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Sinken die Krankenkassenprämien im Ausland?

Viele Pensionierte, die in europäischen Ländern leben, bezahlen weiterhin ihre Krankenkassenprämien in der Schweiz. Keystone

Schweizer Bürger, die sich in der Europäischen Union (EU) niederlassen, jedoch bei ihrer Krankenversicherung bleiben, zahlen höhere Prämien als in der Schweiz üblich.

Es sind vor allem die Rentner, die davon betroffen sind. Um dem abzuhelfen und Solidarität mit der Fünften Schweiz zu bekunden, wurde im Parlament ein Vorstoss eingereicht.

«Zahlreiche Personen, namentlich Rentner, die sich in einem europäischen Land niedergelassen haben, gehen davon aus, dass sie sich mit einer Schweizer Krankenversicherung auch in der Schweiz behandeln lassen können», erklärt der freisinnige Waadtländer Nationalrat Yves Guisan.

«Doch dies ist nicht unbedingt der Fall.» Der Arzt Guisan ist Urheber der im März eingereichten Motion.

Er zeigt auf, dass die älteren Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in einem EU-Land leben, überdies manchmal fast das Doppelte der in der Schweiz üblichen Krankenkassenprämien zahlen müssen. Yves Guisan verlangt deshalb, dass der Berechnungsmodus dieser Prämien überprüft wird.

Gestützt auf das Abkommen über den freien Personenverkehr ist es heute üblich, dass man den Sozialversicherungen vor Ort beitreten muss, wenn man sich in einem europäischen Land niederlässt.

Diese Regel wird von den Berufstätigen normalerweise befolgt, die Rentner jedoch sorgen sich oft um die Qualität der Pflege oder können aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht der Sozialversicherung des Gastlandes beitreten.

Um die Höhe der Beiträge im Ausland zu bestimmen, stützen sich die Schweizer Versicherer auf die Anzahl der Versicherten in einem bestimmten Land. Diese setzen sich zum grössten Teil aus Rentnern zusammen und stellen folglich ein grösseres Risiko dar, was zu höheren Prämien führt.

Spanien und Italien sind problematisch

«Im Grossen und Ganzen kostet die Grundversicherung in der Schweiz bei einer Jahresfranchise von 300 Franken maximal 350-400 Franken monatlich. In der EU bewegt sie sich zwischen 500 und 700 Franken», so Yves Guisan.

Dieser Unterschied sei ungerecht, zumal in gewissen Fällen die betroffenen Versicherten rechtlich nicht einmal darauf bestehen können, in der Schweiz behandelt zu werden.

Nur gerade sechs Länder – Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn und die Niederlande – gestehen den in der Schweiz Versicherten dieses Recht zu.

Deshalb kann es oft zu bösen Überraschungen kommen, im Besonderen für Rentner, die sich in Italien oder Spanien niedergelassen haben. Ihre schweizerische Krankenkasse vergütet ihnen nur den Betrag für eine Behandlung in ihrem Gastland.

Unterstützung durch die ASO

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) kennt das Problem und hat diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Bundesamt für Sozialversicherung aufgenommen.

«Es gab diesbezüglich verschiedentlich Reaktionen, vor allem aus Italien. Mit der Osterweiterung ist es möglich, dass auch Anfragen aus diesen Ländern bei uns eintreffen», meint Sarah Mastantuoni, Juristin bei der ASO.

Weil die Gesetzgebung der Sozialversicherungen sehr komplex ist, rät sie zu einer individuellen Abklärung, bevor man sich für eine Niederlassung in einem europäischen Land entscheidet.

Sie stellt weiter klar, dass die Krankenkassen nicht alle Angebote führen, die auf internationaler Ebene gültig sind und dass die schweizerischen Prämien, die in der EU in Kraft sind, in der Regel im September vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert werden. Die ASO unterstützt die Motion von Yves Guisan voll und ganz.

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Fünfte Schweiz

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Fünfte Schweiz bezeichnet die Gesamtheit der Schweizer Gemeinden im Ausland. Der Begriff Fünfte Schweiz nimmt Bezug auf die vier sprachregionalen Gemeinden der Schweiz (deutschsprachige, französischsprachige, italienischsprachige und romanischsprachige Schweiz). Etwa 700’000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland, der grösste Teil in Ländern der Europäischen Union. Ihre Interessen werden durch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertreten.

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Für eine erweiterte Solidarität

Nationalrat Guisan appelliert eindringlich an die Solidarität mit der Fünften Schweiz. «Man muss darüber nachdenken, wie man die Auslandschweizer in die schweizerische Solidarität einbindet, und dies nicht nur im Bereich der Krankenversicherung», betont Yves Guisan.

Guisan glaubt dass die Zeit reif sei, dieses Problem mit einer «Geste von Grosszügigkeit» anzugehen, vor allem jetzt, nachdem die Europäische Kommission eine Beratung zur Reglementierung des freien Patientenverkehrs geführt hat.

Seine allgemein gehaltene Motion verzichtet auf klare Massnahmen, «um der Regierung und der Verwaltung den Weg zu verschiedenen Lösungen nicht zu blockieren». Yves Guisan ist sich der Komplexität des Problems bewusst.

Trotzdem glaubt er, dass eine Person, die ihre Prämien in der Schweiz zahlt, auch das Recht haben sollte, sich hier behandeln zu lassen.

Pierre Ribaut von der Gemeinsamen Einrichtung KVG, die mit der internationalen Koordinierung im Bereich der Krankenversicherung beauftragt ist, erklärt, dass die Qualität der medizinischen Versorgung, vor allem bei schweren Krankheiten, für ältere Menschen der Hauptgrund ist, bei ihrer Krankenversicherung in der Schweiz zu bleiben.

Yves Guisan glaubt, dass es durchaus möglich ist, eine Solidarität aufzubauen, die nicht auf Kollektivversicherte je nach Gastland beschränkt ist, sondern beispielsweise alle Schweizer einschliesst, die in der EU wohnen. Er hält diesen Ausbau für denkbar. «Es handelt sich einzig um eine Frage des politischen Willens.»

swissinfo, Carole Wälti
(Übertragung aus dem Französischen: Christine Fuhrer)

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ASO

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt in der Schweiz die Interessen der über 600’000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Sie informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz und bietet ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen an. Die 1916 gegründete Organisation wird von rund 750 Schweizervereinen und schweizerischen Institutionen in aller Welt getragen.

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Das Abkommen über den freien Personenverkehr, das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung für gewisse Personengruppen nach sich gezogen, namentlich für Personen im Ruhestand, die in einem Land der Europäischen Gemeinschaft (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) wohnen.

Der Grundsatz will, dass jene einer schweizerischen Krankenkasse beitreten, die eine Rente in der Schweiz beziehen. Wenn sie jedoch im Gastland eine Rente beziehen, sind sie dort krankenversichert.

In gewissen Ländern der EU (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien für die Rentner) ist es trotzdem möglich zu wählen, ob man sich in der Schweiz oder im Gastland versichern will (Wahlrecht).

Zudem ist es in gewissen Ländern der EU (Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn, Niederlande) möglich zu wählen, ob man in der Schweiz oder im Land, wo man Wohnsitz hat, behandelt werden möchte.

Nahezu ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bieten den Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen, ihre Krankenkassen an.

Nahezu 15’500 Personen, die in einem Staat der Europäischen Gemeinschaft, in Island oder Norwegen wohnen, zahlen ihre Beiträge bei einer Krankenkasse in der Schweiz.
Davon sind 11’400 Grenzgänger oder nicht erwerbstätige Familienmitglieder.
Zwischen 1990 und 2004 sind die schweizerischen Gesundheitskosten jährlich um durchschnittlich 2,4% gestiegen.
In den andern Ländern der OECD betrug der Anstieg 1,5%.

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