Denkpause für GVO?
Die Schweizer Landwirtschaft soll während fünf Jahren im Sinne einer Übergangsbestimmung gentechnikfrei bleiben.
Dies fordert die Gentechfrei-Initiative, die mit über 120’000 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Sie kommt nun am 27. November 2005 an die Urne.
Der Umgang mit der Gentechnologie ist in der Schweiz im Gentechnik-Gesetz geregelt, das seit 2004 in Kraft ist. Es verbietet das Halten von gentechnisch veränderten Tieren in der Landwirtschaft. Für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen schreibt es ein Prüfungs-Verfahren vor.
Den Initianten der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» geht diese Regelung zu wenig weit. Sie reichten ihre Initiative 2003 mit über 120’000 gültigen Unterschriften ein.
Fünfjährige Denkpause für Landwirtschaft
Die Gentechfrei-Initiative will den Verzicht auf gentechnisch veränderte Produkte (GVO) in der Schweizer Landwirtschaft für fünf Jahre durch Verbote in der Bundesverfassung absichern.
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft verboten werden. Für die Produktion von Lebensmitteln sollen keine gentechnisch veränderten Tiere gehalten werden dürfen.
Die Initianten sehen in dieser fünfjährigen Denkpause eine Chance für ein besseres Image der Schweizer Landwirtschaft im internationalen Markt.
Das Moratorium soll nur die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz betreffen. Die Einfuhr von Lebensmitteln mit Bestandteilen von gentechnisch veränderten Mais- und Sojapflanzen wäre von einer Annahme der Initiative nicht betroffen. Importierte gentechnisch veränderte Futtermittel könnten weiterhin eingesetzt werden.
Auch der Forschungsplatz Schweiz soll von dieser Denkpause ausgenommen sein: Forschung und Herstellung von Medikamenten wären vom Moratorium nicht betroffen.
Knapper Parlamentsentscheid
Der Bundesrat und eine knappe Mehrheit des Parlaments empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Sie weisen darauf hin, dass die heute gültige Regelung mit dem Gentechnik-Gesetz ausreichend sei.
In der parlamentarischen Schlussabstimmung geriet der Nationalrat (Grosse Kammer) mit 92 zu 92 Stimmen in eine Pattsituation. Erst der Stichentscheid der Ratspräsidentin gab den Ausschlag zum Nein. Der Ständerat (Kleine Kammer) war mit 35 zu 10 Stimmen dagegen.
Pro und Kontra
Die Initianten stammen aus dem gesamten politischen Spektrum von links bis rechts, aus der Landwirtschaft, aus dem Umwelt-, Tier- und Konsumentenschutz. Sie sind der Meinung, eine Annahme der Initiative sorge durch den Verzicht auf Gentechnik dank naturnaher Landwirtschaft für frische und gesunde Lebensmittel.
«Heute produziert die Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei», sagt die Initiantin Maya Graf, Nationalrätin der Grünen Partei (GPS), gegenüber swissinfo. «Und mit dieser Initiative soll dies auch bis im Jahr 2010 so bleiben.»
Die Thurgauer Nationalrätin Brigitte Häberli, Fraktions-Vizepräsidentin der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), kämpft gegen die Vorlage. «Die Schweiz verfügt bereits über ein sehr strenges Gentechnik-Gesetz, welches Missbräuche verhindert», erklärt sie im Gespräch.
«Das von den Initiantinnen und Initianten geforderte Moratorium von fünf Jahren ist aus diesem Grund überflüssig», ist sie überzeugt.
Debatte um Koexistenz
«Das Gentechnik-Gesetz deckt einen guten Teil der ganzen Problematik in der Agro-Gentechnik ab», gibt Graf zu. Aber: «Wir haben bis zum heutigen Zeitpunkt keine gesetzlichen Grundlagen, wie diese so genannte Koexistenz in der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft aussehen wird.»
Sobald nämlich der erste Bauer mit dem Anbau von Gentechnik-Produkten beginnen würde, hätten alle andern Bauern, die auf Gentechnik verzichten möchten, «ein ganz grosses Qualitäts-Problem».
«Die Koexistenz ist heute machbar und auch nachgewiesen», kontert Häberli. «Und es ist wichtig, dass man die Wahlfreiheit hat.» Zudem sehe das Gentechnik-Gesetz für Einfuhr und Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen «ein sehr strenges Bewilligungs-Verfahren» vor.
«Und ein solches Verfahren würde eine lange Zeit beanspruchen, so dass in den nächsten fünf Jahren nichts geschehen wird.»
Volks- und Ständemehr ausschlaggebend
Da es sich bei der Vorlage um eine Volksinitiative handelt, sind am 27. November 2005 das Volks- und das Ständemehr ausschlaggebend.
Bei einer Annahme der Vorlage würde das Gentechnologie-Moratorium voraussichtlich bis zum Jahr 2010 in der Bundesverfassung festgeschrieben.
swissinfo, Christian Raaflaub
In der Schweizer Landwirtschaft sollen während fünf Jahren keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden, die gentechnisch verändert worden sind.
Dies fordert die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft».
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, der Nationalrat allerdings nur äusserst knapp.
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