Neues Gesetz – Schweiz belegt Spam mit Bann
Das Versenden von Spam aus der Schweiz ist ab dem 1. April verboten. Doch auch mit der neuen Gesetzgebung wird die Spam-Flut wohl kaum gestoppt werden können.
Ahnungslose Computer-Nutzer könnten zudem selber gegen das neue Gesetz verstossen, wenn sie ihre Computer nicht vor schädlicher Software schützen, die Spammer nutzen, um ihre Massenmails zu verschicken.
Spamming, das Versenden unverlangter Massenwerbung via E-Mail oder SMS oder das Erteilen eines solchen Auftrags, ist neu auch in der Schweiz strafbar, aber nur wenn der Versand über eine Schweizer Adresse erfolgt.
Die Anti-Spam-Gesetzgebung betrifft damit nur gerade ein Prozent all der insgesamt unerwünscht verschickten elektronischen Werbesendungen an Adressaten in der Schweiz .
Trotz dieser Einschränkung erklärt Peter Fischer, Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation, gegenüber swissinfo, er sei froh über das neue Gesetz.
«Da Spam ein Phänomen ist, das sich längst nicht nur auf die Schweiz bezieht, haben wir mit diesen Massnahmen vorerst das Bestmögliche getan», sagt Fischer.
«Es ist ein Anfang», erklärt seinerseits Marc Henauer, Chef der Koordinationsstelle für die Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK).
Kein sicherer Hafen
Die neue Anti-Spam-Gesetzgebung helfe zu verhindern, dass die Schweiz zu einem sicheren Hafen für Spammer werde, so Henauer.
Die neuen Bestimmungen sind Bestandteil des revidierten Fernmelde-Gesetzes (FMG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Mit der neuen Gesetzgebung beschreitet die Schweiz einen ähnlichen Weg, wie die USA und die Europäische Union das schon tun. Verstösse können nun mit Freiheits-Strafen bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldbussen von bis zu 100’000 Franken geahndet werden.
Schätzungsweise acht von zehn E-Mails sind Spam, oder anders gesagt, elektronischer Daten-Müll. Pro Tag werden weltweit Milliarden und Milliarden von solchen unverlangten Mails verschickt.
In den Spam-Mails wird für alles Mögliche geworben – von Kräutermedizin gegen Erektionsprobleme bis hin zu Erwachsenen- und Kinderpornografie.
Henauer verweist darauf, dass Spam-Mails ahnungslose oder unvorsichtige Nutzer auch auf Internet-Sites leiten können, die heimtückische Software enthalten, die dann auf dem eigenen Computer Schaden auslösen oder die Mail-Adresse des «verführten» Users zum Versand von Spam nutzen.
Klagen einreichen
Henauer weist zudem darauf hin, dass die Behörden erst gegen Spammer vorgehen können, wenn jemand Klage einreicht. «Die Leute müssen zur Polizei gehen und konkrete Fälle melden», so Henauer.
Daneben erhalten die Fernmeldedienstanbieter, vor allem Internet-Providers, mehr gesetzlichen Spielraum, um ihre Kundschaft davon abzuhalten, die Netzwerke zu missbrauchen.
«Die Provider müssen die notwendigen Schritte unternehmen, um dem Spamming einen Riegel zu schieben. Sie müssen auch ihre Kunden davor schützen, unerwünschte Werbe-Mails zu erhalten. Sie haben neu das Recht, unerwünschte Mails zu löschen, bevor sie der Kunde überhaupt je sieht.»
Die Anbieter können die Übermittlungen eines Kunden auch blockieren, oder sie ganz abbrechen, wenn sie herausfinden, dass der Kunde oder die Kundin ein Spammer ist.
Wer auf seinem Computer Spam mit einer Schweizer E-Mail-Adresse erhält, kann dies auch seinem Internet-Provider melden, der dann aktiv werden muss, wie Henauer erklärt.
Zombie-Computers
Die neuen Regelungen haben auch Internet-Benutzer im Visier, die ihre Computer oftmals nur ungenügend vor schädlicher Software schützen, mit denen sich Spammer Zugriff auf fremde Computer verschaffen und diese unbemerkt für ihren Versand nutzen.
Um sich zu tarnen, verschaffen sich Spammer mit Hilfe von Computerwürmern oder so genannten Trojanern Zugriff auf fremde Computer und verwandeln diese damit unbemerkt in ferngelenkte Relais-Stationen für den Versand von Spam. Wer also nicht acht gibt, riskiert neu, dass der Provider seinen Internet-Zugang – zumindest zeitweise – blockiert.
Solch missbräuchlich angezapfte Computer werden von Fachleuten als «Zombie»-Computer bezeichnet. Auch in der Schweiz gibt es nach Ansicht von Experten viele solche gekaperte Maschinen. Schätzungsweise 80% der weltweiten Werbe-Mails werden über «Zombie»-Computers verschickt.
swissinfo, Steve Chetcuti
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)
Die Revision des Fernmelde-Gesetzes (FMG) vom 30. April 1997 wurde vom Parlament am 24. März 2006 verabschiedet. Auf den 1. April 2007 wurde das revidierte FMG nun in Kraft gesetzt.
Neben dem Verbot von Spam öffnet das neue Gesetz den Weg für die Liberalisierung der so genannten letzten Meile (Kupferkabel zwischen Endkunden und Anschlusszentrale).
Für den Ausdruck Spam wurden bereits zahlreiche Akronyme erfunden. Zwei der am häufigsten verwendeten sind: «S*it Posing As Mail» sowie «Stupid Pointless Annoying Messages».
Spam stand ursprünglich für «Spiced Porc And Ham» und bezeichnete ein Konservenfleisch; der Ausdruck wurde durch einen Sketch von Monty Pythons Flying Circus international bekannt.
Endkunden-Abonnemente – Fernmeldedienst-Anbieter
* 2004: 2’250’434 – 152
* 2003: 2’730’622 – 131
* 2002: 2’337’048 – 125
* 2001: 2’093’162 – 114
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch