EU: Regierung bleibt bei ihrer Position
Der Bundesrat bekräftigt seine Position: Schengen bleibt Ziel, und unterschrieben wird nur ein Gesamtpaket der Bilateralen II.
Letzte Fragen müssen nun auf höchster politischer Ebene mit der EU verhandelt werden. Dabei soll das Bankgeheimnis langfristig abgesichert werden.
Der Bundesrat hat seine europapolitische Position nochmals bekräftigt: Der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen bleibt eines der Ziele der laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU.
Erst wenn alle neun Dossiers mit einem befriedigenden Ergebnis abgeschlossen werden konnten, will die Schweiz die einzelnen Verträge unterschreiben.
Diese jüngste Stellungnahme im Anschluss an eine «Europa-Klausur» des Bundesrates bringt innen- und aussenpolitische Klärung: Nachdem in der neu zusammengesetzten Regierung einzelne Mitglieder die offizielle Bundesrats-Position in Frage gestellt hatten, drohte die Glaubwürdigkeit der Schweizer Verhandlungsführung auch in Brüssel Schaden zu nehmen.
Alles oder nichts
«Wie wollen das ganze Paket», bekräftigte Bundespräsident Josef Deiss am Donnerstag vor den Medien in Bern.
Ein Abschluss des zweiten bilateralen Verhandlungs-Pakets wiederum sei nur akzeptabel, wenn alle Dossiers bereinigt seien. Die Forderung der EU, das Abkommen über die Zinsbesteuerung bereits heute zu unterzeichnen, um eine gesamteuropäische Lösung zu beschleunigen, wird vom Bundesrat abgelehnt.
Verhandelt wird derzeit nur noch über das Schengen-Dossier und die Betrugsbekämpfung, wo die EU von der Schweiz Zugeständnisse bezüglich Rechtshilfe und Lockerung des Bankgeheimnisses verlangt.
Schengen als Ganzes
Eine klare Absage erteilt der Gesamtbundesrat der Forderung der Schweizerischen Volkspartei (SVP), bei der EU ein «Schengen light» zu beantragen.
Die Dossiers Schengen (Polizei) und Dublin (Asyl) sollen bei den Bilateralen II als Ganzes integriert werden, erklärte Bundespräsident Deiss. Nur so könne das Schweizer Asylsystem entlastet und bei der künftigen Rechtsentwicklung im Schengen-Raum mitgewirkt werden, sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey.
Die SVP möchte lediglich einen Anschluss an das Schengen Fahndungs-Informationssystem SIS, das der Polizei dank riesiger Datenbanken die Bekämpfung von Drogenhandel, Terrorismus und Schlepperei wesentlich erleichtert.
À la carte ist nicht möglich
Ein solches «Schengen à la carte» sei nicht möglich, sagt der Bundesrat. Entweder man mache mit, oder nicht.
Der im Schenge-Abkommen geregelte Abbau der Grenzkontrollen, der von der SVP so hartnäckig abgelehnt wird, werde kompensiert durch den verstärkten Schutz der EU-Aussengrenze.
Nicht möglich ist auch die Beschränkung auf das Abkommen von Dublin, wie sich das die SVP wünschen würde: Dublin ist eng mit Schengen verknüpft und regelt gesamteuropäisch die Zuständigkeit bei Asylanträgen. Die Fingerabdruck-Datei Eurodac lässt alle Mehrfachanträge abgewiesener Asylsuchender erkennen.
Abgewiesene Asylbewerber können somit in keinem anderen EU-Land mehr einen Asylantrag stellen.
Verhandlungsabschluss vorbereiten
Die Schweiz hofft nun, dass bereits in den kommenden Wochen die Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen gestartet werden kann.
Die meisten Fragen im Schengen-Dossier und beim Zollbetrug sind in den vergangenen Monaten in aufwändigen Detailverhandlungen gelöst worden – die verbleibenden Punkte müssen nun auf höchster politischer Ebene zwischen Bundesrat und EU-Ratspräsidentschaft geregelt werden.
Die Schweiz beharrt in beiden Dossiers auf der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Während in den EU-Staaten beides strafbar ist, wird in der Schweiz nur Steuerbetrug gerichtlich verfolgt. Entsprechend will die Schweiz auch nur bei Betrug Rechtshilfe leisten und das Bankgeheimnis lockern.
Nachdem die Schweiz bereits beim Dossier Zinsbesteuerung ihr Bankgeheimnis unbeschadet über die Runden bringen konnte, könnte ihr dies nun auch bei Schengen und beim Zollbetrug gelingen.
Kompromiss in Sicht
Bei Schengen wird ein ausgeklügelter Kompromiss diskutiert, bei dem die Schweiz das sogenannte Luxemburger Modell übernehmen könnte.
Die Schweiz müsste dabei ihr Recht so anpassen, dass sie dem Rechtshilfe-Artikel im Schengen-Abkommen zwar entspricht, aber wie bisher nur bei nachgewiesener Betrugsabsicht ihr Bankgeheimnis öffnen müsste. Vorbild ist Luxemburg, das trotz Schengen-Mitgliedschaft das Bankgeheimnis bewahren konnte.
Im Dossier Betrugsbekämpfung geht es in erster Linie um indirekte Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuern, Zölle). Die Schweiz soll auch hier nicht nur bei Betrug, sondern auch bei schwerer Hinterziehung Rechtshilfe leisten, wie sie dies bei inländischen Vergehen auch tut.
In informellen Sondierungsgesprächen solle nun das Terrain für das politische Treffen mit der EU vorbereitet werden, hiess es am Donnerstag weiter.
Die Stellungnahme des Bundesrates stiess – mit Ausnahme der SVP – bei allen Parteien auf Zustimmung. Die SVP wiederholte ihre Ankündigung, gegen einen Schengen-Beitritt das Referendum zu ergreifen.
Übergangsfrist bei Personenfreizügigkeit
Besprochen hat der Bundesrat auch das weitere Vorgehen in den Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Hier bestehe Einigkeit mit der EU, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ein separates Übergangsregime von bis zu sieben Jahren einführen kann.
Dadurch könnten die Arbeitsmärkte kontrolliert und schrittweise geöffnet werden, hält der Bundesrat fest. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Übergangsbestimmung gebe es noch Differenzen, die in nützlicher Frist bereinigt werden sollen.
Zollkonflikt regeln
Was die von der EU geplanten Zölle auf Re-Exporten und andere strittige Zoll-Fragen angeht, besteht der Bundesrat darauf, dass Lösungen auf der Grundlage des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EU getroffen werden.
swissinfo und Agenturen
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