Das bringt das Steuerpaket
Mit den von beiden Räten nun gutgeheissenen Beschlüssen kommt es zu Steuerausfällen von total 1,220 Mrd. Franken in der Familienbesteuerung, 480 Mio. in der Wohneigentums-Besteuerung und 310 Mio. in der Stempelsteuer.
Nachfolgend die Inhalte im Einzelnen.
Ehepaar- und Familienbesteuerung
Bei den Ehepaaren werden die Einkommen weiterhin zusammengezählt, zur Berechnung des Steuersatzes aber durch 1,9 geteilt (Teilsplitting). Der heutige Zweitverdienerabzug von maximal 7000 Franken fällt deshalb weg.
Neu werden ein allgemeiner Abzug von 1400 Franken, ein Haushaltsabzug von 11′ 000 Franken sowie ein Alleinerzieherabzug von 3% des Reineinkommens oder maximal 5500 Franken eingeführt.
Der Kinderabzug wird von 5600 auf 9300 Franken erhöht.Für die berufsbedingte Fremdbetreuung von Kindern können neu maximal 7000 Franken abgezogen werden.
Wohneigentum
Die Besteuerung des Eigenmietwerts und der Schuldzinsabzug werden abgeschafft.
Unterhaltskosten können nur noch abgezogen werden, wenn sie 4000 Franken übersteigen.
Ersterwerber können in den ersten fünf Jahren Schuldzinsen von maximal 7500 (Paare 15’000) Franken abziehen. In den folgenden fünf Jahren reduziert sich der Abzug jährlich um 20%.
Beim Bausparen wird das Baselbieter Modell übernommen. Der Abzug für den späteren Erwerb von Wohneigentum beträgt für Einzelpersonen höchstens gleich viel und für Paare höchstens zweimal so viel wie bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a (das heisst rund 6000 bzw. 12’000 Franken).
Umsatzabgabe
Die auslaufenden dringlichen Entlastungen bei der Umsatzabgabe, welche die Abwanderung von Börsengeschäften ins Ausland verhindern sollen, werden im ordentlichen Recht verankert.
Zusätzlich gibt es Entlastungen für Geschäfte mit ausländischen Banken und für ausländische «Corporates».
Die Freigrenze bei der Emissionsabgabe wird von 250’000 Franken auf eine Million erhöht.
swissinfo und Agenturen
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