auch das Verhalten der Schweizer Flugsicherung bei der Flugzeugkollision über dem Bodensee eine Rolle.

27. Oktober 2002

Mit der neuen Wochenend- und Feiertagsregelung tritt die zweite vorgezogene Massnahme des Vertrags in Kraft. Zuvor hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof Klagen von Swiss und der Flughafen-Betreiberin Unique abgewiesen.

12. Dezember 2003

Der Ständerat weist den Vertrag an seine Kommission zurück und will damit dem Bundesrat Nachbesserungen ermöglichen.

24. Januar 2003

Die Swiss und Unique blitzen mit einer Klage gegen die Flugbeschränkungen aus dem Staatsvertrag vor dem deutschen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ab.

17. Februar 2003

Die beiden Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Manfred Stolpe stellen bei Sondierungsgesprächen unüberbrückbare Differenzen fest. Nachverhandlungen werden ausgeschlossen.

18. März 2003

Der Ständerat versetzt dem Vertrag mit 30 zu 13 Stimmen den Todesstoss.

swissinfo und Agenturen

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