USA-Schweiz: auch ein Konflikt zweier Rechtssysteme
Die Schweizer Regierung will das neue Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA mit einem Gegengeschäft zugunsten der UBS verknüpfen. US-Medien und Anwälte reagieren ablehnend. Der Bundesrat müsse für die UBS kämpfen, sagen Schweizer Parlamentarier.
«Die UBS hat gegen das amerikanische Recht verstossen. Das hat die Schweiz in eine sehr schwierige Situation gebracht», sagt der christlich-demokratische Nationalrat Arthur Loepfe gegenüber swissinfo.
«Der Bundesrat versucht nun, die Schweiz in eine bessere Position zu bringen. Er muss kämpfen und versuchen, die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz soweit wie möglich durchzusetzen. Nachgeben kann man ja immer noch», erklärt Loepfe und fügt an: «Natürlich ist es keine Frage, wer der Stärkere ist. Macht kommt vor Recht. Das ist leider so. Das macht mir Sorgen.»
Worum geht es? – Vor einem Gericht in Miami verlangen das amerikanische Justizdepartement und die US-Steuerbehörde von der Schweizer Grossbank UBS, dass diese die Kontodaten von 52’000 der Steuerhinterziehung verdächtigten amerikanischen Kunden ausliefert.
Die UBS muss sich vorwerfen lassen, jahrelang amerikanische Kunden bei der Steuerhinterziehung unterstützt zu haben. Sie weigert sich, die Daten heraus zu geben. Dies auch, weil die Herausgabe einen immensen Vertrauensverlust seitens der Kunden zur Folge hätte. Beim Verfahren handelt es sich um ein zivilrechtliches Verfahren.
Das amerikanische Prozessrecht gibt der Schweiz die Möglichkeit, dem Gericht ihre Haltung zum Fall darzulegen, ohne dabei als Partei aufzutreten.
Merz will Gegengeschäft
In seiner Stellungnahme vom 30. April bekräftigt der Bundesrat seine Haltung, wonach die amerikanischen Behörden das Verfahren gegen die UBS-Kunden einstellen sollten.
Die Herausgabe der Kundendaten würde die schweizerische Souveränität verletzten, argumentiert der Bundesrat. Zudem sei sie nicht mit dem bestehenden Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA vereinbar.
Wenige Tage zuvor hatte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Washington seinen amerikanischen Amtskollegen Timothy Geithner ersucht, dafür zu sorgen, dass die Gerichtsklagen zurückgezogen werden.
Dies quasi als Gegenleistung zum neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen, über das die Schweiz mit den USA zurzeit verhandelt. Die USA ist der erste Verhandlungspartner für ein solches Abkommen, das die Mitte März von der Schweiz beschlossenen Lockerung des Bankgeheimnisses – also den Informationsaustausch nach OECD-Standard – umsetzen soll.
US-Medien reagieren kritisch
Merz legte seinem US-Amtskollegen auch dar, dass es das Abkommen im Parlament und – im Falle eines Referendums – auch vor dem Stimmvolk leichter habe würde, wenn der Rechtsstreit mit der UBS gütlich geregelt werden könne.
Die US-Behörden haben bisher nicht offiziell auf den Vorschlag der Schweiz reagiert. Die wichtigsten der meinungsbildenden Medien lehnen eine Einstellung des Verfahrens gegen die UBS jedoch ab.
«Wir verstehen, dass sich die Schweiz Sorgen um die Zukunft ihrer grössten Bank macht,» schrieb die New York Times in ihrer Sonntagsausgabe. «Aber geheime Bankkonten sind kein gutes Rezept für die Zukunft einer Nationalwirtschaft», schreibt das Blatt weiter und fordert die Regierung auf, «freundlich Nein zu sagen», denn: «Dieses Geld wird den USA geschuldet.»
Die Washington Post bezeichnet den Vorschlag der Schweiz als «nicht befriedigend» und verlangt, dass die UBS für ihre Vergehen in der Vergangenheit gebüsst werde.
Kein Grund für Kurswechsel
Laut der NZZ am Sonntag steht auch der amerikanische Finanzminister Geithner dem Vorschlag «skeptisch gegenüber», und der einflussreiche Senator Carl Levin lehnt ihn ab.
Für die Freisinnige Partei der Schweiz ist das allerdings kein Grund dafür, nun vom Bundesrat zu verlangen, dass er «den Kurs wechselt», wie Generalsekretär Stefan Brupbacher sagt: «Eine Strategie ist dann erfolgreich, wenn sie durchgezogen wird und wenn man nicht beim kleinsten gegnerischen Windstoss gleich die Segel streicht.»
Privatanliegen der UBS?
Er verstehe die Strategie des Bundesrates nicht ganz, sagt hingegen der Präsident der Sozialdemokraten, Christian Levrat. «Das Problem UBS ist ein reines Privat-Anliegen. Das neue Steuerabkommen hingegen ist ein Abkommen zwischen zwei souveränen Staaten.»
Levrat räumt ein, dass das Problem der UBS «nicht ganz trivial» sei: «Es handelt sich auch um einen politischen Konflikt zwischen zwei Rechtsordnungen. Darum habe ich nichts dagegen, wenn der Bundesrat die UBS mit einem Amicus-Curiae-Brief im Verfahren unterstützt. Dass Bundesrat Merz das Verfahren gegen die UBS mit dem Doppelbesteuerungs-Abkommen zu verknüpfen versucht, halte ich hingegen für problematisch.»
swissinfo, Andreas Keiser
Die 1. Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und den USA zur Revision des Doppelbesteuerungs-Abkommens ist am 30. April in Bern zu Ende gegangen.
Die 2. Runde findet voraussichtlich im Juni und in den USA statt. Zum Inhalt der Gespräche wollte das Finanzdepartement keine Angaben machen.
Die Schweizer Delegation wurde angeführt vom Leiter der Abteilung Internationales der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Jürg Giraudi. Ebenfalls am Tisch sass ein Vertreter der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz.
Die USA möchten mit der Revision des Doppelbesteuerungs-Abkommens die Bedingungen für die Gewährung von Amtshilfe ausweiten.
Die Schweiz gibt heute in der Regel nur dann Auskunft über Bankkunden, wenn Verdacht auf Steuerbetrug besteht.
Bei Steuerhinterziehung, dem «Vergessen» von Angaben bei der Steuerbehörde, wird die Amtshilfe dagegen verweigert. Diese Praxis wird international seit Jahren kritisiert.
Angesichts des Risikos auf eine schwarze Liste der OECD zu kommen, beschloss der Bundesrat am 13. März das Bankgeheimnis zu lockern.
Er zeigte sich bereit, die 70 bestehenden Doppelbesteuerungs-Abkommen neu zu verhandeln und Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren.
US-Präsident Barack Obama will Steuer-Schlupflöcher für Firmen im Ausland schliessen und erwartet damit in den kommenden zehn Jahren 210 Mrd. Dollar zusätzliche Einnahmen.
Ausserdem unterstützten seine Pläne die Schaffung von Arbeitsplätzen in den USA, erklärte Obama am 4. Mai in Washington. In Kraft treten sollen die Gesetzesänderungen 2011. Im Kongress dürften sie teilweise auf heftigen Widerstand stossen.
Die derzeitigen Gesetze machten es «einigen wenigen Personen und Unternehmen» leicht, Steueroasen im Ausland zu nutzen, um überhaupt keine Steuern zu zahlen, erklärte Obama.
Zudem forderte Obama mehr Transparenz bei Bankkonten, auf denen US-Bürger ihr Geld in Steueroasen wie die Bahamas oder die Cayman-Inseln überweisen.
Geplant ist eine Beweislast-Umkehr, wonach die Bürger nachweisen müssen, dass sie ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch