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Endspurt in der Diskussion um «Letzte Meile»

"Letzte Meile": Wer hat am Schluss die Nase vorne?" Keystone Archive

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Debatte zur Revision des Fernmelde-Gesetzes begonnen.

Die Revision entscheide über den weiteren Nutzen der Marktöffnung, sagt der scheidende Präsident der Kommunikations-Kommission, Fulvio Caccia, im Gespräch mit swissinfo.

Der Schweizer Fernmeldemarkt wurde am 1. Januar 1998 liberalisiert. Das Fernmeldegesetz (FMG), das die Basis für die Liberalisierung schuf, war 1997 im Parlament verabschiedet worden.

Das FMG kennt die Bestimmung, wonach Marktneulinge, Konkurrenten der ehemaligen Monopolistin Swisscom, einen direkten Zugang bis zu den Teilnehmer-Haushalten erhalten dürfen (Anschlussnetz).

Diese sogenannte «letzte Meile» befindet sich jedoch immer noch im alleinigen Besitz von Swisscom. Die «letzte Meile» soll nun für den Wettbewerb geöffnet werden («Entbündelung des Teilnehmeranschlusses»).

Bereits heute können die Teilnehmer einen anderen Anbieter als Swisscom wählen. Dennoch zahlen sie der Swisscom eine Monatsgebühr für das Benutzen der Kabel von ihrem Haushalt bis zur nächstgelegenen Relais-Station.

swissinfo: Was steht in der Parlaments-Debatte auf dem Spiel?

Fulvio Caccia: Das Fernmeldegesetz von 1997 war als Rahmen gedacht. Dieser wäre vom Parlament und der Eidgenössischen Kommunikations-Kommission (ComCom) neu zu interpretieren, falls sich neue Entwicklungen ergeben. Doch ein Bundesgerichts-Urteil verhinderte dann sämtliche Neuinterpretationen.

Deshalb wünscht die Regierung nun eine Gesetzesrevision. Das revidierte Gesetz würde auch Bereiche wie den Konsumentenschutz umfassen. In erster Linie geht es um den direkten Zugang zur Swisscom-Infrastruktur, der die politischen Gemüter aufgebracht hat.

swissinfo: Falls die Revision durchkommt, wann wird dann die Entbündelung konkret realisiert?

F. C.: Das revidierte Gesetz könnte schon im nächsten Jahr verabschiedet werden. Doch in Kraft treten dürfte es nicht vor Ende nächsten Jahres. Und falls es zu Einsprachen gegen das Gutachten der Wettbewerbs-Kommission betreffend Marktdominanz kommt, könnte das Gesetz erst 2006 in Kraft treten.

swissinfo: Bis zu welchem Grad können die Verbraucher direkt profitieren?

F.C.: Die Entbündelung wird den Festnetz-Operatoren erlauben, neue Dienstleistungen anzubieten, die heute noch nicht offerierbar sind. Beispielsweise könnten neue Service-«Angebotspakete» nicht nur gleichzeitig Telefonie und Internet-Zugang umfassen, sondern auch Fernsehen und eine Auswahl von Spielfilmen.

Ein Blick auf die Situation in europäische Länder, die diesen Schritt bereits gemacht haben, zeigt, dass die Verbraucher auch preislich stark profitieren können.

swissinfo: Die Swisscom beklagt, dass eine Entbündelung dazu führen würde, dass ihre Konkurrenten von den Swisscom-Investitionen profitieren, die sie über all die Jahre hinweg getätigt hat.

F.C.: Die Regeln sind klar definiert. Falls ein neuer Operator Teile der Swisscom-Infrastruktur benutzt, muss er ein Entgelt dafür entrichten. Dessen Höhe wird durch internationale Regeln vorgegeben. Diese sehen auch eine Vergütung für das von der Swisscom investierte Kapital vor.

Somit scheint die oft gehörte Behauptung, wonach Swisscom ihren Service zu Kostenpreisen anbieten müsse, meiner Meinung nach eine Lüge zu sein. Andererseits glaube auch ich, dass man der Swisscom eine gewisse Verdienstspanne zugestehen muss, um sie für weitere Investitionen und für das Aufrechterhalten der Qualität des Kabelnetzes zu motivieren.

swissinfo: Swisscom schlug kürzlich vor, nur die konventionellen Kupferkabel zu entbündeln. Somit müssten die anderen Telekom-Anbieter für ihre eigene, zum Beispiele für die Breitband-Infrastruktur selbst aufkommen. Was halten Sie davon?

F.C.: Dieser Vorschlag kommt reichlich spät und genügt nicht. Die gesamte Schubkraft der liberalisierten Gesetzgebung besteht darin, Instrumente einzuführen, die die Eintrittsbarrieren herabsetzen. Gegenwärtig besitzen wir einen vielversprechenden neuen Markt im Breitband-Bereich, der eine andere Infrastruktur voraussetzt.

Effektiv bietet die Swisscom die teuerste Option für den Markteintritt an. Deshalb haben sich auch alle anderen Operators für eine technische Lösung entschlossen. Der sogenannte Fast Bitstream Access, also der Netzzugang über hohe Übertragungsraten, erlaubt den neuen Breitband-Anbietern, mit tiefen Anfangs-Investitionen Kunden zu gewinnen.

swissinfo: Falls die Entbündelung nicht zustande käme, stiege dann das Risiko, dass Swisscom ihre Wettbewerber in den Konkurs triebe?

F.C.: Im Breitband-Bereich existiert als zweiter Player bereits ein gut etablierter Konkurrent, Cablecom. Falls die Entbündelung nicht zustande käme, riskieren weitere Operatoren, in eine unangenehme Situation zu geraten. Denn die Marge zwischen dem Preis, den Swisscom ihren Rivalen auferlegt, und jenem Preis, den sie ihren eigenen Kunden berechnen, ist eng.

swissinfo: Liegt denn auch ein Swisscom-Cablecom-Duopol im Bereich des Möglichen?

F.C.: Diese Wahrscheinlichkeit besteht allerdings. Wenn sich zuletzt nur noch Swisscom und Cablecom um Marktanteile streiten, wird wohl der Tag kommen, an dem sich die beiden zu einer Kooperation durchringen. Dann wären die Tage des freien Wettbewerbs wohl gezählt.

swissinfo: Wie positioniert sich die Schweiz in Sachen Telekom-Liberalisierung, wenn man den Fortschritt hierzulande mit jenem in anderen Ländern vergleicht?

F.C.: Im Bereich der Festnetzttelefonie haben wir grosse Fortschritte zu verzeichnen. Die Tarife sind um einiges gefallen, und neuen Anbietern ist der Markteintritt geglückt.

In der Mobiltelefonie ist die Situation etwas anders. Als die neuen Operatoren begannen, hatte Swisscom ihre Position bereits unangreifbar ausgebaut.

Im neuen Breitband-Bereich zeigt sich der Markt als sehr empfindlich. Denn die anderen Anbieter können im Moment noch nichts anderes tun als Swisscom-Dienstleistungen weiter zu verkaufen. Dies ist in anderen europäischen Ländern nicht der Fall.

swissinfo: Wie viel Macht haben Sie als Regulator?

F.C.: Das Bundesgerichtsurteil hat zur Folge, dass weder die ComCom noch die Regierung über den nötigen Manöver-Spielraum verfügen, das Gesetz zu interpretieren.

Zusätzlich ist das Schweizer Regulations-System nicht optimal auf die Realitäten eines schnellen technologischen Wechsels adaptiert. Es gibt den Verhandlungen unter den Operatoren den Vorrang.

Das ist auch der Grund, weshalb die EU das sogenannte Ex Ante-System kennt. Dieses erlaubt den nationalen Regulatoren, direkt im Markt einzugreifen. Ich hoffe, dass auch die Schweiz dieses System übernehmen wird.

swissinfo-Interview: Chris Lewis
(Übertragung aus dem Englischen: Alexander Künzle)

Das revidierte Fernmeldegesetz würde allen Swisscom-Rivalen einen direkten Zugang zu den Teilnehmer-Haushalten erlauben.

Laut ComCom-Präsident Fulvio Caccia ist eine Revision des Gesetzes unumgänglich, will man absichern, dass die Marktöffnung auch wirklich Vorteile für die Kundschaft bringt.

swissinfo sprach mit Caccia, nachdem der Bundesrat bekannt gab, dass Mark Furrer ab 2005 Caccias Nachfolge antritt. Furrer führt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Sechs Jahre nach Beginn der Telekom-Liberalisierung bleibt Swisscom dominante Anbieterin sowohl in der Festnetz- als auch in der Mobiltelefonie.
Swisscom kämpft gegen Cablecom um die Dominanz im neuen Breitband-Sektor.
Unter einem revidierten Fernmeldegesetz könnten die Konkurrenten von Swisscom sowohl die Kabel-Infrastruktur von Swisscom für ihre eigenen Dienste nutzen als auch direkt in die neue Infrastruktur investieren.

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