Schweiz sagt Kartellen den Kampf an
Am 1. April tritt das revidierte Kartellgesetz in Kraft. Damit verfügt die Schweiz endlich über wirksame Sanktionen, um gegen Unternehmen vorzugehen, die die Regeln des Wettbewerbs nicht einhalten.
Preisabsprachen kosten die Schweizer Wirtschaft und die Konsumenten jährlich Milliarden.
Wenn Unternehmen derselben Branche heimlich untereinander die Preise für ihre Produkte absprechen, spricht man von horizontalen Kartellen.
Die Absprache funktioniert aber auch vertikal, wenn Produzenten mit exklusiv ausgewählten Grossisten oder Detailhändlern die Mindestpreise für den Verkauf ihre Produkte ausmachen.
In beiden Fällen schädigen die Absprachen die Volkswirtschaft und insbesondere die Konsumenten. Die Kartelle gelten sogar als einer der Hauptgründe, warum die Schweizer Wirtschaft nicht mehr so recht vom Fleck kommt.
Die Kartell-Situation in der Schweiz wird seit Jahren auch vom internationalen Währungsfonds (IMF) und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angeprangert.
Gemäss jüngsten Gutachten dieser Organisationen könnte das Inlandprodukt der Schweiz jährlich um zusätzliche 0,5 bis 0,8 Prozent wachsen, wenn die nötigen Massnahmen zur Förderung der Konkurrenz und zur Unterdrückung der Kartelle eingeleitet würden.
Zur Zeit kosten die Kartelle die Schweizer Wirtschaft zirka 2 bis 3,5 Mrd. Franken pro Jahr.
Nutzniesser von mehr Wettbewerb und weniger Preisabsprachen wären in erster Linie die Konsumenten. Sie bezahlen für vergleichbare Produkte in der Schweiz in der Regel über einen Drittel mehr als in EU-Ländern.
Schweiz hat Rückstand
In der Schweiz hat es die Politik lange verschlafen, mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt herzustellen. Während die Linke stets gegen eine Schwächung des Staatsapparates ankämpfte, versuchte die Rechte, jegliche staatliche Einmischung in die Privatwirtschaft zu verhindern.
Dies erklärt, warum die Eidgenossenschaft erst relativ spät – vor knapp 10 Jahren – ein Gesetz zur Bekämpfung der Kartelle in Kraft gesetzt hat.
Doch das Kartellgesetz aus dem Jahr 1996 wies einen grossen Schwachpunkt auf. Verstösse gegen das Gesetz konnten nicht sofort geahndet werden. Es mangelte an effizienten Sanktionen für fehlbare Unternehmen.
Die Wettbewerbskommission (Weko), die zur Überwachung der Kartelle eingesetzt wurde, hat zwar Dutzende von Verfahren eingeleitet. Trotzdem konnte keine einzige Sanktion durchgesetzt werden.
«Bis anhin liess sich der erstmalige Verstoss gegen das Kartellgesetz praktisch nicht ahnden», stellt Weko-Direktor Rolf Dähler fest. Erst wenn sich das beanstandete Verhalten wiederholte, konnten Sanktionen ausgesprochen werden.
Exemplarisch ist der Fall des Vitamin-Kartells. Im Jahr 2001 wurden der Schweizer Konzern Roche und andere multinationale Pharma-Riesen für schuldig befunden, zwischen 1990 und 1999 die Preise für Produkte auf Vitaminbasis abgesprochen zu haben.
Die Roche-Gruppe wurde in den USA zu einer Geldstrafe von 500 Mio. Dollar und in der EU zu einer Strafe von 462 Mio. Euro verurteilt. In der Schweiz musste Roche keinen einzigen Franken bezahlen.
Anpassung an europäische Standards
Der Fall zeigte, wie die Kartellgesetzgebung in der Eidgenossenschaft der internationalen Entwicklung hinterherhinkte. «Das Vitamin-Kartell war wohl der Auslöser, um eine schärfere Gesetzgebung zu veranlassen», sagt Rolf Dähler.
Dank des revidierten Kartellgesetzes, das am 1.April in Kraft tritt, verfügt nun auch die Schweiz über wirksame Instrumente von Prävention und Repression im Bereich der Kartellbildungen. Damit gleicht sich die Schweiz dem Standard anderer industrialisierter Staaten an.
Insbesondere werden Verstösse gegen das Kartellgesetz direkt, das heisst bereits beim ersten Verstoss, sanktioniert. Und die Strafen sind nicht mehr nur symbolisch, da sie bis zu 10 Prozent des Firmenumsatzes der letzten drei Jahre betragen können. Zudem können in Zukunft auch vertikale Preisabsprachen geahndet werden.
Da es häufig sehr schwierig ist, geheime Absprachen überhaupt aufzudecken, ist ein Gesetzesinstrument vorgesehen, um die Selbstanzeige und Zusammenarbeit fehlbarer Unternehmen mit den Behörden zu fördern – ähnlich wie bei den «Reuigen» (pentiti) der Mafia in Italien. Die Sanktionen gegen solche Unternehmen können reduziert oder allenfalls ganz erlassen werden.
Dieses Modell hat in der Europäischen Union und in den USA grosse Erfolge zu verzeichnen. Die Anzahl der Anzeigen hat sich um das 10-fache erhöht.
Vorsichtiger Optimismus
In Wirtschaftskreisen herrschte lange Zeit grosse Skepsis gegenüber dem revidierten Kartellgesetz. Doch jetzt werden die neuen Gesetze akzeptiert.
«Das neue Regelwerk wird keine Wunder auslösen, aber doch helfen, die Preise in der Schweiz zu senken und die Konkurrenz zu fördern», meint Rudolf Walser, Chefökonom von economiesuisse, dem Dachverband der Schweizer Wirtschaft.
Allerdings fordert economiesuisse, dass auch der Staat einen Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit leistet. Insbesondere müsste dort liberalisiert werden, wo heute noch staatliche Monopole oder protektionistische Regeln spielen, wie im Energiesektor, in der Landwirtschaft oder bei der Post.
«Das revidierte Kartellgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil die Schweiz bisher zu hohe Preise hat», sagt Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).
Doch Bachmann warnt vor allzu grossen Erwartungen: «Die Produzenten werden auch in Zukunft enormes Interesse an einem hohen Preisniveau haben. Und sie werden sich raffinierte Möglichkeiten ausdenken, um diese Politik der hohen Preise auch durchzusetzen».
swissinfo, Armando Mombelli
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)
Die Preise für Konsumgüter sind in der Schweiz ca. 30 bis 40 Prozent höher als in der EU.
Die Kartelle und die daraus resultierende Wettbewerbsbeschränkung kosten die Schweizer Volkswirtschaft zirka 2 bis 3,5 Mrd. Franken pro Jahr.
Herr und Frau Schweizer geben jedes Jahr zirka 7 Mrd. Franken in Geschäften der Nachbarländer aus.
Das Schweizer Kartellgesetz ist am 1.Juli 1996 in Kraft getreten.
Am 1.April 2004 tritt das revidierte Kartellgesetz in Kraft.
Das neue Gesetz sieht unter anderem härtere Strafen für Unternehmen vor, die heimlich Preisabsprachen zum Verkauf ihrer Produkte getroffen haben.
Gesetzesverstösse können mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Firmenumsatzes der letzten drei Jahre geahndet werden.
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