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Noch kein Vergleich in der UBS-Steueraffäre

Keystone

Die Vergleichsverhandlungen zwischen den Regierungen der Schweiz und den USA gehen in eine weitere Runde: Im UBS-Steuerstreit ist immer noch keine Einigung erzielt worden. US-Richter Alan Gold gewährte einen weiteren Aufschub.

In einer Telefonkonferenz vom Freitagmorgen mit Richter Alan Gold ersuchten die Anwälte beider Seiten um weiteren Aufschub von mehreren Tagen.

Bereits an einer ersten Telefonkonferenz knapp drei Stunden zuvor hatten die Prozessparteien darum gebeten, noch ein paar Stunden für weitere Verhandlungen zu erhalten.

Die Grossbank UBS und die US-Behörden haben zwar bereits vor einer Woche angekündigt, sich über die Rahmenbedingungen geeinigt zu haben.

Bis die komplexen technischen Details aber ausgebügelt sind, wird allerdings noch mehr Zeit benötigt.

Richter Gold entsprach dem Antrag und setzte auf kommenden Mittwoch eine weitere Telefonkonferenz an.

Hoffen auf schriftliche Einigung

Bis dann hoffen die Anwälte, dem Richter eine schriftliche Einigung vorlegen zu können. Der Anwalt der US-Behörden, Stuart Gibson, sagte, wenn auch dann noch kein Abkommen stehe, könnten die Parteien dem Richter doch erklären, wie weit man in den Verhandlungen gekommen sei.

Als möglichen Termin für die Anhörung vor Gericht legte Gold den Montag, 17. August fest. Allerdings wurde an der Telefonkonferenz auch bereits über Termine im September gesprochen, an denen ein Prozess möglicherweise stattfinden könnte.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBV) bekräftigte, dass sie die grundsätzliche Einigung der Parteien begrüsst. Nun müsse man auf die definitive Einigung und deren Details warten, um die Angelegenheit abschliessend beurteilen zu können, sagte SBV-Sprecher Thomas Sutter.

Details werden ausgehandelt

Die Regierungen der USA und der Schweiz hatten sich vor einer Woche im Grundsatz auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt. Seither werden die Details ausgehandelt.

Es geht um die Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS zur Herausgabe von bis zu 52’000 Kundendaten mutmasslicher Steuerbetrüger unter den Kunden der UBS.

Nach der Grundsatzeinigung hatte die Schweizer Seite erklärt, die USA hätten sich verpflichtet, “auf der Basis der bestehenden Abkommen zu agieren und nochmals um Amtshilfe zu ersuchen”.

Das US-Justizdepartement hatte früher erklärt, eine aussergerichtliche Einigung sei nur bei Offenlegung einer “signifikanten” Zahl von Kundendaten möglich.

Spekulationen

Fachleute haben seit dem Durchbruch in den Regierungsverhandlungen über eine Lösung spekuliert, bei der die UBS nochmals rund 5000 Kundendaten an den US-Fiskus herausrücken würde. Spekulationen, wonach die UBS eine weitere hohe Busse zahlen muss, sind hingegen in den Hintergrund gerückt.

Die Aktie der Grossbank hatte am Nachmittag deutlich zugelegt und schloss auf 16,34 Franken. Das waren 2,8 Prozent mehr als am Vorabend. Die weitere Prozess-Verschiebung in Miami wurde allerdings erst nach Handelsschluss bekannt.

swissinfo.ch und Agenturen

Im Mai 2008 war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde IRS zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.

Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen.

Im Februar 2009 beugte sich die UBS dem Druck. Nach einer Finma-Verfügung übergab die Bank Daten von rund 250 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden. Zudem zahlte sie eine Busse von 841 Mio. Fr.

Danach doppelten die US-Behörden mit der nun hängigen Zivilklage nach. Sie verlangen von der UBS Angaben zu 52’000 Konten, deren Besitzer der Steuer-Hinterziehung verdächtig werden.

Die UBS argumentierte, mit einer Herausgabe der Daten würde Schweizer Recht(Bankkundengeheimnis) verletzt. Die Klage sollte daher aus Respekt vor Rechtssprechung und Souveränität eines anderen Staates nicht weiter verfolgt werden.

Dies vertritt auch die Schweizer Regierung, die selber juristisch nicht Prozesspartei ist.

Am 13. Juli erreichten die Parteien im Rechtsstreit einen Aufschub des Prozessbeginns bis am 3. August. Dieser sollte eine aussergerichtliche Einigung erleichtern.

Am 31. Juli traf Aussenministerin Micheline Clamy-Rey in Washington mit ihrer US-Amtskollegin Hillary Clinton zusammen. Dabei ging es unter anderem um den Rechtsstreit.

Am 7. August gewährt US-Richter Alan Gold einen weiteren Aufschub im UBS-Steuerstreit.

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