Steuerbetrug: Steht jetzt CS im Visier der USA?
Mit der Anklage gegen einen Angestellten und drei ehemalige Mitarbeiter der Credit Suisse in den USA hängt das Gespenst Steuerbetrug erneut über der Schweiz. Hat die Schweiz nach dem UBS-Debakel zu wenig gemacht, um den Finanzplatz zu säubern?
Die jüngste Anklage in den USA vom vergangenen Donnerstag folgte auf die Festnahme eines weiteren CS-Mitarbeiters und – in einem anderen Fall – auf eine weitere Razzia deutscher Behörden gegen CS-Filialen in Deutschland.
Ein Steueranwalt in den USA verglich die jüngste Aktion des amerikanischen Justizdepartements mit dem erfolgreichen Vorgehen gegen die UBS 2008. Die UBS musste eine Busse von 780 Mio. Dollar zahlen, und im Zug des Debakels um die UBS musste die Schweizer Regierung ein Jahr später mit einem Staatsvertrag teilweise das Bankgeheimnis lüften: Die UBS musste den USA mehrere Tausend Kontendaten übergeben.
«Wir wussten 2009, dass die UBS nur die Spitze des Eisbergs war, und dass andere Schweizer Banken folgen würden», erklärte Anwalt Asher Rubinstein gegenüber swissinfo.ch. Dieser Moment sei jetzt gekommen.
«Seit langem herrschte hier die Überzeugung, dass auch andere Schweizer Banken in gewissem Ausmass Steuerbetrug erleichtert haben müssen. Nun geht die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) gegen diese vor.»
Mitgegangen, mitgefangen
Letzte Woche wurde im östlichen Bundesgerichtsdistrikt von Virginia Anklage wegen Verschwörung und Betrugs an den USA gegen vier Vermögensberater erhoben. Die vier Banker, von denen heute nur noch einer bei der CS arbeitet, sollen US-Bürgern geholfen haben, mit Offshore-Konten Steuern am amerikanischen Fiskus vorbeizuschleusen.
Als die Bank 2008 beschlossen habe, die geheimen Konten von US-Kunden zu schliessen, hätten die Angeklagten ihre Kunden ermuntert, die Gelder auf Konten anderer Banken in der Schweiz und in Hongkong umzuleiten, heisst es.
Die Staatsanwaltschaft und die US-Steuerbehörde IRS werfen in der Anklageschrift einer nicht genannten «internationalen Bank» vor, dass die Verschwörung zur Steuerhinterziehung bis ins Jahr 1953 zurückgehe. Bis im Sommer 2008 habe die Bank Tausende geheimer Konten von Kunden aus den USA mit einem Gesamtwert von bis zu 3 Mrd. Dollar gehabt. Die CS ist seit 2008 nicht mehr im grenzüberschreitenden Geschäft (Offshore) mit den USA tätig.
Die belastenden Beweise scheinen nicht von einem Whistleblower zu kommen. Es ist möglich, dass die US-Behörden entweder über die UBS-Daten an die Informationen kamen, oder im Zug der Steueramnestie von 2009, im Verlauf derer sich rund 15’000 Steuerhinterzieher selbst angezeigt hatten.
Die Credit Suisse hatte sich nach der jüngsten Anklage von den Vorwürfen distanziert und darauf hingewiesen, die Anklage richte sich nicht gegen die Bank, sondern gegen einzelne Finanzberater. Zudem erklärte die Bank, sie kooperiere mit den US-Behörden.
Nach US-Gesellschaftsrecht könnte ein Unternehmen allerdings auch für Straftaten seiner Angestellten zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte der amerikanische Steueranwalt Scott Michel.
«Wird ein Angestellter oder eine Gruppe von Angestellten eines Unternehmens einer Straftat für schuldig befunden, die mit ihrer Arbeit zusammenhängt, kann auch das Unternehmen selbst gerichtlich belangt werden», erklärte der Anwalt gegenüber swissinfo.ch.
Oder anders gesagt: Falls die Vorwürfe gegen die vier Angeklagten vor Gericht Bestand haben, liegt es im Ermessen des Justizministeriums zu entscheiden, ob auch gegen Credit Suisse Anklage erhoben wird.
Die Ankläger würden in einem solchen Fall abklären, ob höhere Kader des Unternehmens das Vorgehen einzelner Angestellten ermutigt hätten, oder ob das System der Bank zur Einhaltung der regulatorischen Vorgaben fahrlässig lasch gewesen sei, erläuterte Michel. Auch wenn keine solchen Beweise gefunden würden, könnte die Bank haftbar gemacht werden, es wäre aber möglich, dass die US-Behörden dann eine nachsichtigere Haltung einnehmen würden.
Spekulationen über neues «John Doe Summons»
In der Schweizer Sonntagspresse wurde berichtet, dass die Credit Suisse mit den US-Behörden über einen möglichen Vergleichsdeal verhandle. Die CS müsste dafür nach Ansicht von Beobachtern wohl nicht nur eine Busse zahlen, sondern auch Informationen über weitere Kunden liefern, die ihre Konten beim US-Fiskus nicht deklariert haben.
Ein US-Steueranwalt, der früher bei der US-Steuerbehörde gearbeitet hatte, rechnet mit einer Zivilklage gegen die CS, die nach ähnlichem Muster gestrickt wäre, wie im Fall der UBS. Gemäss seinen Informationen dürfte bald ein so genanntes «John Doe Summons»-Verfahren eröffnet werden, erklärte Milan Patel der Zeitung «Sonntag». Das würde bedeuten, dass die US-Steuerbehörde IRS den Zugriff auf eine grosse Zahl von Konten von US-Kunden in der Schweiz beantragen würde, die steuerlich nicht offengelegt wurden.
Auch in US-Medien wurde über die Möglichkeit eines solchen Vorgehens spekuliert, nachdem die Anklage gegen die vier CS-Mitarbeiter letzte Woche bekannt geworden war.
Schweiz hat Besserung gelobt
Die Schweiz hatte nach dem Debakel um die UBS Besserung gelobt. Neben dem Abkommen mit den USA über die Herausgabe von UBS-Kundendaten hatte sie erklärt, bei Untersuchungen mutmasslicher Steuerdelikte in anderen Ländern in Zukunft vermehrt Amtshilfe zu leisten. In dem Zusammenhang handelte sie eine ganze Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen neu aus.
Für den Steueranwalt Michel zeigen die jüngsten gerichtlichen Kraftakte jedoch, dass die US-Behörden nicht ganz überzeugt seien, dass die Schweiz genug tue, um Steuerdelikte zu unterbinden.
«Es herrscht ein Gefühl, dass Leute in gewissen Schweizer Banken ihren Kunden geraten haben, ihre geheimen Konten nicht offenzulegen, und dass sie damit die Bemühungen unterwanderten, Informationen aufzudecken. Und dies zur selben Zeit, in der die Regierungen der Schweiz und der USA über mehr Transparenz verhandelten», sagte Michel im Gespräch mit swissinfo.ch weiter.
Razzien in Deutschland
Auch andere Schweizer Banken, inklusive die Basler Kantonalbank, waren jüngst in US-Medien in Verbindung gebracht worden mit dem andauernden Kampf der US-Behörden gegen Steuerflucht.
Michel erklärte auch, es sei wahrscheinlich kein Zufall, dass die Anklage gegen den aktuellen und die drei früheren CS-Mitarbeiter gerade jetzt erfolgt sei. Nur Wochen nach der Ankündigung eines neuen Steueramnestie-Programms der USA. Ein grosser Teil des Erfolgs des ersten Steueramnestie-Programms von 2009 war auf das im Jahr zuvor erfolgte gerichtliche Vorgehen gegen die UBS zurückgeführt worden.
Aber nicht nur in den USA steht die CS im Visier der Behörden. Letzte Woche durchsuchten deutsche Ermittler ein weiteres Mal Filialen der Credit Suisse in Deutschland. Die Razzien gegen die Bank hatten letztes Jahr begonnen, kurz nachdem deutsche Behörden CDs gekauft hatten mit gestohlenen Kundendaten von Schweizer Banken.
Die Schweiz hatte sich gegen Ende letzten Jahres mit Deutschland und Grossbritannien zur Beilegung des Steuerstreits darauf geeinigt, spezielle Abkommen auszuhandeln. Diese sollen die Banken verpflichten, auf in der Schweiz angelegten Geldern von Kunden aus diesen beiden Ländern eine anonyme Abgeltungssteuer zu erheben – und zwar auf Altgeldern und auf künftigen Kapitalerträgen.
Brady Dougan, der CEO von Credit Suisse, hat im Verlauf der letzten zwei Jahre mehrmals erklärt, die Bank verstosse gegen keine Richtlinien anderer Staaten. Jetzt sieht es so aus, als könnten diese Beteuerungen in den nächsten Monaten von Behörden in Deutschland und den USA auf die Probe gestellt werden.
Das Bankgeheimnis (Bankkundengeheimnis) ist in der Schweiz seit 1934 gesetzlich verankert. Seit Ausbruch der letzten Finanzkrise ist die Schweiz immer wieder unter Beschuss geraten, weil sie Steuerhinterziehern aus dem Ausland helfe, Gelder vor dem Fiskus zu verstecken.
Im April 2009 hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Schweiz auf eine «graue Liste» nicht kooperativer Steueroasen gesetzt.
Im September 2009 wurde die Schweiz wieder von der Liste genommen, nachdem sie mit zwölf Staaten neue Doppelbesteurungs-Abkommen ausgehandelt hatte. Aufgrund der neuen Abkommen leistet die Schweiz Amtshilfe nun auch im Fall von Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug.
Im Februar 2011 lockerte die Regierung die Vorschriften für Gewährung der Amtshilfe nochmals. Den automatischen Informationsaustausch lehnt sie aber weiterhin ab.
Der grösste Fall von Steuerhinterziehung betraf die UBS in den USA. Im Februar 2009 musste die Grossbank eine Busse von 780 Mio. Dollar zahlen, nachdem sie gestanden hatte, US-Staatsangehörigen geholfen zu haben, Gelder vor dem US-Steueramt zu verbergen. Zudem musste die UBS den US-Behörden Daten von 285 Kontoinhabern übergeben.
2010 ratifizierte das Schweizer Parlament schliesslich ein Abkommen der Schweiz mit den USA, das die Übergabe von 4450 Dossiers von UBS-Kunden an die USA regelte. Mit dem Abkommen wurde das Bankgeheimnis missachtet, um der UBS einen wahrscheinlich ruinösen Prozess in den USA zu ersparen.
Zudem wurden in den vergangenen zwei Jahren mehrere CDs mit gestohlenen Kundendaten von Schweizer Banken an ausländische Steuerermittler verkauft.
So hatte ein ehemaliger Angestellter der britischen Bank HSBC in deren Genfer Niederlassung Datensätze gestohlen und sich damit nach Frankreich abgesetzt. Die Daten übergab er 2009 den französischen Behörden.
Mehrere CDS mit gestohlenen Kundendaten von Schweizer Banken wurden zudem von deutschen Behörden gekauft. In der Folge kam es zu Razzien in den Filialen der Credit Suisse in Deutschland, gegen mehrere CS-Mitarbeiter wurden Ermittlungen aufgenommen.
Im letzten Jahr einigte sich die Schweiz mit Grossbritannien und Deutschland auf Verhandlungen über Abkommen, welche die Banken in der Schweiz verpflichten soll, auf Vermögenserträgen von Bankkunden aus den beiden Staaten anonym eine Abgeltungssteuer zu erheben, die an die Steuerbehörden in Grossbritannien und Deutschland weitergeleitet werden soll.
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)
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