Der Aktionsplan von Johannesburg
Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg haben die Teilnehmer unter anderem folgende Vereinbarungen getroffen:
Artenvielfalt
Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens «deutlich reduziert» werden.
Chemikalien
Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Natur sollen bis zum Jahr 2020 «minimiert» werden.
Entwicklungshilfe
Der Aktionplan «drängt» Industrieländer zu «konkreten Anstrengungen», ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen.
Diese Aufforderung gab es bereits in einer UN-Deklaration von 1970 und auf dem Rio-Erdgipfel 1992. Bislang haben jedoch erst fünf Länder dieses Ziel erreicht.
Energie
Es werden keine konkreten Ziele und Zeitpläne für den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt. Der Aktionsplan sieht lediglich eine «bedeutende Steigerung» des Anteils erneuerbarer Energien vor, die «dringend» zu geschehen habe.
Fischerei
Die Fischbestände sollten erhalten werden. Weiteres Ziel ist eine Erholung geschädigter Bestände bis 2015 – «wo dies möglich ist». Zerstörende Fischereipraktiken sollen beseitigt und weitere Meeresschutzgebiete – basierend auf internationalem Recht und wissenschaftlichen Informationen – bis 2012 geschaffen werden.
Frauen und Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten respektieren. Damit erteilt der Johannesburg-Gipfel Genitalverstümmelungen und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
Die Verhütung ist zwar nicht ausdrücklich genannt, die Vereinten Nationen haben aber in vorherigen Beschlüssen das Recht auf Verhütung als Menschenrecht eingestuft.
Globale Regeln für Unternehmen
Die ökologische und soziale Verantwortung der global handelnden Unternehmen wird als wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung angesehen. In den Rio-Vereinbarungen von 1992 wurde die Verantwortung der Gross-Unternehmen noch gar nicht erwähnt.
Handel und Globalisierung
Umweltschädliche Subventionen sollen – ohne Zeitvorgabe – abgebaut werden. Das betrifft vor allem Steinkohlesubventionen.
Keine Extravereinbarung wurde zu den wettbewerbsverzerrenden Subventionen abgeschlossen. Insbesondere die Entwicklungsländer hatten einen deutlichen Abbau von Agrarsubventionen der Industrieländer gefordert. Der Johannesburg-Aktionsplan geht hier explizit nicht über die Konferenz der Welthandelsorganisation (WTO) von Doha 2001 hinaus, auf der nur vage Zusagen zum Subventionsabbau vereinbart wurden.
In einem weiteren Kapitel des Aktionsplans wird festgelegt, dass die internationalen Umweltvereinbarungen nicht – wie von vielen Umweltschützern zunächst befürchtet – den Regeln der WTO untergeordnet werden.
Konsumverhalten
Die Staaten «ermutigen zur und fördern die «Einrichtung eines 10-Jahres-Rahmenplans mit Programmen zur Änderung des Konsum- und Produktionsverhaltens. Er soll regionale und nationale Initiativen unterstützen und somit die Wende in diesem Bereich beschleunigen.
Kyoto-Protokoll
Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von Kyoto bereits ratifiziert haben, appellieren nachdrücklich an die anderen Staaten, dies ebenfalls zu tun. Bislang haben unter anderem die USA, Australien, Kanada und Russland das Protokoll nicht ratifiziert.
Natürliche Ressourcen
Der Verlust der natürlichen Ressourcen wie Seen und Wälder soll «sobald wie möglich» gestoppt werden.
Solidaritätsfonds
Der Aktionsplan regt an, einen Welt-Solidaritätsfonds zur Armutsbekämpfung einzurichten, der auf freiwilligen Beiträgen basiert. Darin könnten neben Staaten auch Unternehmen und Bürger einzahlen.
Trinkwasser und sanitäre Anlagen
Bis zum Jahr 2015 soll der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser – wie bereits in der Millenniums-Erklärung vereinbart – halbiert werden. Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der Menschen ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen halbiert werden.
Überwachung
Es sind keine neuen Regeln zur Überwachung der Vereinbarungen vorgesehen, die über alte Abkommen hinausgehen.
swissinfo und Agenturen
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