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Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) wurde ursprünglich als Aufsichtsorgan über den Bankensektor eingerichtet. Im Lauf der Zeit wurde ihr Tätigkeitsfeld ausgedehnt auf Banken, Wertschriftenhändler und Fondsmanager betreffend Geldwäscherei.
Die EBK ist zwar nicht Teil der Bundesverwaltung, ist jedoch im Finanzdepartement integriert.
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