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EU-Schweiz: Der Zinsbesteuerungsstreit im Zeitraffer

Die Pläne der EU zur grenzüberschreitenden Besteuerung derZinserträge waren zwar erst seit Juni 2002 Gegenstand von formellen Verhandlungen mit der Schweiz.

Sondierungen und Positionsbezüge beider Seiten sind aber bereits seit Jahren im Gang. Nachstehend die wichtigsten Etappen im Zeitraffer:

1997: Ein Richtlinienentwurf der EU sieht ein so genanntes Koexistenzmodell vor, bei dem die Mitgliedsländer zwischen einem automatischen Informationsaustausch und der Erhebung einer Quellensteuer wählen können.

2. März 1999: Bundesrat Villiger sagt nach dem Treffen mit einer EU-Delegation, das Bankgeheimnis sei nicht verhandelbar. Die Schweiz wolle aber Umgehungsgeschäfte über ihr Gebiet verhindern

10. Dezember 1999: Die EU-Finanzminister können sich wegen des Widerstands Grossbritanniens nicht auf ein gemeinsames Modell der Zinsbesteuerung einigen.

9. Juni 2000: Nach einem Treffen mit Villiger in Bern erklärt EU-Kommissar Bolkestein, das Festhalten der Schweiz am Bankgeheimnis stehe im Einklang mit dem EU-Richtlinienentwurf.

20. Juni 2000: Der EU-Gipfel im portugiesischen Feira weicht nach hartem Widerstand Luxemburgs und Österreichs vom Koexistenzmodell ab und beschliesst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach einer siebenjährigen Übergangsfrist. Bedingung ist, dass bis Ende 2002 gleichwertige Lösungen mit den Drittstaaten Schweiz, USA, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra ausgehandelt werden.

28. Juni 2000: Der Bundesrat bekräftigt das Festhalten amBankgeheimnis und verweist auf die Möglichkeit der Einführung einer Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer Kapitalanlagen.

28. Februar 2001: Eine Machbarkeitsstudie zur Zahlstellensteuer kommt zum Schluss, dass die Schweiz unter Wahrung des Bankgeheimnisses die Forderungen der EU erfüllen kann.

11. April 2001: Delegationen der Schweiz und der EU nehmen Sondierungsgespräche über die Zinsbesteuerung auf.

22. Mai 2001: Bolkestein sieht nach einem Treffen mit Villiger einen grossen Schritt der Schweiz nach vorn.

16. Oktober 2001: Die EU-Finanzminister erteilen der Kommission ein Verhandlungsmandat für Verhandlungen mit Drittstaaten.

13. Dezember 2001: Österreich beharrt an einem Treffen der EUFinanzminister darauf, den Informationsaustausch nur dann einzuführen, wenn sich auch die Schweiz dazu bereit erklärt.

30. Januar 2002: Der Bundesrat verabschiedet das Verhandlungsmandat zur Zinsbesteuerung, macht den Beginn aber davon abhängig, dass die EU die restlichen Mandate für die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen verabschiedet.

18. Juni 2002: Einen Tag nach der Verabschiedung der letzten vier Verhandlungsmandate für die Bilateralen II durch die EU beginnen in Bern die Verhandlungen über die Zinsbesteuerung.

21. Juni 2002: Die EU-Finanzminister kritisieren, dass die Schweiz nicht zum automatischen Informationsaustausch bereit ist.

27. Juni 2002: Villiger weist die Kritik der EU-Finanzminister als inakzeptabel zurück.

6. September 2002: Am Rande eines EU-Finanzministertreffens werden auch mögliche Sanktionen gegen die Schweiz angesprochen.

30. September 2002: Die EU-Aussenminister drohen der Schweiz in Brüssel mit Konsequenzen bei den anderen Dossiers.

8. Oktober 2002: Nach weiteren Drohungen gegen die Schweiz können sich die EU-Finanzminister nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Villiger zeigt sich irritiert über die Sanktionsdrohungen und legt den Finanzministern das Schweizer Angebot persönlich dar.

24. Oktober 2002: Bolkestein kritisiert die Position der Schweiz als ethisch nicht vertretbar und verweist auf die Weigerung der Schweiz, Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu leisten.

31. Oktober 2002: An der dritten Verhandlungsrunde signalisiert die Schweiz Bereitschaft, eine Quellensteuer von bis zu 35 Prozent zu erheben, den EU-Bürgern die Wahl zwischen der Besteuerung und der freiwilligen Meldung offen zu lassen, eine Überprüfungsklausel zu akzeptieren und den Weg zur Amtshilfe bei Steuerbetrug zu öffnen.

21. November 2002: Bolkestein und Villiger erklären, man sei sich bis auf den Punkt der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung weitgehend einig.

27. November 2002: In einem Bericht Bolkesteins heisst es, in der Frage des Informationsaustausches auf Anfrage sei keine klar befriedigende Lösung mit der Schweiz erzielt worden.

3. Dezember 2002: Die EU-Finanzminister können sich nicht einigen und vertagen die Entscheidung auf eine Sondersitzung am 11.Dezember. Villiger erklärt sich zu weiteren Gesprächen bereit.

11. Dezember 2002: Österreich und Luxemburg stemmen sich unter
Hinweis auf das Schweizer Bankgeheimnis weiter gegen eine Einigung. Die Schweiz hält an ihrem Angebot fest.

16. Januar 2003: Die Schweizer Privatbanken werfen die Frage
eines Referendums auf und bezeichnen die bisherigen Zugeständnisse der Schweiz als sehr weitgehend.

21. Januar 2003: Die EU-Finanzminister einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.

swissinfo und AP

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