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Immer noch Handlungsbedarf bei den Mindestlöhnen

Service: Harte Arbeit, wenig Lohn. (Bild: Christian Flierl / Pixsil) Christian Flierl

Die Mindestlöhne in den schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen sind in den letzten drei Jahren zwar gestiegen. Die Anpassung nach oben hat sich aber verlangsamt.

Löhne unterhalb des Mindestniveaus betreffen nicht nur ungelernte Arbeitende, sondern sogar hoch Qualifizierte, so das Bundesamt für Statistik.

2003 wurden die Mindestlöhne in der Schweiz noch in 38% aller Gesamtarbeitsverträge (GAV) um 50 Franken oder mehr erhöht. 2005 sei dies nur noch in 19% der Fall gewesen, teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mit.

Das Abbremsen nach zeigt sich auch im oberen Bereich der Erhöhungs-Skala: Die grösste monatliche Mindestlohnerhöhung für ungelernte Arbeitnehmer betrug 2005 noch 113 Franken. Ein Jahr zuvor waren es dagegen 501 Franken gewesen, und 335 Franken im Jahr 2003.

Gastgewerbe, Verkehr, Kleiderproduktion

Für ungelernte Arbeitnehmende reichte die Spannweite 2005 im Schnitt von 2200 bis zu 4200 Franken pro Monat. Mindestlöhne von weniger als 3000 Franken wurden unter anderem im Gastgewerbe (im Schnitt 2520 Franken) und im Landverkehr (2776 Franken) ausbezahlt.

Am tiefsten war der Mindestlohn in der Kleiderfabrikation, wo er bei 2281 Franken lag. Am meisten konnten wenig qualifizierte Arbeitnehmende demgegenüber auf dem Bau verdienen. Dort betrug der durchschnittliche Mindestlohn 4167 Franken.

Bedarf auch bei gut Qualifizierten

Bei den qualifizierten Arbeitnehmenden liegt das Niveau leicht höher. Die Mindestlöhne variierten zwischen 2800 und 5300 Franken, wobei sie in mehr als der Hälfte aller untersuchten Branchen zwischen 3500 und 4500 Franken pro Monat betrugen.

In der Branche «Persönliche Dienstleistungen» und in der Kleiderfabrikation lag der Mindestlohn aber auch für qualifizierte Arbeitnehmende unter 3000, im Kreditgewerbe belief sich der Mindestverdienst hingegen auf 5222 Franken.

Noch etwas grösser waren die Unterschiede bei den Mindestlöhnen für hochqualifizierte Personen. Hier reichte die Spannweite von 3400 bei den persönlichen Dienstleistungen bis zu 6984 Franken im Kreditgewerbe.

Bis zu einem Viertel unter Minimum

Das BFS identifizierte überdies zahlreiche Branchen, in denen ein beträchtlicher Prozentsatz von Arbeitnehmenden Löhne erhielt, die unter dem durchschnittlichen Mindestlohnniveau lagen. Im Autohandel etwa verdienten 2004 mehr als ein Viertel (26%) der ungelernten Arbeitnehmer weniger als den durchschnittlichen Mindestlohn der Branche.

Auf dem Bau waren es 11%, in der Maschinenindustrie 14% und im Detailhandel 17%. Auch qualifizierte Personen mussten sich in gewissen Branchen mit weniger als dem mittleren GAV-Minimum begnügen. Bei den Banken sowie auf dem Bau traf dies auf rund einen Viertel der Arbeitnehmer zu.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz ist rund die Hälfte aller Arbeitenden einem Gesamtarbeitsvertraf unterstellt.
2005 wurden die Mindestlöhne in 19% aller Gesamtarbeitsverträge (GAV) um 50 Franken oder mehr erhöht.
2003 waren es noch 38% gewesen.
2005 betrug die grösste Erhöhung des Mindestlohnes 113 Franken (ungelernte Arbeitskräfte).
2004 waren es 501 Franken gewesen.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerverbänden und einzelnen Arbeitgebern oder Unternehmerverbänden.

Darin sind die Arbeitsbedingungen festlegt und das gegenseitige Verhältnis der Parteien geregelt (Sozialpartnerschaft).

Im GAV legen die Sozialpartner ferner einen Mindestlohn fest. Die Schweizer Gesetzgebung kennt keine Bestimmungen über Minimallöhne.

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