Post wies zu tiefen Gewinn aus
Die Post hat im vergangenen Jahr mit der Grundversorung mehr verdient als sie ausgewiesen hat. Damit hat sie gesetzliche Vorgaben missachtet.
Der erste Bericht des neuen Regulators PostReg, der am Mittwoch veröffentlicht wurde, wird von der Post zurückgewiesen.
Allein mit der Grundversorgung hat die Schweizerische Post letztes Jahr einen Gewinn von mindestens 776 Mio. Franken erzielt. Unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben wurden aber bloss 522 Mio. ausgewiesen, was die Regulationsbehörde rügt.
Die neu geschaffene Postregulations-Behörde PostReg hat am Mittwoch ihren ersten Tätigkeitsbericht präsentiert. Vor den Medien attestierte ihr Leiter Martin Kaiser der Post eine qualitativ gute und vor allem «sehr komfortabel finanzierte» flächendeckende Grundversorgung
Post weist Vorwürfe zurück
Die Post hat die Kritik deutlich zurück gewiesen. Sie verlangt eine Überprüfung der Weisungen der Postregulationsbehörde.
Diese widersprächen den Grundsätzen des betrieblichen Rechnungswesens und stellten das Ergebnis der Grundversorgung zu positiv dar. Laut der Post wird die Rechnung nach anerkannten Standards geführt.
Nicht gesetzeskonform
Dieser Grundversorgung, zu der das Briefmonopol, adressierte Pakete bis 20 kg, adressierte Zeitungen und Zeitschriften sowie Bareinzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen gehören, verdankt die Post zu einem guten Teil ihr Rekordergebnis 2004 von 837 Mio. Franken. Nicht ganz sauber ist laut PostReg aber, wie sie hier ihre Kosten ausweist.
Wie die erstmalige Prüfung durch eine Revisionsgesellschaft ergab, hielt sich die Post nicht voll an die gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere wurden der Grundversorgung kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen belastet, die nicht anfielen. Gleichzeitig wurden ihr Gewinne aus Immobilienverkäufen und aus der Konzerntresorerie nicht anteilsmässig gutgeschrieben.
Finanzierungskonzept nicht aushebeln
Werden diese Mängel korrigiert, beträgt der Gewinn in der Grundversorgung statt der ausgewiesenen 522 Mio. effektiv 776 Mio. oder möglicherweise noch mehr. Für die Zukunft erwartet Kaiser «unmissverständlich» eine korrekte Umsetzung der Gesetzesvorgaben. Sonst könne die Post das Finanzierungskonzept von Bundesrat und Parlament aushebeln, warnte er.
Das Konzept sieht vor, dass von Konzessionären eine Gebühr zur Finanzierung der Grundversorgung erhoben werden kann, wenn die Mittel der Post nicht mehr ausreichen. Solange aber die Post ihre Vorgaben nicht einhält, könnte PostReg diese Gebühren auch dann nicht beantragen, wenn die Bedingungen gemäss Ausweis des Unternehmens erfüllt wären. In die Bresche springen müsste dann der Bund.
Mit anderen Worten: Die Post könnte den Bund anhalten, nicht existierende Defizite ausgleichen zu müssen.
UVEK: Noch mangelhafter Ausweis
Für das federführende Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zeigt der PostReg Bericht, dass der von der Post erbrachte Ausweis über die Kosten der Grundversorgung noch mangelhaft ist.
Die Beanstandungen seien im laufenden Geschäftsjahr zu bereinigen. Ausserdem bestätige der Bericht, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen von allen Postanbietern eingehalten würden.
swissinfo und Agenturen
Mit 2585 Poststellen sichert die Post die Grundversorgung für 91,5% der Bevölkerung im Umkreis von 20 Minuten Erreichbarkeit.
Die Einhaltung der Brieflaufzeiten betrug 2004 97,4%.
Das Rekordergebnis der Post betrug 2004 837 Mio. Franken.
Mit der Grundversorgung erreichte sie mindestens 776 Mio.
Ausgewiesen wurden aber 522 Mio.
PostReg, die Postregulations-Behörde, wurde wegen der schrittweisen Einführung des Wettbewerbs im Schweizer Postmarkt geschaffen.
PostReg ist dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstellt.
Sie ist eine fachlich unabhängige Behörde, bereitet Entscheide zu Handen von UVEK und Regierung vor.
Als Regulator soll sie den Service public und einen fairen Wettbewerb im sich öffnenden Postmarkt sicherstellen.
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