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Grosse Energieverbraucher wollen CO2-Abgabe nicht

CO2-Abgabe: Wer dreckig raucht, muss mehr bezahlen. Ex-press

Fast 1000 Unternehmen wollen sich von der CO2-Abgabe befreien. Ab 2008 wird am Zoll auf Brennstoffen eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne Kohlendioxid erhoben, zum Schutz des Klimas.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat am Montag die Modalitäten erläutert, wie der Bund die Abgabe einzieht und wieder ausschüttet.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2012 ihre Treibhausgas-Emissionen um 8% gegenüber 1990 zu senken.

Da über 80% dieser Emissionen auf den «Klimakiller» CO2 entfallen, hat die Schweiz ein spezielles Reduktionsziel für dieses Gas festgelegt. Bis 2010 muss der CO2-Ausstoss um 10% oder 4 Mio. Tonnen sinken.

Wie Direktor Bruno Oberle vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Montag darlegte, lässt sich dieses Ziel mit freiwilligen Massnahmen allein nicht erreichen.

Neben der Erhebung eines Klimarappens auf Treibstoffen und der steuerlichen Begünstigung von biogenen Treibstoffen sei die CO2-Abgabe auf Heizöl, Erdgas und Kohle nötig.

Benzin und Diesel, aber auch Holz und Biomasse sind von der Abgabe ausgenommen. Das grösste Treibhausgas-Reduktionspotenzial liege aber im Motorfahrzeugverkehr und bei der Sanierung von Gebäuden, sagte Oberle.

Eine Nationalratskommission wolle deshalb 200 Mio. Franken des Ertrags aus der CO2-Abgabe für Gebäude reservieren.

Anreize zum Sparen

Die CO2-Abgabe sei ein Anreiz für Unternehmen und Private, sparsamer mit fossilen Energien umzugehen und in klimafreundlichere Energien zu investieren, so Oberle weiter.

Andrea Burkhardt, im Bafu Sektionschefin Klima, dazu: «Der Preis ist ein starkes Signal an die einzelnen Verbraucher. Sie sollen dafür sensibilisiert werden, dass alle ihren Energieverbrauch beeinflussen können, als Mieter wie als Hausbesitzer.» Öffne man das Fenster oder senke man die Raumtemperatur, wirke sich das mit einem Mehr- oder Minderverbrauch aus, sagte Burkhardt.

Laut Bafu werden die Abgabeerträge der Bevölkerung und den Unternehmen zurückvergütet. Die erste Rückverteilung von rund 220 Mio. Franken sei für 2010 vorgesehen.

Nachzahlen bei Zielverfehlung

Unternehmen mit hohem Energiebedarf können eine Befreiung von der Abgabe beantragen. Dazu müssen sie mit dem Bund eine formelle Verpflichtung zur Emissionsreduktion abschliessen.

970 Unternehmen haben laut Oberle für 2008 um eine Abgabebefreiung ersucht. Die Umweltbehörde wird demnächst die ersten Entscheide fällen.

Das von der Abgabe befreite Unternehmen muss die Einhaltung seiner Verpflichtung per Selbstdeklaration dokumentieren. Das Bafu kontrolliert mit Stichproben.

Wenn das Unternehmen seine Verpflichtung nicht einhält, muss es die CO2-Abgabe samt Zinsen für jede seit der Befreiung ausgestossene Tonne CO2 nachzahlen.

Handel mit Emissionsrechten

Mit der Einführung der CO2-Abgabe steht dem Handel mit Emissionsgutschriften nichts mehr im Wege. Die Schweiz erhält laut Oberle im Gegenzug zu ihrer Reduktionsverpflichtung Emissionsrechte von rund 48 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Am Handel teilnehmen können Unternehmen und Private.

Befreite Unternehmen erhalten jedes Jahr Emissionsgutschriften im Umfang ihrer Reduktionsverpflichtung. Haben sie ihr Reduktionsziel erreicht, können sie die verbleibenden Gutschriften verkaufen. Umgekehrt können sie bei Zielverfehlung Gutschriften zukaufen.

Um sein Reduktionsziel zu erreichen, kann ein Unternehmen auch im Ausland erworbene Emissionsrechte anrechnen lassen, und zwar in Höhe von maximal 8% seiner Reduktionsverpflichtung.

Für den Handel ist ein Schweizerisches Emissionshandelsregister eingerichtet worden. Wünschbar wäre es, wenn sich die Schweiz ans EU-System andocken würde, sagte Oberle. In Brüssel hat man jedenfalls schon Interesse signalisiert.

swissinfo und Agenturen

Da über 80% der schweizerischen Treibhausgas-Emissionen auf CO2 entfallen, hat die Schweiz ein spezifisches Reduktionsziel für dieses Gas festgelegt.

Bis 2010 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 10% verringert werden.

Die CO2-Steuer vervollständigt eine Massnahmenliste, welche auch einen Klimarappen auf Treibstoffe (Stiftung Klimarappen) und die Steuerbefreiung von Biotreibstoffen umfasst.

Das Parlament hat den Grundsatz einer CO2-Steuer akzeptiert, wenn die Zielsetzungen zur Reduktion von CO2-Emissionen nicht erfüllt werden.

Vorgesehen ist:

– von 2008 an eine Steuer von 12 Fr. pro Tonne CO2, wenn die auf Brennstoff zurückzuführenden Emissionen im Jahr 2006 um weniger als 6% im Vergleich zu 1990 gesunken sind.

– von 2009 an eine Abgabe von 24 Fr. pro Tonne CO2, wenn die Emissionen 2007 um weniger als 10% gesunken sein werden.

– von 2010 an eine Abgabe von 36 Fr. pro Tonne CO2, wenn die Emissionen 2008 nicht um wenigstens 13,5% gegenüber 1990 gesunken sein werden oder wenn sie in den folgenden Jahren weniger als 14,25% sinken.

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