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Steuerstreit: EU-Botschafter will vermitteln

Gesprächsverweigerung ist für EU-Botschafter Michael Reiterer unter Partnern und Freunden unüblich. Keystone

Die EU wolle der Schweiz nichts wegnehmen, erklärte Michael Reiterer, Botschafter der EU-Kommission, in der Samstagsausgabe der Berner Tageszeitung Bund.

Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hingegen bezeichnete im Schweizer Radio das Vorgehen der EU als Angriff auf die Souveränität der Schweiz.

Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz seien grundsätzlich ausgezeichnet, sagte EU-Kommissions-Botschafter Michael Reiterer im Bund. Der Österreicher sieht seine Aufgabe darin, im Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz zu vermitteln.

Die kantonalen Steuerpraktiken für Holding-Gesellschaften stellen für die EU allerdings eine staatliche Subvention dar. Daher will die EU-Kommission mit der Schweiz darüber verhandeln. Die Steuererleichterungen für gewisse Unternehmen verletzen aus ihrer Sicht das Freihandelsabkommen von 1972.

Gesprächsverweigerung unüblich

Eine Gesprächsverweigerung sei unter «Partnern und Freunden» nicht üblich, sagte Reiterer und bezog sich dabei auf die Aussage von Bundesrat Hans-Rudolf Merz, wonach es «nichts zu verhandeln» gebe.

Der Schweizer Finanzminster habe auch von einem Kommunikationsproblem gesprochen, sagte Reiterer: «Wir bewegen uns in die Richtung, wie es sein soll.» Die EU drohe nicht, sagte der Botschafter weiter: «Wir wollen nichts aufzwingen».

EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner habe ihm zudem deutlich gesagt, sie wolle keine Eskalation, so Reiterer weiter.

Angriff auf die schweizerische Souveränität

In der Samstagsrundschau von Radio DRS bezeichnete Finanzminister Hans-Rudolf Merz das Vorgehen der Europäischen Union im Steuerstreit hingegen als Angriff auf die Souveränität der Schweiz. Darauf müsse sofort und in aller Klarheit reagiert werden.

Das Schweizer Steuerregime sei in keiner Weise illegal, wie die EU-Kommission behaupte. Im Übrigen bestehe auch innerhalb der EU ein Steuerwettbewerb und die Unterschiede innerhalb der Europäischen Union müssten auch zur Sprache kommen.

«Wir dürfen doch auch die Frage stellen, weshalb die Kanarischen Inseln tiefere Steuern erheben dürfen. Es ist möglich, dass dahinter Sachverhalte stecken, die kommunikationsbedürftig sind», so Merz. Weiter dürfe man auch Gegenfragen stellen um zu sehen, ob «Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird».

Bessere Information

Merz setzt deshalb vor allem auf die Verbesserung der Information, insbesondere auf dem politischen Niveau.

«Auf dem technischen Niveau gibt es genug Spezialisten in Brüssel, die wissen, über was sie sprechen. Aber auf dem politischen Niveau ist das Wissen über unsere Besteuerung weniger gut», sagte er in der Westschweizer Tageszeitung Le Temps.

Aus diesem Grund freue er sich auf die nächste Begegnung mit seinen Amtskollegen. Diese wird an der Sitzung des Internationalen Währungsfonds im April in Washington stattfinden.

Keine Verhandlungen – aber Dialog

Der Schweizer Finanzminister bleibt jedoch in der Samstagrundschau des Deutschschweizer Radios in der Sache hart. «Auf der anderen Seite muss man auch selbstbewusst genug sein um sagen zu können: Dieses Land hat gewisse Institutionen und Einrichtungen, in die wir uns als Nicht-EU-Land nicht reinreden lassen.»

Klar sei die die Schweiz im EU-Binnenmarkt zum grossen Teil integriert. Sie sei aber kein vollwertiges Mitglied, so Merz. «Es gibt keine vertraglichen Zwänge, derentwegen wir uns Einflüsse vom Ausland müssten gefallen lassen.»

swissinfo und Agenturen

Artikel 23.iii des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 sagt, «dass jede Hilfestellung der öffentlichen Hand, welche die Konkurrenz unter Unternehmen oder der Produktion von Waren beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht, mit dem Geist des Abkommens unvereinbar ist».

Das Abkommen von 1972 regelt ausschliesslich den Handel mit bestimmten Gütern (Industriegütern und Agrarprodukten).

Die EU-Kommission hat am Dienstag die Steuer-Privilegien, die einige Kantone Unternehmen gewähren, als unvereinbar mit dem Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bezeichnet.

Die europäische Exekutive stört sich an den Steuerprivilegien, die einige Kantone Unternehmen gewähren, die bei ihnen den Sitz ihrer Holdings eingerichtet haben, ihre Gewinne jedoch im Ausland realisieren.

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