Luftverkehr: Verordnung per 17. April in Kraft
Deutschland hat seine Ankündigung wahr gemacht: Nach dem Scheitern der Luftverkehrs-Verhandlungen wird per 17. April die einseitige Verordnung für Überflüge zum Flughafen Zürich-Kloten in Kraft gesetzt.
Die Umsetzung in der Schweiz ist noch offen.
Dadurch wird die Zahl der Überflüge über Süddeutsches Gebiet in einem ersten Schritt auf unter 110’000 pro Jahr und ein Jahr später auf weniger als 80’000 reduziert. In der Vergangenheit waren es mehr als 150’000 Überflüge.
Das Nachtflugverbot wird zunächst auf 21.00 bis 07.00 Uhr und ab 2004 auf 20.00 bis 08.00 Uhr ausgeweitet. Gemäss dem gescheiterten Staatsvertrag wären an Werktagen Überflüge zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr möglich gewesen.
Die Inkraftsetzung der strengen Auflagen wurde am Freitag von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Iris Gleicke, im Bundestag mitgeteilt. Die Ankündigung, während einer kurzen Debatte zu den einseitigen Massnahmen, wurde von allen Fraktionen unterstützt.
Umsetzung in der Schweiz noch offen
Wie und vor allem wie schnell die Verordnung in der Schweiz umgesetzt wird, ist zur Zeit noch offen. Am Donnerstag hatte das Departement Leuenberger für das weitere Vorgehen eine Koordinationsgruppe ins Leben gerufen. Beteiligt sind auch Vertreter des Flughafens Unique, der Flugüberwachung Skyguide der Fluggesellschaft Swiss und der Zürcher Regierung.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) würde eine reguläre Umsetzung der Verordnung rund ein halbes Jahr dauern. Der Flughafen müsste einen Antrag auf Änderung des Betriebsreglements stellen, das dann für mögliche Einsprachen öffentlich aufgelegt würde.
Der Bund könnte aber auch ein beschleunigtes Verfahren anstrengen. Er hätte die Kompetenz dazu, und grundsätzlich ist die Schweiz zur raschen Umsetzung verpflichtet. Für diesen Fall fürchtet Unique allerdings negative Konsequenzen.
Mit der einseitigen Verordnung hat Deutschland auf das Scheitern des 2001 abgeschlossenen Staatsvertrags reagiert. Der Ständerat verweigerte am 18. März endgültig die Ratifizierung, die auch in Deutschland noch ausstand.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch