Managerlöhne bleiben oft intransparent
Mit Optionsbezügen ohne Wertangabe bleibt die wahre Höhe der Managerentschädigung, die den Aktionär interessiert, weiter unklar.
Im April 2002 waren die börsenrechtlichen Bestimmungen zur Offenlegung der Löhne in der Schweiz eingeführt worden.
Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden (kotiert sind), müssen seit letztem April die Entlöhnung ihrer Manager und Verwaltungsräte offenlegen. Die Geschäftsberichte 2002 sind die ersten Jahresberichte, die diesen neuen Corporate-Governance-Richtlinien der Schweizer Börse genügen müssen.
Doch mangelt es aufgrund der Durchsicht dieser Geschäftsberichte immer noch an Transparenz.
Ursprünglich ein Motivations- und Bindungsinstrument
Insbesondere mittels Optionen wird die wahre Höhe der Entschädigungen vernebelt. Die Managerlöhne dürften deshalb meist höher sein als ausgewiesen. Ursprünglich gedacht waren die Optionen als Teil der Entlöhnung, um die Manager für ein erfolgreiches Wirtschaften zu motivieren und sie ans Unternehmen zu binden.
Doch nachdem verschiedene Fälle überrissener Managerlöhne und Abgangsentschädigungen bekannt wurden, führte man im April 2002 Regelungen ein. Gemäss diesen Richtlinien müssen nun unter anderem die Entschädigungen der obersten Unternehmensgremien veröffentlicht werden.
Diese gelten gesamthaft für die operativ tätigen Mitglieder des Verwaltungsrates (VR), der Konzernleitung sowie für die nicht exekutiven VR-Mitglieder. Einzeln aufgeführt werden muss nur die höchste Vergütung eines Verwaltungsrates.
Privilegierter Bezug von Anrechten
Wieviel die Spitzenmanager 2002 effektiv verdienten, bleibt trotz diesen Vorschriften in vielen Fällen unklar. Verantwortlich dafür sind insbesondere die Optionen. Optionen sind Anrechte für einen im Voraus abgemachten Preis Aktien der eigenen Firma zu erwerben.
Diese Optionen flossen auch im vergangenen, für viele Unternehmen schlechten Geschäftsjahr in grossen Mengen an Management und Verwaltungsrat.
Anzahl Optionen anstatt Höhe des Bezugswerts
Wo das Problem der Optionen liegt, geht aus den jüngst veröffentlichten Geschäftsberichten hervor. So begnügen sich beispielsweise verschiedene Unternehmen – darunter der Pharmakonzern Roche, die Technologieunternehmen Sulzer und Unaxis oder der Chemiekonzern Syngenta – damit, lediglich die Anzahl der Optionen anzugeben, die dem Kader als Entschädigung vergütet wird.
Deren Wert bleibt jedoch unbeziffert und schlägt sich wertmässig auch nicht in der Entschädigung der Manager nieder. Im Fall von Roche-Chef Franz Humer machten die Optionen über eine Million Franken aus. In Anbetracht des Rekordverlustes von vier Milliarden Franken eine für die Aktionäre und die Öffentlichkeit nicht zu vernachlässigende Grösse.
Grauzone bei Wertangabe
Andere Firmen, so etwa der Riechstoff- und Aromakonzern Givaudan oder teilweise auch der Chemiekonzern Lonza, geben den Wert der Optionen zwar an. Wie dieser Wert jedoch berechnet wurde, bleibt unklar.
Aber auch bei Konzernen, die Wert und Berechnungsart der vergüteten Optionen offen legen, bleibt eine Grauzone bestehen. Dies zeigt sich bei der ausgewiesenen Entschädigung für Daniel Vasella, dem Verwaltungsratspräsidenten und Konzernchef von Novartis.
Steuerwert oder Verkehrswert?
Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, sind in seiner Entschädigung (insgesamt sind es 20,1 Mio. Franken) 921’376 Optionen enthalten. Gemäss Fussnote wurden die Optionen zum Steuerwert von 9.19 Franken berechnet. Hätte man jedoch den Verkehrswert eingesetzt, wäre auch Vasellas Gehalt noch weit höher ausgefallen.
Börse prüft die Jahresberichte
Was die Börse von den neusten Geschäftsberichten hält, ist noch offen. Laut dem stellvertretenden Sprecher der Börse, Jürg von Arx, ist die Zulassungsstelle nun daran, die Vollständigkeit der Jahresberichte zu prüfen.
Rechnungslegungsexperten der Universität Zürich erarbeiteten zudem eine Studie über die Einhaltung der Corporate-Governance-Richtlinien an. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden.
swissinfo und Gordana Mijuk (AP)
Corporate Governance
Offenlegung der Entlohnung von Management und Verwaltungsrat
April 2002: Einführung der börsenrechtlichen Bestimmungen
Problem Optionen: Welchen Wert angeben
Höhe des Bezugspreises von Optionen
Steuerwert oder Verkehrswert
Optionswert ist abhängig vom Kurs der Aktie im Vergleich zum ausgemachten Bezugspreis.
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