Mobile Telefonie bald billiger?
Die drei Mobilfunk-Anbieter, die sich den Schweizer Markt teilen, könnten bald gezwungen werden, ihre Handy-Tarife zu senken.
Die Wettbewerbskommission (Weko) wirft ihnen eine marktbeherrschende Stellung vor. Sie stellt fest, dass die Preise im internationalen Vergleich hoch sind.
Konkret gehe es um den Vorwurf der marktbeherrschenden Stellung bei der Terminierung von Anrufen in das jeweilige Mobilnetz, teilte die Weko am Dienstag mit.
Die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung der drei grossen Schweizer Mobile-Anbieter Swisscom, Orange und Sunrise vom 20. November 2006 ermögliche es der Kommunikations-Kommission (ComCom), die Terminierungspreise nach kostenorientierten Grundsätzen festzusetzen und diese den Anbietern vorzuschreiben.
Die ComCom ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich.
Das jüngste Weko-Gutachten wurde im Rahmen der fernmelderechtlichen Interkonnektionsverfahren bei der ComCom gegen die Mobilfunk-Anbieter erstellt.
Überhöhte Gebühren
Terminierungsgebühren sind Taxen, die für die Umleitung von Anrufen von Fremdnetzen auf das eigene Netz verrechnet werden. Sie fallen bei der Zustellung eines Anrufes auf ein Mobilfunknetz an.
Es handelt sich also um den Preis, den andere Telekommunikations-Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs auf ein Mobilfunknetz zahlen müssen.
Diese Gebühren seien in der Schweiz im Vergleich mit dem Preisniveau in Europa immer noch hoch, schreibt die Weko weiter.
Weko: Untersuchung dauerte vier Jahre
Die Weko führe ihre Bestrebungen zur Belebung des Wettbewerbs im Schweizer Mobilfunkmarkt weiter. Die von ihr im Oktober 2002 eröffnete Untersuchung der Terminierungs-Gebühren prüfe nicht nur die Marktstellung, sondern auch die allfällige Missbräuchlichkeit der Terminierungspreise.
Anders als im Verfahren der ComCom könnten in der Weko-Untersuchung auch Sanktionen ausgesprochen werden. Die Untersuchung befindet sich laut der Weko im Endstadium.
Die Swisscom hat den Missbrauchs-Vorwurf der Weko zurückgewiesen. Die Weko-Verfügung kann von der Swisscom vor der Weko-Rekurskommission für Wettbewerbs-Fragen und in letzter Instanz vor Bundesgericht angefochten werden.
swissinfo und Agenturen
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In der Weko-Untersuchung, die bereits seit Oktober 2002 läuft, geht es auch um allfällige Missbräuche der Terminierungs-Tarife und nicht nur um die Marktstellung.
Die Weko hatte der Swisscom im vergangenen April wegen zu hoher Terminierungs-Preise bereits eine Busse von 489 Mio. Franken angedroht.
Die Swisscom bezeichnet die Bussenandrohung als unbegründet.
Sunrise und Orange erhielten bisher keine Bussenandrohung, obwohl ihre Terminierungs-Gebühren im vergangenen Frühling noch höher waren als jene der Swisscom.
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