CO2-Emissionen: Weitere Reduktion notwendig
Um ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen - Stichworte CO2-Gesetz und Kyoto-Protokoll - muss die Schweiz weitere Massnahmen ergreifen.
Der Bundesrat hat dazu vier Varianten in ein Konsultations-Verfahren geschickt. Drei Varianten enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt nur auf den Klimarappen.
Der Bundesrat will den CO2-Ausstoss der Schweiz durch neue Abgaben senken. Er hat vier Varianten in die Vernehmlassung geschickt, wovon drei eine CO2-Abgabe enthalten.
Auch der Klimarappen erhält aber eine Chance. Ferner will der Bundesrat das Benzin zu Gunsten von umweltschonenden Treibstoffen verteuern.
Mit seinen Vorschlägen reagiert der Bundesrat auf die Lücke, die sich zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der realen Entwicklung des CO2-Ausstosses abzeichnet. Gemäss CO2-Gesetz muss der Bund bis 2010 die Emissionen um zehn Prozent unter den Stand von 1990 drücken.
CO2-Ausstoss sinkt kaum von alleine
Nach heutiger Kenntnis wird der Ausstoss aber ohne zusätzliche Massnahmen nur um 3,9% sinken.
Wie im Juni angekündigt, hat der Bundesrat nun vier Varianten in die Vernehmlassung geschickt, mit welchen der Zielwert erreicht werden soll.
Am meisten Vorteile hat laut dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die erste Variante mit einer CO2-Abgabe von letztlich rund 30 Rappen auf Treibstoffen und von neun Rappen auf den Liter Heizöl (Brennstoff) ab 2006.
Reine Lenkungsabgabe
Diese Variante, die auch Umweltminister Moritz Leuenberger favorisiert, wäre eine reine Lenkungsabgabe. Die Bevölkerung erhielte sie über eine Reduktion von 192 Franken pro Kopf bei den Krankenkassenprämien wieder zurück.
Negativ fällt ins Gewicht, dass der Bund Steuerausfälle von 450 Mio. Franken hinnehmen müsste.
Am andern Ende des Spektrums gibt der Bundesrat auch dem von der Erdöl-Vereinigung gewünschten Klimarappen eine Chance. Dieser soll 1,6 Rappen pro Liter Treibstoff betragen, die Brennstoffe blieben ausgeklammert.
Diese Variante würde die Erdölbranche weniger belasten, wäre aber laut UVEK im Inland auch weniger wirksam: Der CO2-Ausstoss würde weiter zunehmen.
Zwei Zwischenlösungen
Zur Diskussion gestellt werden auch zwei Zwischenlösungen, denen der Bundesrat im Juni die Präferenz gab. Der zweite Vorschlag enthält eine mässigere CO2-Abgabe, verbunden mit einer Teilzweckbindung.
Der Bund müsste den Ertrag zu zwei Prozent dazu nutzen, um im Ausland Rechte für eigene CO2-Emissionen zu kaufen.
Als dritte Möglichkeit schlägt der Bundesrat eine Kombination von CO2-Abgabe auf Brennstoffen und einem Klimarappen auf Treibstoffen vor.
Die Kantone, Parteien und Verbände können sich bis zum 20. Januar 2005 zu ihren Vorlieben äussern.
Unterschiedliche Belastung von Treibstoffen
Einen weiteren Vorschlag zur CO2-Senkung machte der Bundesrat beim Strassenverkehr, wo die Ziellücke derzeit besonders hoch ist.
Er will ab 2007 umweltschonende Treibstoffe über steuerliche Erleichterungen fördern. Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien und im Gegensatz dazu das Benzin stärker zu besteuern.
Das Finanzdepartement rechnet damit, dass die Steuerbelastung beim Benzin um ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen würde.
Auch diese Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.
swissinfo und Agenturen
Mit dem CO2-Gesetz will die Schweiz ihre Klimaziele erreichen.
Das Kyoto-Protokoll gibt der Schweiz die Vorgaben vor.
Bis 2010 eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 10% gegenüber dem Niveau von 1990.
Variante 1: Treibstoffe ab 2006 mit 15 Rp., ab 2008 mit 30 Rp. pro Liter belasten. Brennstoff (Heizöl): 9 Rp. pro Liter. Dafür erhält jeder Bürger 192 Fr. Prämienabschlag bei Krankenkassen. Einnahmenausfall von 450 Mio. Fr. beim Bund.
Variante 2: Teilzweckbindung. Treibstoff: nur 15 Rp. Brennstoffe wie Variante 1. Prämienabschlag: 122 Fr., Einnahmenausfall von 220 Mio. Fr. Bund muss Emissionsrechte im Ausland zukaufen.
Variante 3: Abgabe mit Klimarappen. Treibstoffe: freiwilliger Klimarappen pro Liter. Brennstoffe wie Variante 1. Verwendung der Einnahmen für Biotreibstoffe.
Variante 4: Treibstoffe ein Klimarappen von 1,6 Rp. pro Liter. Brennstoffe: Keine Abgabe. Verwendung der Einnahmen wie Variante 3.
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