Stichwort: Abacha-Gelder
Die Affäre um die Abacha-Gelder ist im Herbst 1999 geplatzt. Es handelt sich um den betragsmässig grössten Fall von Fluchtgeldern ausländischer Potentaten in der Schweiz.
Nigeria wirft dem 1998 verstorbenen Ex-Präsidenten Sani Abacha
vor, eine kriminelle Organisation aufgebaut und von 1993 bis zu
seinem Tod im Jahre 1998 die Staatskasse um über 2,2 Milliarden
US-Dollar geplündert zu haben.
Nach einem Rechtshilfegesuch Nigerias vom Oktober 1999 wurden auf Bankkonten in der Schweiz zeitweise rund 670 Millionen Dollar gesperrt. Abacha-Gelder tauchten auch auf anderen Finanzplätzen Europas auf. Die Summe der blockierten Vermögenswerte wurde Mitte 2001 auf insgesamt 1,7 Milliarden Dollar beziffert.
Im April 2002 einigten sich Nigeria und die Abacha-Familie auf einen aussergerichtlichen Vergleich. Die Schweiz und andere europäische Länder sollten dem nigerianischen Staat rund eine Milliarde Dollar aushändigen. Der Abacha-Clan hätte im Gegenzug Straffreiheit und 100 Millionen Dollar erhalten sollen. Im September 2002 wurde der Deal aber vorerst für gescheitert erklärt, und im Falle der Schweiz ging das nun abgeschlossene Beschwerdeverfahren zur Rechtshilfe vor Bundesgericht weiter.
Beispielslose EBK-Untersuchung
Die Abacha-Affäre löste eine beispiellose Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gegen 19 Banken aus. Im September 2000 prangerte sie sechs Banken wegen gravierender Sorgfaltsmängel und groben individuellen Fehlverhaltens öffentlich an, darunter drei Institute der Credit Suisse Group.
Mit fast zweijähriger Verzögerung wurde im Sommer 2002 auch die andere Grossbank, die UBS, von der Affäre eingeholt: Sie hatte erst im vierten Anlauf rund 60 Millionen Dollar entdeckt und wurde von der EBK ebenfalls scharf gerügt.
Banken und Behörden reagierten mit verschärften Vorschriften im Umgang mit Potentatengeldern. Die Schweiz wies darauf hin, dass andere Länder mit wichtigen Finanzplätzen, namentlich Grossbritannien, im Falle der Abacha-Gelder nur zögerlich vorgegangen seien.
Die Genfer Justiz eröffnete im Oktober 1999 ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation; es ist noch immer im Gang.
Im Sommer 2000 hatte die Genfer Justiz die Rückführung von 66 Millionen Dollar nach Nigeria bewilligt; dieses Geld wird seither treuhänderisch von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel verwaltet.
swissinfo und Agenturen
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