Neues Radio- und Fernsehgesetz zerzaust
Das neue Radio und TV-Gesetz ist in der Vernehmlassung von allen Seiten unter Beschuss geraten. Besonders umstritten sind die Werbe-Einschränkungen und die geplante Reorganisation der SRG.
«Den Privaten die Freiheit, der SRG den Leistungsauftrag und die Gebühren», lautet die Forderung des Privatsenders TV3 und des Verlags Tamedia zum neuen Radio- und TV-Gesetz (RTVG).
Der Gesetzesentwurf verfolgt prinzipiell das gleiche Ziel. Er sieht die Vergabe der Gebühren-Einnahmen an die SRG vor, die dafür innerhalb des Service Public einen gegebenen Leistungs-Auftrag erfüllen muss. Private Anbieter sind von diesem ausgenommen, erhalten dafür keine Konzessions-Gelder mehr.
Ihre Finanzierungs-Bedürfnisse sollen durch eine Lockerung der Werbe-Einschränkungen gedeckt werden. Dieses so genannte duale Modell wird zwar grundsätzlich befürwortet, über die genaue Ausgestaltung wird aber heftig gestritten.
Wer darf wie viel Werbung bringen?
Den Privatsendern geht die Lockerung der Werbe-Beschränkungen zu wenig weit. Telesuisse, der Verband der Schweizer Privatfernsehen, verlangt gleiche Werberechte wie sie ausländische Konkurrenten haben.
TV3 fordert die Aufhebung der Verbote für Alkohol- und Tabakwerbung sowie für Unterbrecher-Werbung in Kinderprogrammen. Gleichzeitig sollen der SRG strengere Beschränkungen auferlegt werden, damit diese keinen Wettbewerbs-Vorteil besitzt.
Die SRG ist mit dieser Position grundsätzlich einverstanden, erachtet ihre Werbe-Einschränkungen jedoch als zu weitgehend.
Die Forderung nach einer weiter gehenden Liberalisierung der Werbe-Vorschriften schliessen sich auch Parteien und Wirtschaftsverbände an. Die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bezeichnen die Werbe-Verbote als Bevormundung des Volkes. CVP, SP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnen das generelle Sponsoring-Verbot für SRG-Programme ab.
Kleine Radio-Stationen fürchten ums Überleben
Verschiedene kleinere Medien stehen der Abschaffung des Gebühren-Splittings kritisch gegenüber. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete befürchtet, dass der Wegfall von Gebühreneinnahmen das Überleben der Berggebietssender gefährdet.
Unterstützung erhält sie von der SP und der CVP. Die kleinen regionalen Radio- und Fernsehveranstalter seien ihrer Ansicht nach ein wertvoller Teil des Service Public. Sie sollten deshalb unter bestimmten Bedingungen durch Konzessions-Gelder finanziert werden dürfen.
SRG-Reorganisation als zentralistisch kritisiert
Auch die geplante Reorganisation der SRG stösst weitum auf Opposition. Der Entwurf sieht die Bildung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien vor, welche die Funktionen der heutigen Kommunikations-Kommission im Fernmeldesektor übernimmt.
Ein neu geschaffener SRG-Beirat, dessen Mitglieder vom Bundesrat gewählt würden, soll die Ausführung des Programmauftrags überwachen. Die SRG selber bezeichnet die vom Bundesrat bestimmte Oberleitung als Eingriff in die föderale Struktur und Verletzung der Organisations-Autonomie.
Auch sechs Ostschweizer Kantone kritisieren die Reorganisation als Umbau der SRG zu einer «zentralistisch gesteuerten Quasi-Bundesanstalt». Als Gegenmassnahme schlägt der Presserat einen aus Branchenvertretern bestehenden Medienrat vor, der anstelle der vom Bund eingesetzten Organe die Aufsicht über den Inhalt redaktioneller Sendungen führen soll.
swissinfo und Agenturen
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