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Höchstens ein Glas!

Wer mehr als ein Glas trinkt, gefährdet andere und sich selbst. bfu.ch

Die Sensibilisierungs-Kampagne "0,5 Promille = 1 Glas" kämpft gegen das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Die Behörden wollen mit der «Ein-Glas-Regel» die Verkehrssicherheit erhöhen und damit jährlich Dutzende Tote und Hunderte Schwerverletzte vermeiden.

Sechs Wochen vor der Senkung des Blutalkohol-Promillegrenzwertes von 0,8 auf 0,5 Promille startet das Bundesamt für Strassen (Astra) mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Aktion «0,5 Promille = max. 1 Glas».

Ab 0,5 Promille gilt jede Person als fahrunfähig (angetrunken), unabhängig von individueller Alkohol-Verträglichkeit oder weiteren Beweisen.

Mit der Promille-Grenzwert-Senkung und der Einführung der anlassfreien Atem-Kontrolle versprechen sich die Behörden einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Auf Grund von Studien aus dem Ausland erwartet die bfu, dass mit den neuen Vorschriften jährlich 48 Tote und 320 Schwerverletzte vermieden werden können.

Geplant sind im Dezember Plakataktionen sowie Mitte Januar 2005 Radio- und TV-Spots auf allen SRG-Kanälen.

Mehr als 0,5 Promille = fahrunfähig

Die Experten rufen auch die Details der neuen Vorschriften in Erinnerung. Demnach gilt ab dem 1. Januar 2005 als fahrunfähig, wer eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,5 Promille aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Konzentration führt.

Gleichzeitig kann die Polizei ohne konkreten Verdacht im Strassenverkehr Alkoholkontrollen durchführen. Anlassfreie Drogenkontrollen gibt es weiterhin nicht.

Stellt die Polizei jedoch bei einem Verkehrsteilnehmer eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit durch den Einfluss von Betäubungs- oder Arzneimitteln fest, kann der Fahrzeuglenker einem Schnelltest unterzogen werden.

Bei positivem Resultat werden eine Blutprobe, eine ärztliche
Untersuchung und eine chemisch-toxikologische Analyse angeordnet.

Leichte bis schwere Widerhandlungen

Fahren mit einer Alkoholkonzentration zwischen von 0,5 und 0,79 Promille gilt gesetzlich als leichte Widerhandlung. Als Administrativmassnahme wird im ersten Fall eine Verwarnung ausgesprochen. Ein Wiederholungsfall ist eine mittelschwere Widerhandlung, die mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat geahndet wird.

Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr ist eine schwere Widerhandlung. Hier wird der Ausweis für mindestens drei Monate entzogen.

Fahren unter Drogeneinfluss bedeutet immer eine schwere Widerhandlung, die einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge hat.

40’000 Franken Busse und 3 Jahre Gefängnis

Hinzu kommen die strafrechtlichen Sanktionen: Eine Angetrunkenheit im Bereich von 0,5 Promille und mehr, aber weniger als 0,8 stellt eine Übertretung dar. Der Lenker wird mit Haft und/oder Busse bestraft. Die Busse beträgt höchstens 5000 Franken, und die Haft kann von einem Tag bis drei Monate dauern.

Bei einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr sowie beim Fahren unter Drogeneinfluss liegt ein Vergehen vor. Der Fahrzeuglenker wird mit Gefängnis und/oder mit Busse bestraft. Der Höchstbetrag der Busse beträgt 40’000 Franken, die Gefängnisstrafe zwischen drei Tagen und drei Jahren.

swissinfo und Agenturen

Das Unfallrisiko erhöht sich ab 0,5 Promille – bei Neulenkern schon ab 0,3 Promille. Bei grösserem Alkoholkonsum steigt es auf ein Mehrfaches (4-mal grösser bei 0,8 Promille).
Rund jeder 5. Todesfall im Schweizer Strassenverkehr (über 100 Tote pro Jahr) wird von einem alkoholisierten Lenker verursacht.
Rund 30% aller Verkehrsunfälle (an Wochenenden 50%) geschehen unter Alkohleinfluss.

Ab 0,3 Promille werden das Sehen (Blendung, Einschränkung des Blickfelds), die Konzentrations-, Reaktions- und Koordinationsfähigkeit beeinträchtigt.

Gleichzeitig wächst die Risikobereitschaft. Folge: Selbstüberschätzung, Euphorie, Fahrlässigkeit.

Alkohol verstärkt die negativen Auswirkungen von Stress, Zeitdruck, Ärger.

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