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Spannung im Steuerstreit Schweiz-EU steigt

Fahnenschwinger im steuerfreundlichen Obwalden. Keystone

Im Steuerstreit mit der Schweiz beginnen die EU-Länder nächsten Dienstag ihre Beratungen für ein Verhandlungsmandat. Die Tonart verschärft sich.

Am Wochenende bezeichnete die Schweizerische Volkspartei den Druck aus Brüssel als «erpresserisch». Laut dem ehemaligen deutschen Finanzminister Hans Eichel ist das Steuersystem gewisser Kantone extrem unfair.

Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) forderte am Wochenende, dass sämtliche laufenden Verhandlungen mit der EU eingestellt werden. Dies gelte namentlich für die Behandlung der neuen Forderungen für Kohäsionszahlungen für die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien.

Die SVP empfiehlt als weitere Retorsionsmassnahme eine Verteuerung der Autobahn-Vignette, oder die Blockierung der Auszahlung des Ertrags aus der Zinsbesteuerung.

Anderseits schliesst sie nicht aus, dass die EU ihren Steuerforderungen durch «Sticheleien» wie zum Beispiel verstärkte Personenkontrollen an der Grenze Nachdruck verleihe.

«Erpresserisch» kontra «Rosinenpicker»

Erst wenn der Steuerstreit beendet sei, könne weiter verhandelt werden, schrieb die SVP in einem Communiqué. Der Bundesrat müsse verlangen, dass die Schweizer Souveränität generell und «explizit auch in Steuerfragen» anerkannt werde.

Der sozialdemokratische deutsche Politiker und frühere Finanzminister Hans Eichel bezeichnet das Verhalten der Schweiz in einem Interview mit der NZZ am Sonntag als «einseitige Rosinenpickerei». So wie die Schweiz könne man sich doch nicht verhalten.

Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gewinne

Kein Land in der EU dürfe in der Unternehmens-Besteuerung unterscheiden zwischen Gewinnen, die im Inland, und solchen, die im Ausland erwirtschaftet werden, so Eichel. Und genau dieser Unterschied werde in einigen Kantonen gemacht.

Auf die Dauer würden die EU-Mitgliedstaaten nicht zusehen, wie ihnen durch Steuervergünstigungen, die innerhalb der EU als unfair gelten und abgeschafft sind, Firmen entzogen werden.

Die Schweiz könne sich nicht auf ihren Status als Nicht-EU-Land beziehen. Sie profitiere in ganz grossem Umfang von der EU und habe eine Fülle von Vereinbarungen abgeschlossen.

Auch in der EU gebe es zwar Steuerwettbewerb, aber im Falle der Schweiz gehe es um eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gewinnen.

Steuerprivileg als staatliche Beihilfe

Am 13. Februar hatte die EU-Kommission entschieden, die kantonalen Steuerprivilegien für bestimmte Unternehmensformen kämen einer staatlichen Beihilfe gleich, die den Handel zu verzerren drohe. Sie seien daher nicht vereinbar mit dem bilateralen Freihandelsabkommen von 1972.

Brüssel will mit Bern eine «Vereinbarung» aushandeln, wonach «keine staatlichen Beihilfen gewährt werden, die mit dem guten Funktionieren» des bilateralen Freihandelsabkommens nicht vereinbar sind», wie im Mandatsbegehren der EU-Kommission steht.

Denn Strafzölle seien «wohl ein zu drastischer erster Schritt», begründet Brüssel sein Begehren.

Schweiz sieht keinen Zusammenhang

Der Bundesrat hingegen sieht keinen Zusammenhang zwischen den kantonalen Steuerpraktiken und dem 1972er-Abkommen, das den Handel regle. Er hat deshalb Verhandlungen bisher abgelehnt.

Am Dienstag werden die für die Schweiz zuständigen Fachdiplomaten der EU-Staaten erstmals über das Mandat für die EU-Kommission beraten.

Die Schweiz solle ihre kantonalen Steuerregelungen so abändern, dass «die unterschiedliche Besteuerung von Gewinnen inländischer und ausländischer Herkunft beendet wird».

Die EU-Kommission will der Schweiz immerhin Übergangfristen für die schrittweise Abschaffung gewähren, wie sie weiter erklärt.

swissinfo und Agenturen

Der Streit zwischen Bern und Brüssel bezieht sich auf die Steuerpolitik einiger Kantone. Diese soll laut EU gegen das 1972 abgeschlossene Freihandelsabkommen verstossen.

Die Europäische Kommission macht Druck auf die Schweiz, um als unfair erachtete Steuergeschenke an ausländische Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, zu unterbinden.

Die EU verbietet es ihren Mitglieds-Ländern, Unternehmen dadurch anzuziehen, indem bessere Steuerkonditionen als jene für einheimische Firmen geboten werden.

Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hat ein solches Regelwerk nicht unterzeichnet.

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