Höhere Transparenz – weniger Missbrauch
Ausser der höheren Kostenbeteiligung der Kranken und tieferen Prämienrabatten bei den Wahlfranchisen bringt die Änderung der Krankenversicherungsverordnung folgende Massnahmen:
Mehr Transparenz
Neu müssen die Kassen allen interessierten Personen den letzten Geschäftsbericht, die Eckdaten nach Versicherungszweig und Zahlenmaterial (Prämienhöhe, Reserven, Verwaltungskosten usw.) zur Verfügung stellen. Ab 1. Januar 2004 hat das Bundesamt für Sozialversicherung zudem die kantonalen Prämienregionen für alle Versicherten einheitlich festgelegt, was den Prämienvergleich erleichtert.
Erleichterter Versicherungswechsel
Versicherte mit HMO, Hausarztnetz, Wahlfranchise, Bonus oder andern besonderen Versicherungsformen können die Versicherungsform oder den Versicherer ohne Komplikationen auch während des Kalenderjahres wechseln, wenn die Prämie ändert. Diese Regelung tritt bereits am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Gegen Missbräuche bei Laboruntersuchungen
Neue Bestimmungen zur Rechnungslegung sollen verhindern, dass Ärzte und Ärztinnen Analysen von Dritten durchführen lassen, die ihnen von den Laboratorien gewährten Vergünstigungen dann aber nicht weitergeben.
Harmonisierte Mindestreserven
Die heute für grosse Versicherer vorgeschriebenen Mindestreserven von 15 bis 20% des Prämienvolumens gelten neu auch für kleinere und mittlere Kassen. Diese sind heute mit Minimalreserven von 24 bis 182% benachteiligt. Kassen mit weniger als 50’000 Versicherten müssen eine Rückversicherung abschliessen.
swissinfo und Agenturen
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