Geschichtsträchtige Verkehrswege schützen
Zum Kulturgut der Schweiz gehören nicht nur Landschaften und Gebäude. Auch über 3000 Verkehrswege gelten als schützenswerte Denkmäler.
Um sie zu schützen, schlägt das Ministerium für Verkehr Finanzhilfen vor, die bis 35% der Kosten ausmachen können.
Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) hat der Bund ein Inventar erstellt und die dazugehörige Verordnung bis 31. August in die Vernehmlassung gegeben (Anhörung interessierter Kreise, bevor die Verordnung in Kraft tritt).
Wichtigster Teil der Verordnung ist das im Internet publizierte Inventar der Objekte von nationaler Bedeutung.
Während historische Gebäude, mittelalterliche Stadtkerne oder gar Industrieanlagen heute allgemein als schützenswerte Kulturgüter gewürdigt werden, gehören auch alte Verkehrswege zu den gefährdeten Denkmälern, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festhält.
Finanzhilfen bis zu 35%
Deshalb sollen Römerstrassen, Saumpfade, Wegpflästerungen, Natursteinbrücken oder Hohlwege als historische Verkehrswege geschützt, erhalten und gepflegt werden. Dazu sind Finanzhilfen des Bundes von bis zu 35% beanspruchbar.
Die Erhaltung dieser Zeugen vergangener Mobilität ist keine Selbstverständlichkeit. Seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts sei unsere Kulturlandschaft rasanten Veränderungen unterworfen, so das UVEK.
Bautätigkeit bedroht historische Wege
Private und gewerbliche Bautätigkeit sowie der umfangreiche Ausbau von Strasse und Schiene bedrohten die Anlagen der historischen Verkehrswege.
1984 erteilte der Bund darum den Auftrag zur Erarbeitung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz. Dieses soll aber auch dazu dienen, auf das touristische Potenzial historischer Verkehrswege aufmerksam zu machen, wie in den am Dienstag veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen betont wird.
Die 3072 inventaristierten Objekte mit einer Länge von 654 Kilometern seien «Zeugen vergangener Mobilität».
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Vernehmlassung
Viele Karten und Texte
Das Inventar besteht aus umfangreichen Kartenwerken und Texten. Die Aufnahme eines Objektes in das Bundesinventar bindet die Behörden des Bundes, aber auch diejenigen, die Bundesaufgaben erfüllen oder Bundesbeiträge beanspruchen.
Für Kantone, Gemeinden und Private hat das Bundesinventar nur empfehlenden Charakter.
Das Verkehrswege-Inventar schliesst an das Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung und das Inventar der schützenswerten Ortsbilder an.
Das in dieser Sache federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) bietet unter der Adresse www.ivs.admin.ch umfangreiche Fachinformationen zu historischen Verkehrswegen an.
Alle inventarisierten Wege können zudem auf dem Internet erkundet werden. Für jeden Kanton werden die Verkehrsgeschichte und die wichtigsten Inventarobjekte in einem Kantonsheft (erhältlich über www.ivs.admin.ch) veranschaulicht.
swissinfo und Agenturen
Mit dem Inventar bezweckt der Bund nicht nur den Schutz der Verkehrswege, sondern auch ihre Wiederinstandstellung und Bewertung.
Als Beispiel einer gelungenen Restauration gilt der Saumweg auf dem Susten im Kanton Bern. Instandgestellt wurde mit Hilfe von ViaStoria, dem Zentrum für Verkehrsgeschichte.
Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts, als eine befahrbare Strasse gebaut wurde, verlor der gepflästerte Weg an Bedeutung, und verfiel im Lauf der Zeit.
1992 und 1993 wurde der Weg komplett saniert, wobei man den alten Stil beliess und Baumaterial vor Ort benutzte.
So können heute Wanderer diesem alten verkehrsfreien Saumweg folgen, statt wie früher ihm nur parallel auf der Passstrasse zu folgen.
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