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Krankenversicherung

Seit 1996 das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) in Kraft ist, muss sich jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch bei einer Krankenkasse für die Krankenpflege versichern.

Die Kassen werden privatwirtschaftlich geführt. Die Versicherten sind in der Wahl des Krankenversicherers frei. Dieser muss einen Versicherten annehmen, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand.

Die Tarife sind je nach Kanton und Kasse unterschiedlich hoch.

Eines der Prinzipien der Krankenversicherungen ist das der Solidarität: Eine ältere Kranke Person zahlt die gleiche Prämie wie eine junge, die bei guter Gesundheit ist.

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